Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Ich antworte mal hier, da es im anderen Thread sehr Offtopic ist.
Doch, die Vorsteuererstattung ist auch mit "Liebhaberei" möglich. Hier auch gut erklärt.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Sorry, aber Du hast meinen Punkt nicht verstanden:
Es ist schon klar, dass die Vorsteuererstattung auch mit Liebhaberei möglich ist. Es sind ja auch zwei vollkommen unabhängige Steuer-Arten.
ABER: wenn Du die Vorsteuer ziehst, kostet Dich die kWh aus dem Akku bei Wirkungsgrad von 50% wieder mehr als die direkt bezogene kWh.
Ich muss aber zugeben, dass ich das auch klarer/ausführlicher formulieren hätte können.
Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Nein, es kommt auf die Höhe der Einspeisevergütung an. Bei 4,79 ct/kWh USt ist es bei 50% Wirkungsgrad noch lohnenswert wenn die Einspeisevergütung unter 10,21 ct / kWh liegt. Das ist bei bis zu zwei Jahre alten Anlagen der Fall.
rund 60% der PV Anlagen in Deutschland haben eine Leistung von maximal 10 kW. Bei den meisten Anlagen müssen die Einnahmen also nicht versteuert werden.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Wir reden also über Anlagen, die jünger als 2 Jahre sind und kleiner als 10kWp. Das ist aber doch nicht die Mehrzahl der Anlagen?
Jetzt bist Du also wieder bei der ESt?
Diese Sonderregelung mit der Liebhaberei gibt es doch erst seit 2021. Vorher musste man nachweisen, dass man keinen Gewinn macht. Das ist weit entfernt von 60% ALLER Anlagen.
Und wer von dieser Sonderregelung Gebrauch macht, verzichtet freiwillig auch auf Bonbons wie Investitionsabzug, Sonderabschreibungen etc/pp. Ob man das wirklich will, sollte man sich zwei mal überlegen. Nur weil Du freiwillig auf solche Steuergeschenke verzichtest heisst es doch nicht dass alle Betreiber von <=10kWp darauf verzichten möchten...
Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Ich habe nicht behauptet, dass beide Kriterien auf die Mehrzahl der Anlagen zutreffen würden. In dem von mir angebrachten Zitat, hast du behauptet, bei der Mehrzahl der Anlagen müssten die Einnahmen versteuert werden. Das hat mit dem alter der Anlagen nichts zu tun, sondern nur mit dem Status der "Liebhaberei".
Heute muss man das aber nicht mehr und die Regelung gilt für alle Anlagen bis 10 kWp die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Also rund 60% aller Anlagen.
---
Das finanziell vorteilhafteste Modell ist oft die Regelbesteuerung und dann der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung. Für Anlagen ab Mitte 2013 liegt die Vergütung unter 15 ct/kWh, womit sich das Speichern bei 50% Wirkungsgrad lohnen kann.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Das ist aber der Punkt um den es ging: 50% WG macht die Speicherung für alle Anlagen mit entsprechender Belastung unrentabel. Ob diese Belastung durch USt, durch ESt oder durch USt+ESt entsteht ist zweitrangig. Immer dann wenn die Summe aus Einspeisevergütung, ESt und USt den halben Bezugs-Arbeitspreis übersteigt, ist die Speicherung mit einem Wirkungsgrad von 50% ein "schlechtes Geschäft"
Heute muss man nicht mehr. Aber man darf immer noch, sofern man nachweisen kann, dass man insgesamt Gewinn erwirtschaftet. Und wer rechnen kann, wird versuchen diesen Nachweis auch zu führen. Bezahlt doch das FA mit Investitionsabzug und Sonderabschreibungen einen ganz erheblichen Teil der Anlage mit.
Du gehst also davon aus, dass 100% der Betreiber von <=10kWp nicht rechnen können und folglich freiwillig darauf verzichten, einen erheblichen Teil ihrer Anlage vom FA bezahlen zu lassen?Also rund 60% aller Anlagen.
Das glaube ich eher nicht.
Das ist so ähnlich wie mit der Abgabe der Steuererklärung: Wenn Du nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, kannst Du mit 99% Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Du dem FA etwas schenkst.
Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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....Finanzämter sind zur Zeit dazu aufgerufen allen kleinen Anlagen die Liebhaberei vorzuwerfen, eben auch deshalb weil die Anschaffung/Abschreibung dann entfällt. Diese kann ja wie hier auch richtig erwähnt schon im Jahr vor der Anschaffung mit 40% geltend gemacht werde. Da gehts dann auch nicht um ein paar hundert Teuros sondern um meherere Tausend - woher ich das weiss ? ....ganz einfach man hat es bei mir auch versucht....
Das was @mitstrom hier schreibt ist daher absolut richtig.....aus Sicht derer, die eben nicht wenig Steuer abdrücken müssen !
Ich frage mich wie lange dieser Unsinn der Liebhaberei überhaupt Bestand haben wird, denn gerade der Zusammenhang zwischen Anlagegröße und Liebhaberei ist totaler Unfug. 4 Jahre alte Anlagen erhalten ja beinahe die doppelte Einspeisevergütung von aktuellen PV´s und damit müsste man heute 20kWp installieren um rein rechnerisch die gleiche Einspeisevergütung einer 2018-er 10kWp Anlage zu erhalten.....
Klar sind bei großen Anlagen auch die Entstehungskosten geringer, aber hier gibt es ja noch weniger Einspeisevergütung. Das Finanzamt rechnet aber gerne ausschließlich damit und macht dann gerne eine Liebhaberei daraus....die wollen die Anschaffung wegdrücken.....mal sehen wann das wieder gekippt wird, denn rein rechtlich kann das eigentlich keinen Bestand haben, da rechnerisch falsch - oder man muss wirklich alles ändern, denn wenn ich so argumentiere ist nahezu jede PV Liebhaberei.....
Das was @mitstrom hier schreibt ist daher absolut richtig.....aus Sicht derer, die eben nicht wenig Steuer abdrücken müssen !
Ich frage mich wie lange dieser Unsinn der Liebhaberei überhaupt Bestand haben wird, denn gerade der Zusammenhang zwischen Anlagegröße und Liebhaberei ist totaler Unfug. 4 Jahre alte Anlagen erhalten ja beinahe die doppelte Einspeisevergütung von aktuellen PV´s und damit müsste man heute 20kWp installieren um rein rechnerisch die gleiche Einspeisevergütung einer 2018-er 10kWp Anlage zu erhalten.....
Klar sind bei großen Anlagen auch die Entstehungskosten geringer, aber hier gibt es ja noch weniger Einspeisevergütung. Das Finanzamt rechnet aber gerne ausschließlich damit und macht dann gerne eine Liebhaberei daraus....die wollen die Anschaffung wegdrücken.....mal sehen wann das wieder gekippt wird, denn rein rechtlich kann das eigentlich keinen Bestand haben, da rechnerisch falsch - oder man muss wirklich alles ändern, denn wenn ich so argumentiere ist nahezu jede PV Liebhaberei.....
Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Vor vier Jahren waren die Baupreise dafür aber auch höher.4 Jahre alte Anlagen erhalten ja beinahe die doppelte Einspeisevergütung von aktuellen PV´s und damit müsste man heute 20kWp installieren um rein rechnerisch die gleiche Einspeisevergütung einer 2018-er 10kWp Anlage zu erhalten.....
Liebhaberei gab es schon immer und hat gar nichts mit PV zu tun. Als PV-Betreiber ist man Unternehmer, und wenn für das Unternehmen die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, dann ist es vom Prinzip her auch richtig, die Verluste nicht über Steuerminderungen zu sozialisieren.
Die 10kWp-Grenze ist halt nun die, unter der das FA grdstzl. erstmal Liebhaberei vermutet. Ebenso wie bei Anlagen mit Speicher.
Aber die Vermutung kann jeden treffen. Auch die Betreiber von 30kWp, 100kWp, den Autotandler an der Ecke oder den Gemüseverkäufer am Wochenmarkt. Aber jeder Unternehmer kann und darf dafür seine Gewinnerzielungsabsicht in einer entsprechenden Totalgewinnprognose versuchen, nachweisen. Ganz egal, ob es 5kWp oder 300kWp oder mehr sind, die er betreibt.
Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".
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