Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Solarenergie - Photovoltaik

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

KleinerEisbaer
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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Das ist rechtlich nicht endgültig geregelt . Ein VNB der sanktionieren möchte müsste dann nachweisen dass am Einspeisepunkt ins öffentliche Netz auch die 70% tatsächlich überschritten wurden oder werden. Alleine durch entsprechende Ausrichtung der Module (z.B.: Ost-/West-Ausrichtung oder senkrechte Montage der Module an einem Geländer kann ein BKW-Betreiber aber schon die maximale Einspeiseleistung entsprechend begrenzen, immer am Einspeisepunkt ins öffentliche Netz zu bewerten, also abzüglich laufender Verbraucher im Gebäude. Das alleinige Verhältnis zwischen Modulnennleistung und maximaler Wechselrichterleistung reicht hier nicht aus. Strafzahlungen bei nicht vergüteter Einspeisung ? Außerdem fällt die 70% Regel zum 01.01.2023. Manche Regelungen hier verstoßen auch immer noch gegen EU-Umsetzungsvorgaben.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

KleinerEisbaer
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Also mit dem südlich des leider einzigmöglichen PV-Platzes gelegenen Baum sollte das dann ja kein Problem sein ...
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

LeakMunde
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mimikama hat geschrieben:Bisher sah das EEG in §52 bei Verstößen lediglich eine Reduzierung der Einspeisevergütung vor. Da sich Balkonkraftwerke wegen geringer Einspeiseleistung ohnehin nicht für diese Vergütung qualifizierten, blieb das für die Betreiber:innen ohne Auswirkung.
Soweit richtig.
mimikama hat geschrieben:Die Novellierung vom 20. Juli 2022 bringt allerdings Neuerungen, welche die Rahmenbedingungen entscheidend verändern: Auf Solaranlagen, die nicht den Vorgaben des EEG entsprechen, kommen nun Strafzahlungen zu: zehn Euro im Monat je installiertem Kilowatt Leistung.
Mit dem EEG 2023 fällt am 1. Januar 2023 die 70% Regel. Die von mimikama genannte Novellierung tritt erst am 1. Februar 2023 in Kraft. Deswegen kann es gar keine Strafen fürs nicht einhalten der 70% Regel geben.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

voon
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Als Nichtdeutscher: Wieso gibt's diese Regel? Weglassen und kleinere, günstigere Anlagen fordern wär sinnvoller für den Ausbau der Energiewende?

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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Das ist nur einer der vielen "Knüppel" die EE-Anlagen-Betreibern von einer bestimmten Lobby seit Jahren schon permanent in die Beine geworfen wurden. Manche unserer gewählten Politiker fahren auch noch heute auf sowas ab.Es gibt da auch noch immer die "Bremser" in unserer aktuellen Regierung und Opposition, die sind seit dem Ukraine Krieg nur etwas kleinlauter geworden. Sonst käme eventuell der Verdacht auf, sie wären Lernbehinderte.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Doomlord
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Großer Tipp, der eine solche Anlage plant, wenn möglich Ost West Ausrichtung, wie schon erwähnt, und die Panelleistung DEUTLICH größer wählen! Somit habt ihr auch morgens und abends und v.a. auch in den nicht-sommermonaten viel mehr von der Anlage und deckt/unterstützt eure Grundlast über einen deutlich längeren Zeitraum im Jahr.
Eine 600Wp Anlage bringt euch nicht mehr als 300-400W effektive AC Leistung im Hochsommer.
Was zählt, ist die WR Ausgangsleistung in VA, zur Not auch auch W wie es oft zur Vereinfachung dargestellt wird.

Habe ich auch hier näher erläutert und meine Anlage (600VA / 1560Wp) beschrieben:
viewtopic.php?f=55&t=80561&p=1932317#p1932317

Viele Grüße

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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Die "Knüppel" wären ohne den Einsatz von Holger Laudeley(Mr. Energiewende) noch deutlich härter:
https://taz.de/!5807076/
Seit Mai 2016 mit einem e-UP unterwegs -- Skoda Enyaq seit Mai 2021

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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Doomlord hat geschrieben: Eine 600Wp Anlage bringt euch nicht mehr als 300-400W effektive AC Leistung im Hochsommer.
Die schafft schon mehr, hier eine 620 Wp Anlage mit Envertech EVT560, Standort Regensburg, Ausrichtung Süd mit 35° Neigung in der vermutlich heißesten Woche 2022. Auch in der heißesten Zeit werden etwa 470 Watt in der Mittagszeit erreicht.
620Wp Juli 2022.jpg

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Gerhard, OA
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voon hat geschrieben: Wieso gibt's diese Regel?
Wegen Netzstabilität. Das Netz muss die volle Einspeisung abkönnen. Bei Überlastung muss der Netzbetreiber Anlagen runterregeln. Das ist für kleine Anlagen zu aufwendig (für den Netzbetreiber und für den Einspeiser, die Steuerung kostet ja auch), daher wird normalerweise die Einspeisung auf 70% der Maximalleistung begrenzt und runtergeregelt wird nicht. Da mehr als 70% selten erreicht werden, soll das im Schnitt für den Betreiber keine 5% ausmachen, oder sogar weniger, weiß die genaue Zahl jetzt nicht mehr. Dabei geht es um die Einspeisung, was im Haus verbraucht wird zählt nicht dazu (wenn die 70% am Wechselrichter eingestellt werden, hilft das natürlich nicht weiter). Ob das eine eher theoretische Geschichte ist oder tatsächlich was bringt, können bestimmt die vielen Elektriker hier sagen (gerne mit unterschiedlichen Meinungen, wie üblich).

Der Wegfall ab 2023 gilt nur für neue Anlagen, habe ich das richtig gelesen?
Zoe 01.2015
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