800W Balkonkraftwerke erst am Ende des Jahres erlaubt

Solarenergie - Photovoltaik

Re: 800W Balkonkraftwerke erst am Ende des Jahres erlaubt

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Die Chancen stehen eben nicht gut, ohne offiziell die Zustimmung der WEG vorher eingeholt zu haben baut man garantiert wieder ab und trägt auch noch oben drauf die Kosten des Rechtsstreites. Unsere Eigentümerversammlung steht noch an im Oktober. Ich habe schon Monate vorher einen entsprechenden Beschlussantrag dazu eingereicht um den Aufbau bei Einhaltung bestimmter Aufbau-Modalitäten jedem Eigentümer generell zu gestatten. Mal sehen was dabei rauskommt, aber in unserer WEG sind auch viele sture konservative alte Wohnungsbesitzer. Das glaubt man garnicht welche sturen Ansichten gegen jede Art von EE, auch gegen Wärmepumpen die noch vertreten. Die Mehrheit wirds entscheiden. Und der Verwalter hat aber wenigstens auf der letzten Versammlung kund getan, er wäre nicht abgeneigt solche Anlagen erstmal bis auf Weiteres zu dulden. Wenn der Beschluss gegen eine allgemeine Gestattung der Anlagen ausgeht muss jeder Wohnungseigentümer leider als Einzelkämpfer dann sein Recht suchen.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: 800W Balkonkraftwerke erst am Ende des Jahres erlaubt

Blitz1951
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https://priwatt.de/blog/eigentuemergeme ... ToNVfK6K33

Es gibt auch schon Urteile dazu
Mieterverein Stuttgart: Aktenzeichen 37 C 2283/20

Re: 800W Balkonkraftwerke erst am Ende des Jahres erlaubt

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@Blitz1951 Das sind aber alles Einzelurteile und kein Grundsatzurteil. Das könnte bös' nach hinten los gehen, wenn man es dennoch versucht, mit der Brechstange durch zu setzen. Manche WEG sind.... "schwierig".

SüdSchwabe.
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Re: 800W Balkonkraftwerke erst am Ende des Jahres erlaubt

koaschten
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Dann lieber abwarten bis das Gesetz unterschrieben, veröffentlicht und in Kraft getreten ist. Die zwei großen Hürden Bundestag und Bundesrat sind ja schon durch, das sind also nur noch Formalien.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... 9792#top-9
Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen
Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.
Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Im Bundesanzeiger habe ich noch nichts gesehen. Unter dem folgenden Link kann man durch die Amtlichen Veröffentlichungen gucken.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?3
EV6 GT
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