Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

Solarenergie - Photovoltaik

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

Kona E 64
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Die Antwort ist relativ einfach. (Umsatz-)-versteuern musst du den Eigenverbrauch mit dem Preis, den du ohne den Eigenverbrauch als Umsatz erzielt hättest. Das ist die Einspeisevergütung, die dir durch den Eigenverbrauch verloren geht. Also: Gemessene kWh des Eigenverbrauchs x Einspeisevergütung (EUR 0,12).
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Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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Moin!
Auch ich würde es an Deiner Stelle erst einmal mit der Höhe der Einspeisevergütung probieren. Das geht aber nicht bei jedem FA durch. Es kann sein, daß dann der Preis vom Strombezug (Mischformel) fällig wird.
Gruß Ingo

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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Diese Bewertung geht nicht für die Umsatzsteuer, sie gilt für die Gewinnermittlung. Nehmt doch mal an, die Einspeisevergütung geht gegen 0 wenn das EEG ausläuft, dann zahlen die Leute immer weniger USt, je weniger Einspeisevergütung sie erhalten, die aus 2012 zahlen dann wesentlich mehr.
Sie machen jedoch nur wesentlich weniger Umsatz, der dann einen geringeren Gewinn ergibt (Einkommensteuer).

Umsatzsteuerlich wird nach unentgeltlicher Wertabgabe gerechnet, hier bewertet zum persönlichen Strompreis incl. Grundkosten.



Edit:
Im erwähnten Excel Sheet sieht das dann mit Musterwerten so aus:
Dateianhänge
umsatzsteuer-eigenverbrauch.png
Mit dem E-Golf 300 seit 11/2017 unterwegs gewesen - jetzt id.3 VL ab 11/23...Go-e Ladebox - PV 9,975 kWp.

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

jimrockford
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isolar hat geschrieben:...
Blöd ist, dass die Formel für die Umsatzsteuer für das Jahr ist, man in den ersten 2 Jahren aber monatlich abgeben muss.
...
Na und? Entweder man errechnet sich einen Satz, der näherungsweise hinkommt, erklärt monatsweise und korrigiert es dann über die Jahreserklärung.
Oder, so wie ich: Man rechnet sich das zum Jahresende aus und erklärt es dann in der Vorsteueranmeldung, die man (für Dezember) bis 10.01. abgeben muss.
Wegen der paar Euro, die dem Finanzamt dann zunächst jeden Monat fehlen und die es dann zum Jahresanfang des Folgejahres erhält, werden die keinen Aufstand machen...

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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  • isolar
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Ich habe ersteres gemacht und bin gut damit gefahren. Ab dem 3. Jahr ist ja eh nur noch die Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Mit dem E-Golf 300 seit 11/2017 unterwegs gewesen - jetzt id.3 VL ab 11/23...Go-e Ladebox - PV 9,975 kWp.

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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  • chilobo
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Mein Steuerprogramm rechnet dazu einen fiktiven Preis aus, der sich aus meinen Vertragsdaten und dem Mix aus wirklich bezogener und durch die PV-Anlage "gesparter" Energie berechnet:
Methode Wiederbeschaffungskosten:
Gekaufte Strommenge (brutto): 1114 kWh zu 25,30 ct/kWh
Monatlicher Grundpreis (brutto): 8,03 €
Daraus errechnet das Programm einen Einkaufspreis von 23,34 ct/kWh - keine Ahnung, wie genau es das macht, ich vermute aber, das ist dann der Nettopreis, denn darauf bezahle ich dann die 19% Umsatzsteuer.

Bei 2776 kWh selbstverbrauchter Energie kommt das Programm auf 647,98 € Wiederbeschaffungskosten, für die ich 123,12 € Umsatzsteuer entrichte.

Das Programm berechnet auch noch nach einem weiteren Verfahren Selbstkosten: 468,42 für die Anlage EÜR.
Es nimmt dann aber die Wiederbeschaffungsmethode für die Umsatzsteuerberechnung.

Mein Finanzamt hat mir das immer so abgenommen.

Unsere Anlage läuft seit 7/17, wir können uns schon für 2019 die monatlichen Abrechungen sparen und machen nur noch eine Jahresumsatzsteuererklärung. Witzigerweise kam auf unseren entsprechenden Antrag Anfang letzten Jahres zunächst die Anweisung, 2019 vierteljährlich abzurechnen und einen Monat später das Schreiben, dass wir jährlich abrechnen dürfen.

Ich berechne an Eigenverbrauch übrigens nur das, was aus dem Speicher raus kommt, nicht das, was rein geht, denn für mich sind PV und Akku _eine_ Anlage.
Sangls Ioniq #237 seit 6.10.17, e-up 8.18 bis 6.22, PV mit 6 kWp und PW2

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

mobafan
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chilobo hat geschrieben: Mein Steuerprogramm rechnet dazu einen fiktiven Preis aus, der sich aus meinen Vertragsdaten und dem Mix aus wirklich bezogener und durch die PV-Anlage "gesparter" Energie berechnet:
Methode Wiederbeschaffungskosten:
Gekaufte Strommenge (brutto): 1114 kWh zu 25,30 ct/kWh
Monatlicher Grundpreis (brutto): 8,03 €
Daraus errechnet das Programm einen Einkaufspreis von 23,34 ct/kWh - keine Ahnung, wie genau es das macht,
(...)
Bei 2776 kWh selbstverbrauchter Energie
803 * 12 / (1114 + 2776) / 1,19 = 2,08 ct/kWh anteiliges Grundentgelt (netto).
25,3ct/kWh / 1,19 + 2,08ct/kWh anteiliges Grundentgelt = 23,34 ct/kWh insgesamt (netto).
Ich berechne an Eigenverbrauch übrigens nur das, was aus dem Speicher raus kommt, nicht das, was rein geht, denn für mich sind PV und Akku _eine_ Anlage.
Was so auch korrekt ist.
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
ID.4 Pro, Zweitwagen eGolf 300.

Tibber Stromvertrag mit 50 € Bonus: https://invite.tibber.com/i5fn3545

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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Reinhold71 hat geschrieben: Ich besitze eine E3DC (6,5kW Speicher) und 9,92 kWp .Beim Finanzamt muss ich (Gewerbe gemeldet-KEIN Kleingewerbe) Umsatzsteuer auf meinen Eigenverbrauch bezahlen.
Mal eine grundsätzliche Frage dazu:

- muss man neben dem Abführen der EEG-Umlage auf dem im Haus verbrauchten Photovoltaikstrom von derzeit 6,3 Cent/kWh zusätzlich noch den (u.U. fiktiven) entgangenen Umsatz auf nicht bezogenen Strom abführen (ca. 4 Cent/kWh)? Das ergäbe dann ja eine Sonnensteuer von über 10 Cent/kWh und damit deutlich über der Einspeisevergütung von 9,19 Cent/kWh (9,59 ./ 0.50, Stand Januar 2020 ab 10 kW ).

Oder bezieht sich das mit der Umsatzsteuer nur auf PV-Anlagen mit Speicher?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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Moin!
Die EEG-Umlage ist erst ab 10kWp anteilig zu entrichten. Auf einem normalen Haus wird niemand die volle Umlage zahlen.
Gruß Ingo

Re: Umsatzsteuerberechnung für den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage

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Ich weiß dass es bei der EEG-Umlage bis 10 kWp Ausnahmen gibt. Muss aber zusätzlich, unabhängig ob PV-Anlage mit Speicher oder nicht, Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch abgeführt werden?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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