Erster Unfall P45 Totalschaden?

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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  • Michael_Ohl
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Interessant fand ich beim letzten Bautz, als der vor mir fahrende im Rückwärtsgang losfuhr, das die Werkstatt gleich den Auftrag für den Anwalt wollte, bevor sie Teile ordern. Erst mit dem Auftrag ging es dann los.

Mfg
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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Robs80 hat geschrieben:Denke hier trifft eher §6 zu. Durch die Fahrerflucht hat er ja grob fahrlässig gehandelt bzw. vorsätzlich. Sprich die Versicherung wird erst mal zahlen, aber sich das Geld von Ihm wiederholen.
.
Der Vorsatz war doch aber nicht ursächlich für den Unfall ...

Gruß
Werner
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

deulim_ka_p45
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Bei einem rückwärts Auffahrenden jedenfalls auch RA. Wegen möglichem Anscheinsbeweis. Die Werkstatt hat es richtig gemacht.
Einen RA sollte man bei unverschuldetem Unfall i.d.R. immer einschalten. Es gehört zum Schadenersatzanspruch sowieso dazu.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

Udomann
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5IONIQ hat geschrieben: Unser P45 wurde bislang ausschließlich mit PV-Strom bzw. Regenerativ über die Sonnen-flat der Sonnen GmbH gefüttert.
Nein, wurde er ganz bestimmt NICHT! Was meinst du, woher der regenerative Strom z. B. JETZT herkommt? Zur Zeit ist es dunkel und es weht kaum ein Lüftchen, die Windräder stehen still.

Das bisschen Biomasse-Strom, der auch noch neben dem winzigen Anteil an Wasserkraft in Deutschland erzeugt wird, kann den Strombedarf bei weitem nicht decken, wenn wir NUR mit Ökostrom leben müssten, wäre jetzt überall Stromausfall.

Ökostrom heißt doch nur, dass der Anbieter dafür sorgen muss, dass die Strommenge, die der jeweilige Abnehmer übers Jahr bezieht, auch irgendwo und irgendwann als solcher ins Netz gestellt wurde, anders geht es doch auch gar nicht, sowieso befindet sich im Netz IMMER ein Mix aus Strom aus diversen Quellen, wer in der Nähe von Kohle- oder Atomkraftwerken wohnt oder in der Nähe Strom aus "100% Ökostrom" tankt, der bekommt mit Sicherheit eben den Strom, der dem Abnehmer am nächsten liegt, Strom ist nämlich "ne faule Sau", der sich immer den kürzesten Weg sucht. Umgekehrt bekommt ein Nicht-Ökostrom-Kunde in Schleswig-Holstein zu mehr als 90% im Jahresverlauf Ökostrom aus Windkraft, weil eben der in seinem Netz verfügbar ist.

Das mal dazu, ich wunder mich immer wieder über eine grundlegende Unwissenheit in elementaren Dingen, die man eigentlich wissen sollte.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

Udomann
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deulim_ka_p45 hat geschrieben: Bei einem rückwärts Auffahrenden jedenfalls auch RA. Wegen möglichem Anscheinsbeweis. Die Werkstatt hat es richtig gemacht.
Einen RA sollte man bei unverschuldetem Unfall i.d.R. immer einschalten. Es gehört zum Schadenersatzanspruch sowieso dazu.
Na ja, es gibt auch Fälle, in denen der Verursacher sofort seine Alleinschuld zugibt und seine Versicherung entsprechend informiert, was ganz wichtig ist, dass der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung meldet, ohne diese Schadensmeldung machen die nämlich erst mal gar nichts, ein RA kann da natürlich Druck aufbauen, aber ob es dann schneller geht?

Also wenn der Verursacher sich kooperativ zeigt, kann man sich das Gedönse mit dem RA getrost sparen, wenn repariert werden soll, reicht auch der von der Versicherung bestellte Gutachter vollkommen aus, man bekommt das Auto fachgerecht repariert mit Neuteilen und einen Ersatzwagen, fertig.

Es gibt natürlich Sonderfälle, wie das mit dem brandneuen Auto, für das der Gutachter keine Teilekosten parat hat, dazu müsste ja auch unser Ioniq 5 gehören oder den Sonderfall, dass das Auto noch ziemlich neu ist und eine Sonderserie darstellt, die es jetzt SO gar nicht mehr zu kaufen gibt, oder wenn eine Unfallflucht vorliegt, also in diesem speziellen Fall MUSS man leider mit einem RA "arbeiten", aber normalerweise, wenn der Verursacher fest steht und "geständig" ist, sich nicht quer legt und man ein gängiges Auto im mittleren Alter fährt, muss man das nicht, kann man aber, wenn man will.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

JGF
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Ich hatte schon schlechte Erfahrungen. Ich würde bei einem Unfall immer die Polizei rufen und auch immer einen Anwalt nehmen.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

deulim_ka_p45
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Die Versicherung ist diejenige die zahlt. Sie trifft die Entscheidung. Nicht die Polizei (wenn hinzugrzogen) und schon garnicht der Schädiger. Und letztlich das Gericht, wenn es vorgerichtlich nicht geklärt werden kann.
Es ist sogar schon von Gericht aus festgestellt worden (Urteil), dass ohne Einholung eines SV Gutachtens der Geschädigte grob fahrlässig handelt. Ohne RA erst recht.
Und einen SV der Schädigerversicherung ans Auto zu lassen, wäre ganz fatal. Die Versicherung hat kein Interesse daran, dem Geschädigten alles zu zahlen,was ihm zusteht. Dann kann man sich schon ausmalen, wie das GA aussieht.
P.S. Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung gehören auch zum Schadensersatzansprüche und ist keine 'Sozialleistung' der Versicherung.
Ich hoffe, es geht alles gut. Viel Glück.

Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

Robs80
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iOnier hat geschrieben:
Robs80 hat geschrieben:Denke hier trifft eher §6 zu. Durch die Fahrerflucht hat er ja grob fahrlässig gehandelt bzw. vorsätzlich. Sprich die Versicherung wird erst mal zahlen, aber sich das Geld von Ihm wiederholen.
.
Der Vorsatz war doch aber nicht ursächlich für den Unfall ...
Nun der Vorsatz für den Unfall ist schwer zu beweisen, es sei den der Fahrer trug T-Shirts mit „F***k all Elektroautos“😁
Aber die Fahrerflucht hat er ja Vorsätzlich gemacht. So einen Schaden kann man nicht leugnen mit „ich habe nichts mitbekommen.“
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

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Wir haben hier 2 Tatbestände:

1. Unfall: Haftpflicht des Verursachers => dafür muss die Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Bestimmungen eintreten, eine zivilrechtliche Fragestellung

2. von der Haftpflicht an sich unabhängig: das Verhalten des Fahrers nach dem Unfall, hier speziell Fahrerflucht. Ein Straftatbestand, der für den Fahrer Konsequenzen haben kann (und IMO durchaus auch soll! ), aber mit der Haftpflicht für die Folgen des vorangegangenen Unfalls nach meiner Rechtsauffassung nichts zu tun hat.

Alles IMO, IANAL.
Gruß
Werner
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Re: Erster Unfall P45 Totalschaden?

dennosius
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deulim_ka_p45 hat geschrieben: Dann kann man sich schon ausmalen, wie das GA aussieht.
Das ist im Grunde schon richtig. Auch das sind indes allgemein bestellte und vereidigte Sachverständige. Ich hab mich einmal selbst nicht dran gehalten und die Versicherung des Gegners den Sachverständigen schicken lassen - das Gutachten war komplett in Ordnung.
IONIQ5 P45 – früher: BMW 530e
"Do you need a current license to drive an electric car?" ;)
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