Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Solarenergie - Photovoltaik

Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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In kurzen Worten:
PV-Anlagen bis 10kWp Generatorleistung auf dem eigenen Wohngebäude oder Garage etc. (nur ohne Vermietung des Gebäudes oder gewerbliche Nutzung) können jetzt auf formlosen Antrag beim FA pauschal als"Liebhaberei" angesehen werden und sind dann bei der Einkommensteuererklärung nicht mehr mit einer Einnahmenüberschussrechnung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch neu gebaute Anlagen und bringt in vielen Fällen weniger Arbeitsaufwand und eine Steuerersparnis. Falls man nicht bereits zum "Kleinunternehmer" optiert hat oder noch optieren möchte, ist allerdings noch weiter die Umsatzsteuererklärung abzugeben und die eingenommene Umsatzsteuer des Netzbetreibers ans FA abzuführen.

Link zum Rundschreiben der obersten Finanzbehörden :

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

catoderjuengere
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"Liebhaberei" bedeutet beim Finanzamt aber auch immer fehlende Absetzbarkeit.
yo no naka wa
jigoku no ue no
hanami kana

Rettet Ersatzteil 199 398 500 A !

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Richtig. Trotzdem kann das in vielen Fällen positive Auswirkungen haben. In der Regel hat man zumindest bei bestehenden Anlagen auf dem eigenen Wohnhaus positve Einnahmen bei der Steuererklärung zu deklarieren. Für meine drei kleinen Anlagen hier auf dem Wohnhaus habe ich das jetzt bei meinem FA so gut wie durch, unsere Anlagen auf gepachteten Dächern sind davon nicht betroffen.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mobafan
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Das wird sich aber leider auch in die Vergangenheit beziehen. Hat man also Steuern gespart, z. B. durch Abschreibungen, muss man diese nachentrichten, zzgl. darauf anfallender Steuern.
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
ID.4 Pro, Zweitwagen eGolf 300.

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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Nein, das bezieht sich nicht in die Vergangenheit bis auf den Zeitraum für den noch Steuererklärungen offen und abzugeben sind. Näheres dazu steht in dem verlinkten Rundschreiben.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Calhambeque
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Ich danke dir vielmals für die Info! Als Betreiber einer 9,5kw Anlage, die aber gänzlich privat genutzt wird, bin ich wohl einer der Auserwählten. Meinem Steuba wird das nicht gefallen, aber es macht nur Sinn. Bereue ohnehin von der Rückzahlung der Umsatzsteuer verführt worden zu sein. Ich hätte einfach ohne Einspeisung wählen sollen.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Misterdublex
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Wir sind von Anbeginn in der Kleinunternehmer-Regelung, also von Umsatzsteuer befreit. Für uns ändert sich somit nach meiner Lesart nichts, oder?
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Doch du musst nichts mehr in der Steuererklärung angeben. Das musstest du vorher ja mit der EÜR machen.

Geht übrigens auch mit größeren Anlagen.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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bm3 hat geschrieben: Nein, das bezieht sich nicht in die Vergangenheit bis auf den Zeitraum für den noch Steuererklärungen offen und abzugeben sind. Näheres dazu steht in dem verlinkten Rundschreiben.
Das ist leider falsch, es bezieht sich auf offene Bescheide. Deren Besteuerungszeiträume liegen immer in der Vergangenheit. Tz 3, 1.Hs.
Und mit Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Vorsteuererstattung hat das Schreiben mal gar nix zu tun. Es geht nur um Ertragssteuern.
Cadillac ELR
OMOTION ETR2

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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bm3 hat geschrieben: In kurzen Worten:
PV-Anlagen bis 10kWp Generatorleistung
Da steht aber "Die nachfolgenden Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung
von bis zu 10 kW" und nichts von "10kWp Generatorleistung"? Ist das zwangsweise das Gleiche, oder kann man mit einem 10kW Wechselrichter, der die Leistung entsprechend begrenzt, auch Module über 10kWp unter dieser Regelung betrachten?
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