Photovoltaik ohne Finanzamt

Solarenergie - Photovoltaik

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Spüli hat geschrieben:Moin!
Die Eigententnahme mindert den Gewinn, Du mußts aber natürlich die Umsatzsteuer dafür abführen.

Die Basis für die Umsatzsteuer ist in vielen Fällen aber nicht die Einspeisevergütung, sondern der private Strompreis. Im Endeffekt sind es dann also irgendwas um die 5ct/kWh die fällig werden.
Ich glaub, das siehst Du falsch:
Wenn Du privat Strom entnimmst, steigt der zu versteuernde Gewinn:
Ich spreche hier von einer Anlage von 2016 mit 12,31ct/kWh Vergütung und ca. 20ct/kWh bei Netzentnahme, alles ohne USt.
Ohne Privatentnahme musst Du lediglich den Gewinn versteuern aus den 12,31ct/kWh * Ertrag - Kosten.
Bei Privatentnahme steigt Dein Gewinn von 12,31ct/kWh auf 20ct/kWh, weil der Käufer (Du selbst) ja 20ct dafür bezahlt.
Ich habemir vom Steuerberater vorrechnen lassen, dass ein Geringverdiener somit ca. 16ct und ein Gutverdiener dadurch ca. 20ct / kWh zahlt, die aus der PV-Anlage kommt (inkl. USt.)

Muss mal schauen.
Vielleicht läuft es bei uns auch darauf hinaus, dass wir (wegen Batteriekosten, nicht idealer Ausrichtung der Module) gewerblich einen Verlust machen und durch den hohen Eigenverbrauch wieder auf 0 raus kämen. Dann wäre es ja auch OK.
Dann kann sich das FA mit der Frage rum schlagen, wie sie das betrachten. Beide Fälle wären mir dann Recht.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Nö,
das passt schon was ich geschriben habe. Der Bäcker muß seine eigenen Brötchen auch nicht bezahlen. Aber das FA will die Steuer für die Sachentnahme haben. Kannst aber gerne dazu noch in den einschlägigen Fachbeiträgen vom FA und in anderen Foren nachlesen.
Gruß Ingo

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

limpel
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Hi Zusammen,

Zumindest bei mir durch Wahl der Kleinunternehmerregelung ist der Eigenverbrauch gewerblich als Sachentnahme zu werten und kommt deswegen auf die Ertragsseite.Das schmälert dann leicht meinen Verlust, der aber immer noch da ist. Weil ich Kleinunternehmer bin, muss ich keine Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch abführen.

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Nur so am Rande, wenn Eurer Fahrzeug tagsüber zu hause herumsteht, dann wäre doch auch ohne einspeisen und natürlich auch ohne FA eine interessante Alternative. So spart man sich auch die Bürokratie...und deren Kosten und Nerven. ;)
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Man verschenkt aber die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer zurück zu holen. Wer seine Anlage als Kleingewrbe betreibt kann über 6 Jahre abschreiben, Mwst vom Kaufpreis erstattet bekommen und nach den 6 Jahren die Anlage mangels Gewinn aus der Steuerpflicht befreien lassen. Finanziell gesehen der beste Weg, zumal natürlich auch Folgekosten steuerlich absetzbar sind.
Kommt bei Dir auch schon Strom vom Dach? :) https://www.youtube.com/watch?v=bBPRBxziQOI
Der Ioniq wartet schon auf die ersten Sonnenstrahlen. :)

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

limpel
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Die Aussage kann ich absolut nicht unterschreiben. Ich bin auf KUR gegangen, da ich hiermit keine Ust auf meinen Eigenverbrauch bei der Ladung der Elektroautos zahlen muss. Die Unsatzsteuer der Installationskosten oder Wartungen (das meintest du doch sicher mit zurückholen) sind in meinem Fall geringer als die USt-Ersparnis bei Eigrnverbrauch. Finanziell liegt hier eine höhere Ersparung vor.

Netter Nebeneffekt: Der monatliche Abgabestress mit den Umsatzsteuervoranmeldungrn ist zumindest für dieses Thema auch passe..

Für dein Beispiel, wenn du dann aus der Steuerpflicht raus bist, viel Spaß erstmal dabei die USt und Abschreibesumme komplett komplett zurückzuzahlen, es liegt ja keine Gewinnerzielungsabsicht vor, damit keine Rückgriff auf UStSteuererstattung. Das geht dann schnell zu Rückforderungssummen in die tausende Euro... Auch hier bei meinem Fall mit KUR, Geringeres finanzielles Rückzahlungsrisiko.

Es ist wie es immer ist, es gibt nicht "die beste Lösung". Man muss seinen Sachverhalt kennen, sich hinsetzen und einfach mal in Ruhe alle Szenarien durchrechnen.

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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limpel hat geschrieben:Die Aussage kann ich absolut nicht unterschreiben. Ich bin auf KUR gegangen, da ich hiermit keine Ust auf meinen Eigenverbrauch bei der Ladung der Elektroautos zahlen muss. Die Unsatzsteuer der Installationskosten oder Wartungen (das meintest du doch sicher mit zurückholen) sind in meinem Fall geringer als die USt-Ersparnis bei Eigrnverbrauch. Finanziell liegt hier eine höhere Ersparung vor.

Netter Nebeneffekt: Der monatliche Abgabestress mit den Umsatzsteuervoranmeldungrn ist zumindest für dieses Thema auch passe..
Also bei mir würde das nicht funktionieren:
Bei Privatentnahme für Haus und Auto bei 7000kWh (mit Batterie) im Jahr x 4ct/kWh gespart gibt eine Ersparnis von 280 Euro/Jahr. Macht in 5 Jahren 1400 Euro.
Die 4ct errechnen sich aus ca. 20ct Netto Stromkosten.

Die Umsatzsteuer auf meine Investition übersteigt die 1400 Euro bei Weitem!
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Spüli hat geschrieben:Nö,
das passt schon was ich geschriben habe. Der Bäcker muß seine eigenen Brötchen auch nicht bezahlen. Aber das FA will die Steuer für die Sachentnahme haben. Kannst aber gerne dazu noch in den einschlägigen Fachbeiträgen vom FA und in anderen Foren nachlesen.
Der Vergleich mit dem Bäcker hinkt:
Der Bäcker kauft seine Zutaten ein. Sagen wir 12ct netto für ein Brötchen. Macht dann 14,3ct Brutto.
Die muss er aus seiner Privatkasse zahlen. Kann also nichts absetzen, weil es seinen Gewinn schmälern würde und kann auch keine USt zurück verlangen.

Würde er bei einem anderen Bäcker dafür 23,8ct (20ct+USt) zahlen müssen, dann hat er so also 9,5ct / Brötchen gespart!

So, nun ersetzen wir Brötchen durch kWh:
Leider weiß man ja nicht, zu welchem Preis man die kWh einkauft. Man könnte die Anlagenkosten über die Jahre schätzen und die kWh. Aber es geht anders: Die kWh (Brötchen kosten nicht 12ct, sondern 20ct+USt(günstiger Netzanbieter).

Nun kaufe ich also meinen Eigenen Strom. Muss aber im Gegensatz zum Bäcker nicht 12ct, sondern 20ct mir selbst bezahlen.
Das, was ich auch beim Stromanbieter zahlen müsste.
Muss also aus 20ct die USt zahlen und abführen, so dass 3,8 ct/kWh verloren sind.
Weiterhin die Steuern, bei einem Grenzsteuersatz von 30(40)% 6,0 (8,0)ct/kWh.
Da ich ja 20ct/kWh netto zahlen müsste, muss ich so nur die Steuern zahlen, spare also erstmal 14,0(12,0)ct/kWh.
Nun entgehen mir aber für die Einspeisung, sagen wir 12ct netto/kWh), 12ct - 30(40)% = 8,4 (7,2)ct/kWh verloren,
da ich den Strom ja selbst benutze und nciht mehr einspeisen kann.
Ich spare also letztendlich 14,0-8,4(12,0-7,2)ct/kWh = 5,6 (4,8) ct/kWh.
Mich kostet also nun die kWh nicht 23,8ct, sondern 18,2 (19,0)ct.
Beim Bäcker waren es 14,3ct.
Die Gutverdiener zahlen mehr für Ihren eigenen Strom.

Wenn ich mit dem Finanzamt diesbezüglich ncihts zu tun hätte, dann kostet mich die kWh nur die 12,31ct, die ich sonst vom Netzbetreiber bekäme.
Bei 7000kWh im Jahr wären das ca. 400-500 Euro/Jahr gespart. Macht in 20 Jahren fast 10.000 Euro.
So viel hole ich gewerblich mit dem FA nicht raus.
Also lohnt sich die "Liebhaberei-Methode" auf jeden Fall bei einem sehr hohen Eigenverbrauch.

Nachtrag: Als Kleinunternehmer kostet also, nach den 5 Jahren, die kWh (-3,8ct USt) 14,4 (15,2) ct bei 30 (40)% persönlichem Grenzsteuersatz.
Nun spare ich bei 7000kWh Eigenentnahme nur noch ca. 200 Euro / Jahr.
Das wiegt sicherlich nicht den Vorteil der anfangs gesparten Umsatzsteuer auf.

Also, für mich wohl eher:
Alles als Gewerbetreibende (Frau) kaufen lassen, nach 5 Jahren Kleinunternehmerregelung und gut ist.
kWh für's Auto rechne ich dann mit ca. 15ct/kWh.
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Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

herminchen
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das sollte man, auch wenn es schon etwas her ist, doch richtig stellen.
Da bringst Du oder Dein Steuerberater was durcheinander ..

Bei der UST ist es richtig, die berechnet sich nach den Strombezugskosten, (UST von etwa 20ct netto)
aber für die zu Versteuernde Selbstendnahme sollte man die Herstellungskosten nehmen können,
die eigentlich dann unter der erhaltenen Vergütung liegen sollte
und daraus dann der Steuersatz ...

Gruß Hermann

Re: Photovoltaik ohne Finanzamt

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Ich warte mal ab, bis in ein paar Wochen die Steuererklärung für 2016 fertig ist und gehe die Zahlen mal auf dem Papier durch.
Dann sehe ich ja, was der Steuerberatrer gerechnet hat.
Herstellungskosten wären ca. 14000 Euro /20 Jahre = 700 Euro.
700€/10000kWh= 7ct/kWh. Das würde mir gefallen.

Inzwischen habe ich 3 Varianten der Besteuerung gehört, was die Ertragssteuer angeht:

1. Bezug auf Einkaufspreis Strom ( also ca. 25-30ct/kWh, brutto)
2. Bezug auf Herstellungskosten (was wird alles rein gerechnet?)
3. Deckelung so, dass bei Privatentnahme keine Steigerung des Gewinns stattfindet.

Schau'n wir mal. Ich werde drauf bestehen, dass der Steuerberater mir das vorrechnet, wenn es fertig ist und
ggf. muss er sich nochmals schlau machen oder ich habe einen Aha-Effekt, den ich bisher noch nicht gefunden hatte.
Zuletzt geändert von Bernd_1967 am Fr 7. Jul 2017, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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