Re: IONIQ 5 Anhängerkupplung
Verfasst: Sa 17. Jul 2021, 09:54
In der Doku zum MVG-Elektrobausatz habe ich u.a. gelesen:
"Um Irritationen im Anhängerbetrieb zu vermeiden, sollten nachfolgende Assistenzsysteme abgeschaltet werden :
Einparkhilfe (PDC)
• Totwinkel- Assistent (BCW)
• Querverkehrswarner (RCCW)
• Ausstiegsassistent
• Vogelperspektive (AVM)
• und ähnliche Systeme"
Auf gut Deutsch heißt das für mich: Im Anhängerbetrieb, d.h. auch mit Fahrrädern auf dem AHK-Fahrradträger, kann man die genannten Systeme abschreiben. Wahrscheinlich muss man sie wirklich ausschalten, damit man nicht dauernd das Gepiepe des Fahrzeugs zu Hören bekommt, das einen davor warnen möchte, dass sich im toten Winkel doch Hindernisse (=Anhänger oder Fahrradträger mit Fahrrädern) befänden.
Was dafür spricht, dass das so ist: Die Integration des Elektrobausatzes erfolgt so, wie man es noch vor 20 Jahren gewohnt war: Es werden im Heck die Einzelleitungen (!) der Leuchten mit Stromdieben angezapft, um sie über das Steuergerät der AHK zur AHK-Steckdose zu führen.
Bei europäischen Fahrzeugherstellern erfolgt die Integration ganz anders: Hier wird lediglich der CAN-Bus angezapft, über den die gesamte Kommunikation der Steuergeräte im Fahrzeug stattfindet. Das Steuergerät der AHK bekommt somit alle relevanten Informationen mit (Bremslicht, Blinker usw.) und informiert das Fahrzeug selbst via CAN-Bus, wenn die AHK aktiv ist, so dass sich das Fahrzeug darauf einstellen kann (Deaktivierung der hinteren Park-Distance-Control, Aktivierung einer Anhänger-Gespannstabilisierung usw.)
So wie ich es verstehe (ich kann mich auch täuschen), muss man bei der MVG-Variante davon ausgehen, dass die Steuergeräte im IONIQ 5 überhaupt keine Kenntnis von der Existenz einer Anhängerkupplung haben und beim Fahren somit die genannten Assistenzsysteme, einschließlich der Park-Distance-Control, gar nicht richtig arbeiten können bzw. fälschlicherweise Hindernisse oder eigenartige Fehlermeldungen anzeigen. Man muss also, um im Anhängerbetrieb nicht von einem Piep- und Fehlermeldungskonzert behelligt zu werden, bei Fahrtantritt alle Assistenzsysteme, die die Radar- und Ultraschallsensoren im Heck nutzen, ausschalten und darf dann nicht vergessen, sie nach Beendigung des Anhängerbetriebs entsprechend wieder einzuschalten.
"Um Irritationen im Anhängerbetrieb zu vermeiden, sollten nachfolgende Assistenzsysteme abgeschaltet werden :
Einparkhilfe (PDC)
• Totwinkel- Assistent (BCW)
• Querverkehrswarner (RCCW)
• Ausstiegsassistent
• Vogelperspektive (AVM)
• und ähnliche Systeme"
Auf gut Deutsch heißt das für mich: Im Anhängerbetrieb, d.h. auch mit Fahrrädern auf dem AHK-Fahrradträger, kann man die genannten Systeme abschreiben. Wahrscheinlich muss man sie wirklich ausschalten, damit man nicht dauernd das Gepiepe des Fahrzeugs zu Hören bekommt, das einen davor warnen möchte, dass sich im toten Winkel doch Hindernisse (=Anhänger oder Fahrradträger mit Fahrrädern) befänden.
Was dafür spricht, dass das so ist: Die Integration des Elektrobausatzes erfolgt so, wie man es noch vor 20 Jahren gewohnt war: Es werden im Heck die Einzelleitungen (!) der Leuchten mit Stromdieben angezapft, um sie über das Steuergerät der AHK zur AHK-Steckdose zu führen.
Bei europäischen Fahrzeugherstellern erfolgt die Integration ganz anders: Hier wird lediglich der CAN-Bus angezapft, über den die gesamte Kommunikation der Steuergeräte im Fahrzeug stattfindet. Das Steuergerät der AHK bekommt somit alle relevanten Informationen mit (Bremslicht, Blinker usw.) und informiert das Fahrzeug selbst via CAN-Bus, wenn die AHK aktiv ist, so dass sich das Fahrzeug darauf einstellen kann (Deaktivierung der hinteren Park-Distance-Control, Aktivierung einer Anhänger-Gespannstabilisierung usw.)
So wie ich es verstehe (ich kann mich auch täuschen), muss man bei der MVG-Variante davon ausgehen, dass die Steuergeräte im IONIQ 5 überhaupt keine Kenntnis von der Existenz einer Anhängerkupplung haben und beim Fahren somit die genannten Assistenzsysteme, einschließlich der Park-Distance-Control, gar nicht richtig arbeiten können bzw. fälschlicherweise Hindernisse oder eigenartige Fehlermeldungen anzeigen. Man muss also, um im Anhängerbetrieb nicht von einem Piep- und Fehlermeldungskonzert behelligt zu werden, bei Fahrtantritt alle Assistenzsysteme, die die Radar- und Ultraschallsensoren im Heck nutzen, ausschalten und darf dann nicht vergessen, sie nach Beendigung des Anhängerbetriebs entsprechend wieder einzuschalten.