ICCU Defekt Statistik

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Re: ICCU Defekt Statistik

ninox
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Und es laufen vermutlich weiter fröhlich e-GMP-Fahrzeuge ohne modifizierte ICCU vom Band. Kann man eigentlich gar nicht glauben.
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Re: ICCU Defekt Statistik

chris_11
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Das irre ist, das der ICCU Ersatzteilbedarf absehbar war und ist, Hyundai kann dazu detaillierte Statistiken fahren. Zu anderen ist die Produktion der zusätzlich benötigten Ersatz ICCU überhaupt kein Problem, da die Fertigung hochautomatisiert ist, siehe Hyundai Werbevideos aus den Ioniq 5 Anfängen, als auch die weltweite Nachfrage nach E- Fahrzeugen deutlich unter den Planungen der Fertigungslinien liegt. Es kann nur organisatorische Gründe haben, das die Europäischen Hyundai Kunden nun zum zweiten Mal mit monatelangen Lieferzeiten der ICCU in die Röhre schauen. Eine ähnliche Situation hatten wir vor einem Jahr. Dann hatte sich die ICCU Liefersituation zur Jahresmitte entspannt u.a. wegen Luftfrachtlieferungen von mehreren hundert ICCUs.
Wir sind nun für die Ioniq5 ICCU bei Software Nr. 13.
Ioniq 5 AWD 72kWh Uniq 11kW go-e WB mit 22kWp PV. bei 43TKm neue ICCU

Re: ICCU Defekt Statistik

polomarcus
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tdoc hat geschrieben: Mal ein kurzer Zwischenstandsbericht zu meiner defekten ICCU:

Fahrzeug steht seit Ende Oktober mit defekter ICCU in der Hyundai-Werkstatt. ICCU z.Zt. nicht lieferbar. Auf meine Beschwerde hin bei Hyundai Deutschland sei ich nun aber "priorisiert" - wahrscheinlich Standard-Antwort für alle Betroffenen. EineReparaturtermin jedenfalls nicht absehbar, vermutlich 1. Quartal 2025 (wenn das Teil in D ankommt).

Positiv bestätigen kann ich nur die Praxis mit den Leihwagen (Mobilitätsgarantie):
Nach Ablauf von 5 Tagen übernimmt Hyundai D die weiteren Kosten, falls der Grund die fehlende Lieferbarkeit eines Ersatzteils ist. Allerdings habe ich nur einen Kona bekommen, geringe Reichweite und schlechte Ladeleistung und für meine Zwecke deshalb völlig ungeeignet (Ioniq5 gerade wegen guter Reichweite und Schnellladen ausgewählt!). Für wöchentlich mehrere Autobahnfahrten von jeweils über 300 km ist der schwache Kona unterirdisch

Negativ: Kein Reparaturtermin absehbar, obwohl seit Oktober in der Werkstatt. Die zwei letzten Kunden mit ICCU-Problem hätten lt. Werkstatt angeblich 6 und 9 Monate gewartet! Unglaublich.

Da mein Fahrzeug gerade noch innerhalb der Gewährleistung von 2 Jahren ist, nunmehr Rechtsanwalt (ADAC-Verkehrsrecht) zur Rückabwicklung beauftragt. Händler stellt sich natürlich quer und hat auch einen RA beauftragt.

Günstig für den Kunden ist das neue Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag,welches erst seit 1.1.2022 gilt.Wenn ein gravierender Schaden (d.h. Schaden über 5 Prozent der Kaufsumme oder Fahruntüchtigkeit) kurz vor Ende der 2-Jahres-Frist auftritt, muss man nur ganz schnell den Schaden auch seinem Händler (Verkäufer) melden und zur Nachbesserung auffordern. Dann verlängert sich die Gewährleistung automatisch nochmals um 4 Monate. Und der Schaden muss innerhalb "angemessener Frist" behoben werden, wobei hier die Rechtsprechung von Fristen von etwa 2-3 Wochen ausgeht (z.B. Tausch eines kompletten Motors).

Wird das Auto nicht repariert bzw. steht es monatelang in der Werkstatt ohne Perspektive, so kann man natürlich zurücktreten. Muss man spätestens vor Ablauf der 4 Monate Fristverlängerung, danach geht es nicht mehr. Monatelang warten muss jedenfalls keiner mehr, da die fehlende Reparatur in angemessener Frist als gescheiterte Nachbesserung gewertet wird und zum Rücktritt berechtigt.

Der Wert des Fahrzeugs bemisst sich tatsächlich ausschließlich nach den gefahrenen Kilometern. Sonstigen Wertverlust durch Zeit o.ä. gibt es nicht, ist also eine lineare Rechnung und günstig für den Kunden (hoher Wertverlust gerade in der ersten Zeit nach dem Kauf!). Viele Kilometer wie bei mir sind natürlich nachteilig, aber immerhin hatte ich ja auch einen entsprechenden Gegenwert, mehr als andere Kunden mit wenig Kilometer.

Streitpunkt ist dann natürlich die "zu erwartende Gesamtfahrleistung" des Autos, wobei bei Diesel-PKW durchaus auch 300.000 km "Lebenserwartung" durchgehen, die Händler aber natürlich eher gerne 150.000 km ansetzen (bei E-Autos ist die Sache noch etwas ungewiss). Dann wird einfach aus dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis anteilig aus: "gefahrene Kilometer / zu erwartende Gesamtfahrleistung" die "Nutzungsentschädigung" errechnet, den Betrag muss dann der Händler zurückerstatten. Ein Verfahren, was jedenfalls günstiger ist als einen gebrauchten Ioniq5 mit hohem anfänglichen Wertverlust und bekannter ICCU-Problematik als Gebrauchtwagen zu verkaufen.
mich würd in dieser Geschichte mal die Möglichkeit einer Rückgabe interessieren.

1. Wird sowas über die Verkehrsrechtschutz abgedeckt wenn man einen RA nimmt.
2. Wie lange nach dem Kauf kann man sowas in Anspruch nehmen? Mein Fahrzeugkauf bzw. Zulassung ist der 26.04.2023
3. Wie lange hat ein Händler Zeit einen Wagen zu reparieren um einen Rücktritt anzugeben.
4. Und Wie genau wird sowas berechnet bei 13.000 km gefahrene Kilometer

Hat das schon jemand gemacht ? Oder hat Erfahrung damit ?

Eigentlich will ich das gar nicht aber wenn die nun 3 Monate dafür brauchen, wäre so eine Option aber auch möglich. Ja mein Händler sagt kein Problem sie bekommen ein Leihfahrzeug komplett für die Wartezeit, trotzdem wäre sowas nicht tragbar
Ioniq5 Großer AKKU,AWD, Dynamic, Galatic Grey, Wärmepumpe, Elektr.Heckklappe, AHK schwenkbar.
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Re: ICCU Defekt Statistik

tdoc
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polomarcus hat geschrieben:
mich würd in dieser Geschichte mal die Möglichkeit einer Rückgabe interessieren.

1. Wird sowas über die Verkehrsrechtschutz abgedeckt wenn man einen RA nimmt.
2. Wie lange nach dem Kauf kann man sowas in Anspruch nehmen? Mein Fahrzeugkauf bzw. Zulassung ist der 26.04.2023
3. Wie lange hat ein Händler Zeit einen Wagen zu reparieren um einen Rücktritt anzugeben.
4. Und Wie genau wird sowas berechnet bei 13.000 km gefahrene Kilometer

Hat das schon jemand gemacht ? Oder hat Erfahrung damit ?

Eigentlich will ich das gar nicht aber wenn die nun 3 Monate dafür brauchen, wäre so eine Option aber auch möglich. Ja mein Händler sagt kein Problem sie bekommen ein Leihfahrzeug komplett für die Wartezeit, trotzdem wäre sowas nicht tragbar

Bin ja kein Rechtsanwalt und kann deshalb nur über meine persönlichen Erfahrungen berichten.

1) mit hoher Wahrscheinlichkeit: ja, wird abgedeckt. Bei der Versicherung nachfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen. Jedenfalls von der ADAC-Rechtsschutzversicherung wird es abgedeckt. Ist man nur ADAC-Mitlgied, wird zumindest die Erstberatung beim RA abgedeckt.

2) gesetzliche Gewährleistung geht 2 Jahre, also bis zum 25.4.2025. Tritt der Schaden erst kurz vor Ende auf, verlängert sich die Gewährleistung sogar nochmals um 4 Monate. Bis dahin muss dann die Entscheidung gefallen sein.

3) "angemessene Frist". Für den Tausch eines Motors z.B. 2-3 Wochen. Ist aber sicher eine Streitfrage. Monatelange Wartezeit ist aber sicher unzumutbar. Eine explizite "Frist zur Nachbesserung" muss nicht mehr gesetzt werden, aber natürlich muss man den Händler umfassend informieren (persönlich oder durch Rechtsanwalt).

4) bei 13.000 km und der Annahme von 250.000 km Gesamtfahrleistung (Streitfrage!) würde sich dann der ursprüngliche Kaufpreis um 5,2 Prozent mindern (13.000 dividiert durch 250.000). Es kommen dann zu deinen Gunsten noch ein paar Kleinbeträge hinzu, wie z.B. Zulassungsgebühr. Insgesamt aber für den Kunden vorteilhaft, da deutlich besser als der nicht-lineare Wertverlust beim Neufahrzeug (im ersten Jahr verliert er am meisten).

Wenn du aber einen adäquaten Leihwagen bekommst (ich brauche ein Fahrzeug für Langstrecke Autobahn, da ist der kleinste Kona völlig ungeeignet), dann würde ich mir die Rückgabe sehr überlegen. Denn durch den Leihwagen hast du ja auch Vorteile: keine Kilometer auf dein eigenes Fahrzeug, weniger Wartungskosten etc.
Bestelldatum: 23.04.2022
Produktionsdatum: 26.09.2022
VIN erhalten am: 8.11.2022
geplantes Eintreffen beim Händler: 3.12.2022
Zulassung am 8.12.2022
Fahrzeugübergabe am 10.12.2022.

Re: ICCU Defekt Statistik

polomarcus
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Danke für die Antwort @tdoc

Und mir würde ein Kona auf jeden fall reichen. denn in nächsten Monaten ist eh kein Urlaub mit Auto angedacht. Und Laden könnte ich zuhause, das würd mir sogar reichen. Und ja wenn ein Leihwagen dann würd ich auch keine Ansprüche stellen.

Naja nächste Woche Freitag weiß ich mehr, denn dann wäre die Frist des bestellen Vorbei und ich kann einen Leihwagen beantragen. Mal sehen und werde berichten was los ist
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Re: ICCU Defekt Statistik

Matheus3
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ninox hat geschrieben: Und es laufen vermutlich weiter fröhlich e-GMP-Fahrzeuge ohne modifizierte ICCU vom Band. Kann man eigentlich gar nicht glauben.
ICCU im Modelljahr 2025:

"The MY25 car has a ICCU with part no. 364011XAB5.
The MY23 car had a ICCU with part no. 364011XAB0."


https://www.ioniqforum.com/threads/my25 ... ost-621691

Re: ICCU Defekt Statistik

ninox
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Interessant, das macht natürlich ein wenig Hoffnung. Ich frage mich, ob da nur wegen dem Modelljahr eine Nummeränderung stattgefunden hat oder wirklich was geändert wurde hardwareseitig. Bin da von der bisherigen Handhabung des ganzen ICCU-Themas her skeptisch.

Wir werden es sehen, wie die Ausfallraten aussehen, sobald das MY25 länger am Markt ist.
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Re: ICCU Defekt Statistik

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@ninox
Sollte Hyundai/ Kia logisch numerieren, wäre es also die 6. Version. Bei Hardwareänderung würde ich eine neue Teilenummer erwarten, nicht nur einen geänderten Versionsstand.

Re: ICCU Defekt Statistik

steklassik
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Am 20.12.2024 hatte auch mein Ioniq5 einen Kranlift per Pannenhilfe in die Werkstatt. Diagnose: ICCU-Defekt, seitdem Warten auf Ersatzteillieferung mit offenem Ende. Z.Zt. stehen noch 2 weitere IQ5 in derselben Werkstatt. Werkstatt ist wegen Ersatzwagens bemüht.
Im Oktober 2023 schon ein Ausfall: 12-Volt-Batterie über Nacht leer - Starthilfe reichte aus.

(UNIQ, RWD, EZ 06/22, 23.600 km, FIN KMHKR81*****92***)

Re: ICCU Defekt Statistik

polomarcus
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Kurzes Statement von meiner Seite aus bezüglich Leihwagen. Es haben ja bereits viele hier geschrieben das sie nur einen Leihwagen 5 Tage bekommen ( Mobilitätsgarantie ) . Heute war ich bei meinem Händler um einen Leihwagen zu beantragen da Ersatzteile nicht in 7 Tagen geliefert wurden. Sofort ohne zu mucken habe ich einen Kona EV bekommen, und dieser steht mir kostenlos bis zur Reparatur des Fahrzeuges zur Verfügung. Selbstverständlich Kostenlos das wird mit Hyundai abgerechnet. Somit ist es zwar ärgerlich das mein Auto kaputt ist aber damit kann ich Leben da mein Fahrzeug ja nun länger keine km drauf bekommt.

Werde weiter berichten wenn sich was neues ergibt.
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