Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

KleinerEisbaer
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Zur Bürokratie:
Wenn ich richtig weiß, muss man
1) sich im Marktstammdatenregister registrieren und seine Wind-/Gas-/PV-Anlage/Speicher oder was man halt hat eintragen. Da kann man auch sehen was es so in der Nähe gibt.
2) dem Netzbetreiber mitteilen, dass man ein BKW laufen hat.
2a) Der Netzbetreiber tauscht (kostenlos) ggf. den alten Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler aus.

Noch etwas vergessen?

Zur Technik:
1) Direkter Anschluss an den Sicherungskasten oder mit Schraubklemmen in einem Verteiler.
2) Wieland-Steckdose ist wohl in Zukunft das sicherste.
3) Schuko, sofern der WR eine Schutzabschaltung hat, ist das kein Problem.

Falls dem nicht so ist, wäre ein Hinweis aus offizieller Quelle nicht verkehrt.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Ioniq1234
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1. Im EEG steht nicht, dass die Regelung an eine Einspeisevergütung geknüpft ist. Da steht, "Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt,...". Nach unten ist keine Begrenzung. Also nach dem Gesetzestext gilt dies auch für BKW. Deshalb haben viele VNB das auch als Auflage in ihren Anmeldungen.

2. In der DIN VDE V 0100-551-1 ist der Anschluss von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz geregelt. Das ist zwar kein Gesetz aber eine Norm auf deren Einhaltung die Netzbetreiber bestehen können.

3. In einem Stromkreis, der mit einem B16 abgesichert ist und wo hinter der Sicherung weitere 2,3A eingespeist werden, können 20A über meherer Stunden "gezogen" werden, bevor der LS auslöst. Das sind 4,6KW. Wie es einer Schuko ergeht, die dauerhaft mit 3KW belastet wird, brauche ich hier sicher nicht erwähnen. Manche "verdampfen" bereits bei 2,2KW. DIN VDE V 0628‐1

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

LeakMunde
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Du hast § 9 Abs. 2 Punkt 3 EEG 2021 zitiert. Was passiert, wenn man dies nicht einhält, steht in § 52 Abs. 2 EEG 2021. Die Folge ist, dass sich der für den Zahlungsanspruchs anzulegende Wert auf den Marktwert verringert. Da man bei einem Balkonkraftwerk eh keinen Zahlungsanspruch hat, kann einem das recht egal sein.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Ioniq1234
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@LeakMunde: Jo es ist egal. Es gibt weder von Ordnungsbehörden noch seitens der VNB irgendwelche Möglichkeiten.

Verlangt der VNB das aber und man bestätigt die falschen Angaben mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, kann es aber unschön werden. Ebenso im Schadenfall mit der Versicherung. Ich möchte keine Angst machen. Aber trotzdem auf die Risiken hinweisen, wenn man bei der Anmeldung falsche Angaben macht.

In 99,99% der Fälle wird nichts passieren. Aber wir alle wissen, dass Schukodosen bei 3KW überfordert sind. Erst Recht bei bis zu 4,6KW.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

LeakMunde
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Bei welchem VNB soll man denn die Einhaltung der 70% Regel unterschreiben?

Ich würde ja behaupten die Nichteinhaltung der 70% Regel ist sogar sicherer als die Einhaltung. Ich glaube kaum, dass eine Versicherung argumentieren könnte, dass ein Unfall nur passiert ist, weil die Zellen 600 Wp statt 860 Wp hatten.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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LeakMunde hat geschrieben: ...Die Folge ist, dass sich der für den Zahlungsanspruchs anzulegende Wert auf den Marktwert verringert. Da man bei einem Balkonkraftwerk eh keinen Zahlungsanspruch hat, kann einem das recht egal sein.
Ist doch prima. Wenn also das EEG unbedingt angewendet werden soll, eigentlich wollte man ja nichts für den eingespeisten Strom haben, bekommt man jetzt den Marktwert wenn man sich nicht an die 70% hält, liegt der nicht aktuell etwa bei 26 Cent/kWh ? :mrgreen:
Es ist doch auch mal ganz egal ob Schukosteckdosen, die oft schon mit 12A Dauerstrom überfordert sind aber offiziell mit 16A belastet werden dürfen jetzt noch 2,8 A mehr verkraften oder nicht. Solange die Norm-Ersteller nichts dagegen hatten und man sowieso kein Gerät mit über 4 kw Dauerleistung und Schukostecker zuhause findet.
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Ioniq1234
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Stell Dir vor ein größeres MFH brennt ab und als Brandursache kommt das BKW in Betracht. Schadenshöhe siebenstellig. Nun wird der Gutachter alles prüfen, was es da zu prüfen gibt. Natürlich auch die Anmeldung beim VNB und die Einhaltung der VDE. Und wenn er da auf Ungereimtheiten stößt, möchte ich nicht im Gerichtssaal links sitzen.

Ich kann mir zwar auch nicht vorstellen, dass man jemanden aus der 70% Regel in so einem Fall einen Strick dreht, aber vor Gericht und auf hoher See... Kritischer sehe ich aber, wenn im Antrag Falschangaben gemacht wurden oder die VDE, die ja den Stand der Technik verkörpern, nicht eingehalten wurde. Und Erzeugungsanlagen an Schuko zu betreiben ist eben nicht VDE konform, auch wenn dies geduldet wird.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

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Bei der 70%-Regel ist die Abschaffung mit der Novellierung des EEG schon eingeleitet, hatte ich das nicht schon in dieser Richtung hier gepostet ? Was, um Himmels Willen, möchtest du also hier noch damit ? Interessierte Leute verschrecken ? Um noch deutlicher zu werden, mit dem EEG 2023 gibt es diese Regel nicht mehr für Anlagen bis zu 25kW. Diese alte EEG-Regel gilt übrigens am Netzverknüpfungspunkt des Hauses / der Wohnung und nicht für die PV-Anlage an sich. Da sollte man schon noch differenzieren. Wenn also irgendwo anders noch aktuelle Verbraucher im Haus / in der Wohnung sind... da muss ja nur ein Kühlgerät, eine Heizung oder eine Umwälzpumpe gerade laufen... wie soll die Versicherung denn beweisen dass gerade nichts Anderes im Haus lief ? Außerdem müsste auch noch nachgewiesen werden dass die (geringfügige ?) Verletzung der 70%-Regel ursächlich für die Brandentstehung war.
Noch Infos zur Abschaffung:
https://www.pv-magazine.de/2022/08/16/u ... ltanlagen/
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Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

Ioniq1234
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Nein ich möchte niemanden verschrecken. Wenn ich könnte, würde ich mir selbst eine Anlage aufbauen. Aber weil mein Balkon nach Norden guckt, habe ich so gut wie nie Sonne auf selbigem. Auf der anderen Seite würde ich sicher keine Genehmigung bekommen Module an die Hauswand im 3. Stock zu dübeln. Bräuchte dafür auch ein Gerüst oder Steiger.

Trotzdem. Mit Strom ist nicht zu Spaßen. Und wenn da elektrotechnisch nicht geübte Personen sowas aufbauen und anschließen, habe ich etwas Bauchschmerzen.

Die Abschaffung der 70% Regel gilt nur für Neuanlagen ab 2023. Alle die schon in Betrieb sind oder noch bis Ende 22 in Betrieb genommen werden, müssen sich eigentlich noch daran halten. Eigentlich.

Re: Unkompliziertes und unbürokratisches Balkonkraftwerk

LeakMunde
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Ioniq1234 hat geschrieben: [...]die VDE, die ja den Stand der Technik verkörpern, [...]
Der Stand der Technik wird nicht durch Normen verkörpert. Bei Normen wird lediglich vermutet, dass sie dem Stand der Technik entsprechen. Eine Norm kann aber auch veraltet sein und spiegelt daher nicht automatisch den Stand der Technik wieder. Entsprechend gibt es auch Stand der Technik, der überhaupt nicht genormt ist.
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