SelfPV - Wie geht das? In D legal?

Solarenergie - Photovoltaik
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

frapstar
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Hallo liebe Elektrofans,
ich würde gerne bei uns im Haus auch eine kleine selfPV installieren.

https://greenakku.de/PV-Komplettpakete/ ... ::569.html

Bei uns ist es aber so, dass wir ein Haus haben in dem drei Bereiche sind, welche alle einen eigenen Stromzähler haben. Also ein Stromanschluss mit drei privaten Stromzählern.

Jetzt Frage ich mich, ob der Strom der produziert wird, in alles drei Bereichen genutzt werden kann?!
Wenn der Strom in den Stromkreis 1 fließt und dort aber nicht ganz verbraucht wird, ob er dann in den anderen Stromkreisen genutzt werden kann. Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, ob der Zähler rückwärts laufen kann? Was zwar bei offiziellen Zählern verboten ist aber da es sich nur um interne private Zähler handelt, wäre dies ja egal?! Oder hat das damit nichts zu tun?

Ich wäre froh, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte.
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

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Was für Zähler hast du den genau da am laufe? Einen Stromzhähler vom Versorger und 3 eigene Stromzähler dahinter?
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

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frapstar hat geschrieben: Jetzt Frage ich mich, ob der Strom der produziert wird, in alles drei Bereichen genutzt werden kann?!
Wenn der Strom in den Stromkreis 1 fließt und dort aber nicht ganz verbraucht wird, ob er dann in den anderen Stromkreisen genutzt werden kann. Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, ob der Zähler rückwärts laufen kann?
Das geht immer. Der Strom fließt, egal, ob der Zähler rückwärts laufen kann oder nicht.
Die Rücklaufsperre im Zähler bezieht sich nur darauf, ob die Strommenge vom Zähler gezählt wird oder nicht.
Das ist keine Sperre des Stromflusses.
Was du sicherstellen musst, ist dass der Zähler des Netzversorgers nicht rückwärts läuft. Das wäre nicht legal.
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

mbrod
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Tho hat geschrieben:Was du sicherstellen musst, ist dass der Zähler des Netzversorgers nicht rückwärts läuft. Das wäre nicht legal.
Netzversorger?
Man muss die Begrifflichkeiten wohl genau auseinander halten.
Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber. Dies ist in der Regel (noch) der Verteilnetzbetreiber. Dieser ist nicht identisch mit dem Stromversorger.
Nach meinem Kenntnisstand hat der Messstellenbetreiber dafür zu sorgen, dass die gelieferten Energiemengen mit dem Stromversorger korrekt abgerechnet werden können. Er sollte also einen den Bedingungen vor Ort angepassten Zähler installieren (lassen).
Wenn man also dem Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber formlos - auf Grund fehlender vereinfachter Anmeldeverfahren - mitgeteilt hat, dass ein PV-Gerät angeschlossen wird, wer handelt dann illegal?
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

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Alternativ könnte man auch noch den Messstellenbetreiber wechseln, wenn der lokale Verteilnetzbetreiber nichts passendes anbieten kann. Kostet dann aber zusätzliche Gebühren, die einen (manchmal) vom Stromanbieter dann wieder von der Grundgebühr abgezogen werden.

Eine andere Lösung wäre ein EEG Anlage anzumelden, dann kommt der Messtellenbetreiber sowieso nach Hause und setzt einen Zweirichtungszähler und man bekommt noch ein paar Cent für den eingespeisten Strom. Nachteil: Man hat auch alle Rechte und Pflichten einer EEG Anlage. So hatte ich 2010 mit 500W PV begonnen...
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

frapstar
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kub0815 hat geschrieben:Was für Zähler hast du den genau da am laufe? Einen Stromzhähler vom Versorger und 3 eigene Stromzähler dahinter?
Genau so ist es.

@Tho: Danke, genau das wollte ich hören. Dann müsste es ja so klappen wie gedacht.
Da ich mehr Grundstrom verbrauche als die kleine SelfPV anlage produziert, sollte es keine Probleme mit dem Stromversorger/Messstellenbetreiber geben. Mir war nur wichtig. Dass die eigenen 3 privaten Zähler nicht den von mir generierten Strom blockieren.

Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

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Wenn der Zähler vom Versorger nicht zurückläfut die 3 anderen das aber tun wie machst du dann eine farie Abrechnung? Oder ist das nicht gefordert?
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Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

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Einfach die Einspeisung zwischen den beiden Zählerebenen machen. Dann stimmt zwar die Summe nicht überein, aber per einfachem Dreisatz kann Fair abgerechnet werden.
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eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km

Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

Wolfgang1949
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Auch hier werden wie in anderen Foren auch die von der Stromwirtschaft
seit Jahren benutzten Fake Meldungen verbreitet.

Deshalb hier noch einmal:

Kleine Anlagen ohne Anspruch auf EEG Einspeisevergütung sind in D einfach nicht vorgesehen.
Was nicht vorgesehen ist, kann nicht illegal sein.

Trotzdem versuchen die meisten der ca. 950 deutschen Verteilnetzbetreiber dem Benutzer bei Anfragen
die Bedingungen einer EEG Einspeiseanlage aufzulegen.

Ziel ist es dadurch den Verbraucher von der Anschaffung und Nutzung abzuhalten. Dies ist verständlich,
da die meisten VNBs auch lokal Stromverkäufer sind, (meist Stadtwerke) und auch die kleinste Solaranlage
eine Verminderung des Stromverkaufs bedeutet.

Auch die Mär von der illegalen Nutzung eines Zählers ohne Rücklaufsperre ist Quatsch. Es gibt kein Gesetz was dies
verbietet.

Alle geschätzt ca. 20000 Guerilla PV Benutzer haben einen Zähler ohne Rücklaufsperre und hoffen diesen noch
bis 2030 zu behalten. In Deutschland haben noch 70-80 % der Zähler keine Rücklaufsperre.

Bis heute gibt es keinen einzigen Fall, in dem gegen einen PV Guerilla eine Sanktion und schon gar nicht eine Strafe ausgesprochen worden wäre.

Im Gegenteil es gibt Aussagen aus der Stromwirtschaft: Besser einige 100.000 Solar Guerillas als Millionen reguläre Kleinanlagen.

Re: SelfPV - Wie geht das? In D legal?

mbrod
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@Wolfgang1949
Willkommen im Forum!
Fast allen deinen Aussagen kann ich zustimmen. Bis auf:
Wolfgang1949 hat geschrieben:Auch die Mär von der illegalen Nutzung eines Zählers ohne Rücklaufsperre ist Quatsch. Es gibt kein Gesetz was dies verbietet.
Die umfangreichste juristische Bewertung von Steckersolargeräten habe ich hier gefunden:
http://www.jurop.org/energierecht/recht ... v-anlagen/
Da mich - als juristischer Laie - die Problematik von rückwärtsdrehenden Zählern durchaus umtreibt, habe ich den Autor mal kontaktiert und folgende Aussage getroffen: "Es ist Sache des Messstellenbetreibers zu prüfen, ob der vorhandene Zähler den Anforderungen einer korrekten Abrechnung mit dem Energieversorger entspricht, wenn ein Solarsteckergerät in Betrieb genommen wird." Antwort: "Das kann man so formulieren."
Der Verteilnetzbetreiber ist der grundzuständige Messstellenbetreiber. Man kann den Messstellenbetreiber frei wählen. Bei kleinen Energieversorgern, kann der Verteilnetzbetreiber identisch mit dem Energieversorger sein. Betroffen sind also bis zu drei Firmen.
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