E Kennzeichen

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E Kennzeichen

Patrickaust
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Moin,

ich bin habe demnächst ein Plug in Hybriden. Nun ist leider mein Kennzeichen schon 8 Stellen lang und ich habe keinen Platz mehr für das "E"

Sind aktuell die Vorteile noch so groß, dass sich ein E-Kennzeichen lohnt oder kann man ruhig das alte behalten, welches mir sehr gefällt.

Ich komme aus dem südlichen Niedersachsen.

Vielen Dank für die Hilfe!
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Re: E Kennzeichen

OlafSt
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Das kommt drauf an.

Ohne E-Kennzeichen darfst du nicht (!) an öffentlichen Ladesäulen laden, wenn diese eine entsprechende Beschilderung haben - nämlich das Auto mit Stecker. Diese OWi wird geahndet wie das unberechtigte Nutzen eines Behindertenparkplatzes, also 55€. In HH wird rigoros abgeschleppt, nach der Meldung der Blockade ist das Auto etwa 20 Minuten später auf dem Schlepper, was weitere 300€ als Belohnung kostet.

Außerdem musst du schauen, wie die Gemeinden, in denen du so unterwegs bist, das EMoG umgesetzt haben.So ist in HH das Parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen (Parkschein) für E-Autos bis zur Höchstdauer kostenlos. Das ist in HH ein echter Kostenfaktor 🙈 Wurde nun auch für ganz Bayern beschlossen.

Ergo, klassische Antwort: It depends.

Re: E Kennzeichen

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  • ablinne
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Ja... Was man dazu noch wissen sollte: Das EmoG hat ein Ablaufdatum und ich weiß nicht ob sich schon jemand geäußert hat, wie es damit weiter gehen soll. Kann auch sein, dass es in 2 Jahren einfach gar keine Rolle mehr spielt, wenn das Gesetz ersatzlos ausläuft.
Peugeot e-208 Allure Pack (11/2022), Vertigo Blue
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Re: E Kennzeichen

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Letzteres ist schwer vorstellbar. Das EMoG ist die Rechtsgrundlage unter anderem für das verbreitete Verkehrszeichen 1010-66 ("Auto mit Stecker") und die Vergabe von E-Kennzeichen. Würde es einfach entfallen, müssten diese Verkehrszeichen überall demontiert und neue Kennzeichenschilder geprägt werden. Irgendeine Übergangsregelung wird es mindestens geben.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: E Kennzeichen

UliK-51
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so viel ich weiß, ist es die jetzige Möglichkeit für Städte und Kommunen, E Fahrzeugen kostenfreies Parken zu gewähren, die 2026 ausläuft.
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Re: E Kennzeichen

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  • AbRiNgOi
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A.Q. hat geschrieben: Letzteres ist schwer vorstellbar. Das EMoG ist die Rechtsgrundlage unter anderem für das verbreitete Verkehrszeichen 1010-66 ("Auto mit Stecker") und die Vergabe von E-Kennzeichen. Würde es einfach entfallen, müssten diese Verkehrszeichen überall demontiert und neue Kennzeichenschilder geprägt werden. Irgendeine Übergangsregelung wird es mindestens geben.
Könnte man das Steckersymbol in der Bedeutung dem Österreichischen anpassen, dann braucht es das E Kennzeichen nicht mehr und die Verwirrung ist auch geringer. (Also: Nicht Auto mit Stecker sonder Fahrzeug während des Ladevorganges, damit darf jeder der laden kann da auch stehen, aber eben nur wenn er auch tatsächlich ladet, finde ich auch fairer als jeder darf da parken und man muss dann mit zwanzig Zusatzschildern den Willen des Gesetzgebers klarstellen. )
Weil wenn ein Hybride nur AC Laden kann, braucht der auch nicht vor einer CCS Säule parken. Diese Bevorrechtigung ist eben aus der Zeit gefallen.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 160.000 km

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Re: E Kennzeichen

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Dazu bedürfte es aber ebenfalls eines neuen Gesetzes.

Das Schild wird auch nicht nur an Ladestationen verwendet, sondern dient auch zur Kennzeichnung von Parkflächen, Umweltspuren etc.

Eine Reform einiger Regelungen ist sicher sinnvoll, aber ein simples Auslaufenlassen wäre ein Fehler, und es gibt eine hinreichende Lobby dagegen.
UliK-51 hat geschrieben: so viel ich weiß, ist es die jetzige Möglichkeit für Städte und Kommunen, E Fahrzeugen kostenfreies Parken zu gewähren, die 2026 ausläuft.
Das gesamte Gesetz tritt außer Kraft: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__8.html
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Re: E Kennzeichen

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Dann muss eben §6 StVG Abs. 1 Punkt 15 erweitert werden.
die Beschränkung des Straßenverkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs

a)
zugunsten schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie zugunsten blinder Menschen,
b)
zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, der nachweislich besteht oder auf Grund konkretisierter städtebaulich-verkehrsplanerischer Erwägungen zu erwarten ist,
c)
zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe oder zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen,
mit d) zugunsten von Ladesäulen für Elektroautos...

§79 Abs 9 FZV wird gestrichen.
§ 11 und Anlage 3 sind mit Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr anzuwenden.
etc.

Re: E Kennzeichen

AndiH
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Die Mehrfachverwendung des Symbol PKW mit Stecker war schon immer ein Designfehler und das gilt auch für die Privilegien des E-Kennzeichen die sehr uneinheitlich oder gar nicht umgesetzt wurden und mit zunehmender E-Auto Dichte zum Bummerrang werden.
Deshalb bin ich auch eher bei Anmar das man die Ladeplatz Problematik im StVG erschlagen sollte.
Seit 02/2016 über 7.200 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 2.200 Liter Benzin NICHT verbrannt

Re: E Kennzeichen

MissyUp
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A.Q. hat geschrieben: Eine Reform einiger Regelungen ist sicher sinnvoll, aber ein simples Auslaufenlassen wäre ein Fehler, und es gibt eine hinreichende Lobby dagegen.
Das wird auch ganz sicher nicht ersatzlos auslaufen. So träge wie unsere Politik ist, gehe ich schlicht von einer Verlängerung aus. Die ist schnell beschlossen. Alles andere würde auch echt Arbeit bedeuten, weil man sich ernsthaft um den Bestand kümmern muss, den adäquat in ein neues Gesetz überführen muss usw.. Das ist nicht trivial, denn mit dem EMoG hat man schon Pflöcke eingerammt.
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