Ladesäulen die nur zur Hälfte öffentlich sind - wie eintragen

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Ladesäulen die nur zur Hälfte öffentlich sind - wie eintragen

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Hi,
in Nürnberg werden an diversen Ladesäulen-Standorte (z.B. U-Bhf Rennweg, Bielingplatz) sog. Mobilpunkte eingerichtet, wobei einer der jeweils beiden Ladeparkplätze mit massiven Parkbügeln (nicht nur der kleine Stecker wie auf einem der Bilder) für zukünftige E-Carsharer ausgerüstet wird.

Von den 2 x 22 kW Ladesäulen wird dann öffentlich nur noch jeweils 1 x 22 kW nutzbar sein (manchmal auch gar keiner weil der Carsharer sich auf den freien Platz ohne Bügel stellt). Sollten wir im GE-Verzeichnis dann nicht auch nur 1 x 22 kW eintragen?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Ladesäulen die nur zur Hälfte öffentlich sind - wie eintragen

Helfried
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mweisEl hat geschrieben:Sollten wir im GE-Verzeichnis dann auch nur 1 x 22 kW eintragen?
Ja, klar!
Das verwirrende nicht im Zitat habe ich gestrichen.
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