THG-Quotenhandel

Elektromotorrad / Zero / Brammo etc

THG-Quotenhandel

der niederrheiner
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Hat das von euch schon jemand mit dem eMotorrad gemacht? https://www.dealdoktor.de/magazin/geld- ... tenhandel/

Ich probiers mal aus. Wenn es für eMotorräder nicht funkzioniert, reich ich die Info mal an den BVdM https://bvdm.de weiter. Der vertritt ja alle motorisierten 2Räder. Egal welcher Antrieb.


Stephan
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Re: THG-Quotenhandel

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Grundsätzlich geht das. Die rechtliche Lage gibt das her. Allerdings arbeiten die jeweiligen Anbieter zur Zeit noch mit Mischkalkulation. Was dazu führt, dass die ggf. sich das Recht rausnehmen das zu verweigern.

Ich habe mich ebenfalls angemeldet. Mal sehen was die sagen werden.

Die THG Quote gibt es ja seit 2018. Sollte aber m.E. noch auf Privatpersonen ausgeweitet werden. Dann kann man das selbst einreichen und abrechnen, und muss nicht über Mittelsfirmen gehen.
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Re: THG-Quotenhandel

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  • Olaf61
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Auf das Ergebnis bin ich gespannt.
P.S.
der niederrheiner hat geschrieben: ....Wenn es für eMotorräder nicht funkzioniert, reich ich die Info mal an den BVdM https://bvdm.de weiter. Der vertritt ja alle motorisierten 2Räder. Egal welcher Antrieb.
Der "BVDM" liest mit und Mitglieder antworten ;-)

Re: THG-Quotenhandel

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Heyho.
Ich bin Autor des Artikels und demnach: jop, ich habe es auch für die Zero beantragt und stehe mit den Anbietern in Kontakt. :-) Einige Konditionen konnte ich ja bereits herausschlagen.
Aber: Leider sind aktuell wirklich 2-Räder ausgeschlossen. :-( Fairnergy und eQuota sind aber dran, dass zu ändern.
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News und Infos zur THG-Quote: http://www.thg-news.de

Re: THG-Quotenhandel

der niederrheiner
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Dann drück' ich uns die Daumen und bedank mich für deine Arbeit.


Stephan
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Re: THG-Quotenhandel

Ferrarihubi
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Hallo derzeit gibt es die THG-Quote nur für Eautos Motorrad geht nicht

Re: THG-Quotenhandel

der niederrheiner
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Danke. Wissen wir. Aber wir nerven die trotzdem und wollen es schriftlich. . .


Stephan
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Re: THG-Quotenhandel

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  • paddylectric
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Mich würde mal die Grundlage interessieren, nach der Motorrädern ausgeschlossen sein sollen. Denn im Text der 38. BImSchV (ist in §7 geregelt) steht nur etwas von "Batterieelektrofahrzeugen".Die Anzahl der Räder wird nirgendwo erwähnt. Indirekt kann man zumindest schließen, dass (zulassungsfreie) E-Zweiräder unterhalb der Klasse L3e ausgeschlossen sind, da als Nachweis eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I verlangt wird.

Aber alles, das einen Führerschein der Klasse A1 oder darüber benötigt, sollte die Kriterien erfüllen. Es wird auch so nicht zwischen den einzelnen Fahrzeugen unterschieden. Egal, ob e-Up, EQS oder Maxus: Alle erhalten die gleiche Quote.
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Re: THG-Quotenhandel

Rita
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wenn man einen 45 km/h elektroroller mit versicherungskennzeichen hat...
kann man den auch auf Antrag mit nem richtigen Kennzeichen (wie 80er oder 125er) zulassen
kostet einmalig Gebühren...
aber auf Dauer weniger versicherung....
und man kann prozente runterfahren... saisonschild nur im Sommer möglich... beim Versicherungsschild zahlt man ja immer den Winter mit... auch wenn man
Dez. / Jan. / Feb. gar nicht fährt
ich zahle für meine 50er 13,51 im Jahr

Rita

Re: THG-Quotenhandel

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paddylectric hat geschrieben: Mich würde mal die Grundlage interessieren, nach der Motorrädern ausgeschlossen sein sollen. Denn im Text der 38. BImSchV (ist in §7 geregelt) steht nur etwas von "Batterieelektrofahrzeugen".Die Anzahl der Räder wird nirgendwo erwähnt.
Genau DAS ist der Grund, warum ich die Zulassung meiner Zero mit hochgeladen habe. Aber bisher wollte sich noch kein Anbieter der THG-Quote dazu abschließend äußern. Ich habe einfach einmal alle Anbieter kontaktiert und warte noch auf eine Rückmeldung.
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