Head Up Display - HUD

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Re: Head Up Display - HUD

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So eine Abzockregelung kann nicht im Sinne des Abbaus des deutschen Schilderwaldes sein.

Wenn ich auf eine Landstraße außerorts abbiege ohne dass mir ein Geschwindigkeitsschild angezeigt wird, fahre ich 100. Derjenige Verkehrsteilnehmer, der vor der Kreuzung ein 70-Schild angezeigt bekommen hat und danach noch 70 fährt, wird überholt.

Ich kann, aus der Einmündung kommend, auf gar keinen Fall belangt werden, dass ich schneller als 70 fahre, wenn ich unter den in Deutschland üblichen 100 km/h für Landstraßen ohne bauliche Trennung der Gegenfahrbahn, die kein Schild haben, nicht schneller als 100 km/h fahre.

Den logisch denkenden Richter möchte ich sehen, der anderer Meinung ist. Und diese Angabe von Kenntnis der ortsansässigen ist ja totaler Blödsinn. Sollen nicht ortsansässige Fahrer geblitzt werden, ihren Führerschein womöglich abgenommen bekommen, obwohl sie nach Recht korrekt gefahren sind?

Was soll ich als nichtkenntlicher Fahrer dieser vor meinem Einbiegen entschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzung denn standardmäßig fahren auf Straßen, wo es dann kein Schild gibt? 50? BULLSHIT!
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Re: Head Up Display - HUD

wingwing
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... es geht doch nicht um "Meinungen" - hierzu bestehen Regelungen - die StVO (einfach mal nachlesen)

Im Übrigen gilt etwas ähnliches (zu deiner Aussage) auch für z.B. verschneite Schilder:
Wenn du dort ortskundig bist, kannst du dich nicht mit "es war nicht lesbar" rausreden.

Klingt komisch - ist aber so
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Re: Head Up Display - HUD

dennosius
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Gearsen hat geschrieben: Derjenige Verkehrsteilnehmer, der vor der Kreuzung ein 70-Schild angezeigt bekommen hat und danach noch 70 fährt, wird überholt.
Der Clou ist indes: Für den gelten die 70 auch noch. Die Argumentation aus dessen Perspektive, dass die 70 nicht mehr gelten können, weil die neu eingebogenen Autos das Schild nicht haben sehen können, zieht nicht. Und ob man das logisch findet oder nicht, es ist von Obergerichten so entschieden.
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Re: Head Up Display - HUD

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Ja, und genau ist das ist eine deutsche Bürokratenkrankheit, denn es widerspricht sämtlicher Logik des gesunden Menschenverstandes.

Nicht nur das, es zeugt von unserer Obrigkeitshörigkeit. Mir wurde 70 angezeigt und nicht freigegeben. Ich muss weiter 70 fahren.

Jeder andere logisch denkende Mensch wird erkennen, dass der Fahrer von der einmündenden Kreuzung eben nicht dieses 70-Schild sehen konnte und 100 fährt.
Zuletzt geändert von Gearsen am Sa 16. Okt 2021, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Head Up Display - HUD

wingwing
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NEIN.

Ich denke ihr legt den Sachverhalt bzw. das Beispiel nicht so aus, wie es inhaltlich gemeint ist.

"abgebogen" = "beim Verlassen der Strecke mit der Geschwindigkeitsbegrenzung"- und das ist einer der sieben Punkte die zur Aufhebung führen.

Steht doch ordentlich gegliedert dort:
https://www.bussgeldkatalog.de/geschwin ... ufgehoben/
Auszug gekürzt:
...
Wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich zu Ende ist, können Sie auf verschiedene Weise erkennen:
  • Verkehrszeichen „Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung“ (Zeichen 278)
  • Schild „Ende aller Streckenverbote“ (Zeichen 282)
  • Schild, das eine neue Höchstgeschwindigkeit vorgibt (Zeichen 274)
  • beim Verlassen der Strecke mit der Geschwindigkeitsbegrenzung
  • durch ein Ortseingangs- bzw. -ausgangsschild
  • wenn sich das Tempolimit eindeutig auf eine Gefahrensituation (z. B. eine scharfe Kurve) bezieht und dies durch ein Zusatzschild unter dem Zeichen 274 angezeigt ist: In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben, sobald die Gefahrenstelle passiert ist.
  • wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung für eine bestimmte Strecke (z. B. 3 km) gilt und dies durch ein Zusatzschild unter dem Zeichen 274 angezeigt ist: In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben, sobald Sie die entsprechende Distanz zurückgelegt haben.
...
Zuletzt geändert von wingwing am Sa 16. Okt 2021, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Head Up Display - HUD

wingwing
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Anders herum:

Wenn ihr auf einer Bundesstraße, Vorfahrtstraße, Landstraße der Straße folgt bzw. auf dieser über eine Kreuzung fahrt und damit auf der Strecke bleibt,
dann gelten die Geschwindigkeitsbegrenzung von vor der Kreuzung auch weiterhin.

(die Kreuzung als solches hebt die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auf)
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Re: Head Up Display - HUD

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Nochmal, ich bin abgebogen und habe kein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, also fahre ich das, was mir laut StVO beigebracht wurde: Außerorts 100 km/h.
Warum sollte ein Fahrer, der vor der Einmündung 70 fahren musste dann langsamer fahren müssen? Merkste selber, ne?

Mal abgesehen davon, wenn ich dann geblitzt werde, woher soll der Blitzer wissen, dass ich abgebogen bin und 100 km/h fahren darf, oder geradeaus gefahren und 70 km/h fahren muss (was nach wie vor Blödsinn ist)?
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Re: Head Up Display - HUD

wingwing
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nix "merkst selber, ne":

Auf der Strecke gelten weiterhin die z.B. 70 km/h - dein Beispiel zielt nur darauf ab, dass es der Einbiegende nicht weis. Das ist dann aber eben genau "sein Problem". Und nur weil jemand anderes etwas nicht weis, berechtigt es den Wissenden nicht dazu sich einfach nicht mehr an die Begrenzung zu halten.

Ob man als "eingebogener" mit der Ausrede "ich wusste das nicht" durchkommt, hängt sicher auch von den Umständen ab - als Ortskundiger vor deiner Haustür wirst du damit nicht durchkommen - aber es mag Fälle geben... Nur rechtens ist es deshalb noch lange nicht.

Und all diese konstruierten Annahmen a la "woher soll das die Rennleitung wissen"... Das ist doch selektive Auslegung und Schönrederei für eigene Überschreitungen/ Freibriefe. - Man muss sich doch keine Übertretungen "zurechtargumentieren".
.
Zuletzt geändert von wingwing am Sa 16. Okt 2021, 00:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Head Up Display - HUD

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Oh man. Ich sehe als Abbiegender keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Woher soll ich also wissen, dass gerade 70, 60, 50 oder sogar 30 gefahren werden soll? Ich fahre also das, was mir beigebracht wurde für diese Art von Straße. Also in dem Fall maximal 100 km/h. Ist es so schwer zu verstehen?
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Re: Head Up Display - HUD

wingwing
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... siehe oben (hatte ich parallel zu dir ergänzt):

Ob man als "eingebogener" mit der Ausrede "ich wusste das nicht" durchkommt, hängt sicher auch von den Umständen ab - als Ortskundiger vor deiner Haustür wirst du damit nicht durchkommen - aber es mag Fälle geben... Nur rechtens ist es deshalb noch lange nicht.

... sorry, ich habe keine Lust mehr auf dieses "Auslegen" - habe es sachlich dargelegt - ist mir mittlerweile echt zu blöd und auch zu OffTopic. Ich bin hierzu raus.
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