Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

Solarenergie - Photovoltaik

Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

notting
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Hallo!

Werde wohl übernächstes Jahr mein Dach erneuern müssen, weswegen ich dann unter die Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg fallen werde (ist in der PVPf-VO geregelt). Überlege gerade,wie man damit am besten umgeht bzw. wollte eure Gedanken oder sogar Erfahrungen damit dazu hören. Bin übrigens kein Anwalt oder so.
Es geht mir am Ende darum, dass ich in den nächsten Jahren auch noch u.a. 2 Wäpus, LMS & Co. bezahlen muss, aber nur begrenzt Geld habe.

Fasse die Randbedingungen grob so zusammen, wie ich sie bisher verstanden habe. Ideen für Workarounds sind in der 2. Liste.
  • Zur Erfüllung der Pflicht reicht es die geforderte Anlage zu installieren und den Nachweis mit dem Eintrag ins Marktstammdatenregister nachzuweisen (ohne Rechnung für die Anlage bzw. deren Auf-/Abbau). Es ist keine Pflicht sie zu betreiben, offenbar auch nicht für das Marktstammdatenregister. Es stehen in der PVPf-VO auch keine Konsequenzen, wenn man eine zur Erfüllung der Pflicht aufgebaute Anlage abbaut.
  • Man sollte die Solarpflicht ggf. nur gerade so erfüllen. Angenommen man hat ein super geeignetes Dach und macht es voll, kann man sich das nicht anrechnen lassen, wenn auf einem ungeeigneteren Nebengebäude wie z. B. ein Carport eine Solarpflicht entsteht bzw. hat dann viel Aufwand zu belegen, dass das Carport ungeeignet ist. Wie kann man nur so einen kontraproduktiven Schwachsinn in einen Gesetzestext gießen?!
    Dabei sollte man sowohl die "Pauschale" mit 0,06kWp/m² überbaute Fläche (ist recht bürokratiearm nachzuweisen über Baupläne) als auch die anderen Möglichkeiten prüfen, um zu einer möglichst kleinen Pflicht-Fläche zu kommen, aber so dass die Bürokratie den Vorteil der kleineren Fläche nicht auffrisst.
  • Insb. wenn der beste unter die Pflicht fallende Dachteil auch recht verschattet ist, kann es Sinn machen, die Module irgendwo aufzustellen, wo man gut hin kommt, um bei den Installationskosten zu sparen.
  • So wie ich es verstanden habe kann man z. B. bei 2 Balkon-Solaranlagen mit je 2kWp die beiden 800W-Wechselrichter kaskadieren um z. B. über die "Pauschale" die Pflicht bei bis zu 66,6m² überbauter Fläche zu erfüllen, ohne dass ein Elektriker kommen muss. Es reduziert aber wohl die insg. 4kWp bzgl. der max. Einspeisung ins Netz auf 800W.
  • Ich muss aufpassen, dass ich nur max. 10% des erzeugten Strom verkaufe, weil es sonst mit der Versteuerung des Stroms kompliziert wird (evtl. Verbesserung mit Solarpaket II?). Auch deswegen sollte die Solaranlage so klein wie möglich sein. Ggf. Strom lieber z. B. an Angehörige im Haus verschenken.
  • Man kann ersatzweise auch eine Solarthermie-Anlage installieren.
  • Bis Ende 2026 ist es in sehr vielen Fällen cleverer 2 unabh. PV-Anlagen mit max. 30kWp zu kaufen statt z. B. 1x 31kWp und 1x 29kWp wg. Besteuerung beim Kauf.
  • Je mehr eigenen Solarstrom man effektiv nutzen kann, desto weniger Probleme hat man mit den SteuVE-Regeln, kann also bei einem Engpass mehr elektr. heizen/kühlen bzw. E-Autos laden.
Mögliche Workarounds bzgl. der Pflicht:
  • Aufpassen unter den 50m² Nutzfläche zu bleiben (z. B. Parkplätze (35 Stk. sind eh größer?)/Garagen/Car-Ports/...).
  • Man schaut, dass man zuerst Wäpu (leider mancherorts Fernwärmepflicht :-(), Wallboxen & Co. installiert, um möglichst in die Situation zu kommen, dass erst genau die (ggf. weitere) PV-Anlage div. Grenzen überschreitet, die möglichst hohe Zusatzkosten verursachen, durch die man eher unbürokratischer von der Pflicht befreit werden kann. Z. B. zu wenig Platz im Zählerschrank, an machen Stellen wird's wegen der vielen Leitungen zu eng, der Hausanschluss braucht ein "BKZ-Upgrade", Einführung eines LMS, ...
  • Problem: Zusatzkosten, wenn man nicht sofort das ganze optimale Dach belegt. Aber wenn man das tut, ist die Fläche nicht mehr zur Erfüllung einer entstehenden Solarpflicht an anderer Stelle nutzbar.
    - Mögl. Workaround 1: Wenn es eh absehbar weitere Situationen geben wird, die eine Solarpflicht auslösen, möglichst zusammen machen. Dann kann man viel flexibler, wo man die Anlage hinpackt, kann sie also eher auf der optimalen Fläche unterbringen.
    Nachteil: Dumm, wenn das Dach ohne bzw. mit dem kleineren Teil der Anlage früher wieder saniert werden muss.
    - Mögl. Workaround 2: Anlage so planen, dass man bei Bedarf einfach einen 2. Wechselrichter einbauen kann, um eine 2. Anlage registrieren zu können. Oder den "optionalen" Teil z. B. über Familienangehörige laufen lassen, denen man bei Bedarf den Vertrag kündigt, weil man die Fläche braucht.
    - Mögl. Workaround 3: Falls das etwas mehr physische Änderungen gefordert sind: Wenn man gut an die Module dran kommt, z. B. weil auch die beste unter die Pflicht fallende Fläche eher verschattet ist (ggf. teilt man zudem die Solaranlage ggf. in einen "Pflichtteil" und einen "optionalen Teil" auf): Wenn auf einem anderen Gebäude eine Solarpflicht entsteht, baut man die (Teil-)Anlage ab und da wo es gerade nötig ist auf.
    Oder bei Workaround 2 pro forma Handwerker die Anlage ab- und sofort wieder aufbauen lassen (jedes Modul abstecken, abschrauben, anschrauben und wieder anstecken, spart einen Aufzug für's Material etc.).
    Nachteil: Gerade wenn Ab-/Aufbau hohe Kosten verursacht vermutlich nicht wirtschaftlich. Und deswegen Module "vorsichtshalber" nicht an einem guten "Solarplatz" aufstellen oder sie auf einen schlechteren Solarplatz zu bringen ist halt auch nicht so sinnvoll, muss man sich durchrechnen.
  • Problem: Alle bisherigen Workarounds zu teuer und zu kompliziert. Bei der Solarthermie-Anlage steht auch nur, dass sie installiert sein muss. Aber nicht wie sie aussehen muss oder ob sie bzw. die daraus resultierende Energie genutzt werden muss. Evtl. reicht es, einen Gartenschlauch so auf dem Dach zu befestigen, dass man Wasser über die vorgeschriebene Fläche laufen lassen kann (z. B. einfach kleine Löcher in den Schlauch machen).
Um konkreter zu werden: Hab ein MFH (grob geschätzt 20-30kWp auf der Südseite mögl.) mit PKW-Einzelgaragen und nebendran ein vermietetes aber niedrigeres NWG (kleine Werkstatt mit recht viel Lagerfläche, insg. grob etwas mehr als 2x soviel Grundfläche wie das MFH).
Am liebsten würde ich wie schon angedeutet das Süd-Dach des MFH so gut es geht voll machen und wenn frische Solarpflichten dazukommen mir das anrechnen lassen, was aber nicht geht. Denke dabei daran, wenn das NWG-Dach mal fällig ist.
Hätte Angehörige im Haus, denen ich den Strom zur Not schenken würde (wenn das aufwendige Bürokratie vermeidet). Ob der NWG-Mieter Interesse an meinem Solarstrom hätte weiß ich nicht, er hat aber einen recht ordentlichen Verbrauch. An Dritte sind sonst nur recht kleine Wohnungen ohne festen Stellplatz vermietet, wo sich wohl die Abrechnung nicht lohnt.

Zukünftige Planungen bzgl. Solarstrom-Verbrauch:
  • Kaufe mir ein E-Auto evtl. schon vor der Dachsanierung (die Angehörigen vermutlich nicht mehr, deren aktuelles Auto ist noch ein "zu neuer" Verbrenner). Je nach Job-/Home-Office-Situation 4-35Mm/Jahr. Heißt auch tendenziell je öfter ich an 2 Tagen hintereinander fahre, desto weniger Solarstrom kann ich nutzen.
  • Umrüstung auf Wäpu in MFH bzw. NWG (die Fernwärmeplanung ist hier wohl schon durch, gehöre zu den wenigen Straßen hier in der Ecke ohne, und wo keine Fernwärme ist, wird’s keine -Pflicht geben). Das übl. Problem, dass die Solaranlage am meisten Energie erzeugt, wenn man am wenigsten Wärme braucht.
Jetzt die Frage an euch: Wie könnte ich das für meinen Fall auch langfristig sinnvoll machen, eben wenn z. B. irgendwann für ein weiteres Dach die Solarpflicht gelten würde und ich aber nicht sinnlos viel Geld investieren will, weil eben noch absehbar 2 Wäpu & Co. dazukommen? Hat jmd. Erfahrung damit?

Danke.

notting
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Re: Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

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Hast Du mal einen Link auf den Gesetzestext?
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 200 MWh Strom an den Ladesäulen seit 2019 verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

notting
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Fritzchen-66 hat geschrieben: Hast Du mal einen Link auf den Gesetzestext?
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docu ... fVBWrahmen

notting

Re: Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

koaschten
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Und wäre es nicht sinnvoll, auch wenn "nervig" über ein Mieterstrom Konzept nachzudenken? Da kann man doch "sinnvoll" 5ct über Einspeise Vergütung (bis hin zu 90% des Marktpreises) ansetzen und zockt die Familie nicht ab. Du erfüllst deine Solar Pflicht, die Mieter kriegen günstigen Strom und die Investition ist schneller refinanziert?
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=8
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen:
Dieses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird wie gewohnt nach dem EEG vergütet. Nebenanlagen des Gebäudes können für die Installation der PV-Anlage ebenso genutzt werden wie Stromspeicher zur Zwischenspeicherung des Stroms.
Und die Mieter können weiterhin ihren Stromanbieter selbst wählen.

https://hager.com/de/wissen/mieterstrommodelle
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Re: Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

notting
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Zum Thema Mieterstrom: Ist auch wieder zusätzl. Aufwand und das Risiko, dass der Mieter nicht zahlt. Zumal die Wohnungen, wo nicht meine Eltern oder ich drin sind relativ klein sind und die Mieter tagsüber und am Wochenende erfahrungsgemäß meist nicht da sind. Das mit einer E-Auto-Lademöglichkeit für den Mieter zu koppeln ist defakto zieml. sinnlos. Beim anderen Mieter dürften irgendwelche komischen Regelungen gelten weil ÖD. Und meinen Eltern würde ich wg. dem Aufwand lieber den Strom schenken. Die werden auch vermutl. ihren alten Verbrenner fahren bis sie nicht mehr fahren können.
Und das mit der Formel konnte mir auch noch keiner vernünftig erklären.

notting

Re: Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

MKM3
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Bezüglich Mieter PV - das ich jetzt erst mal lasse, wäre bei mir für eine Partei - ist die Unrentabilität ein Argument die Solarteure endlich mal wieder dazu zu bringen endlich mal wieder halbwegs vernünftige Preise zu bieten.
In meinem Falle würde sich wegen viel Home Office meiner Mieter der Verbrauch wohl gut über den Tag verteilen, wobei das dann auch nur 1250kWh/p.A. wären.
Wenn Deine Mieter Tagsüber praktisch nicht zu Hause sind macht es das Projekt eher relativ sinnfrei.
Was da noch eher Sinn ergeben würde, wäre die Kopplung an die Heizanlage und Abrechnung über Heizkosten. Wenn sowieso WP angedacht sind würde sich das ggf. ganz gut ergänzen (25-30% Deckung sind da auch im Winter drin, vor allem bei so viel verfügbarem Platz) und man kann sich Mieterstrom komplett sparen.
Vor allem gehe ich davon aus dass Mieter PV demnächst stark von BKW Privilegierung kannibalisiert wird und das Mieterstrom Konzept so vollkommen nutzlos wird.
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Re: Umgang mit Solarpflicht/Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?

koaschten
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MKM3 hat geschrieben: Vor allem gehe ich davon aus dass Mieter PV demnächst stark von BKW Privilegierung kannibalisiert wird und das Mieterstrom Konzept so vollkommen nutzlos wird.
Solange die FDP das erfolgreich blockiert...
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