Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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Hallo,

ich habe im Februar '22 ein neues Fahrzeug bestellt (e-C4).
Die Frage ist aber allgemeiner Natur, daher stelle ich diese hier:

Nachdem die Lieferung nun mehrmals verschoben wurde und ich dadurch auch die volle Bafa-Förderung verliere, wurde mir heute zusätzlich mitgeteilt, dass:

ein von mir gewähltes Ausstattungspaket (Spurhalte-Assistent, ACC, ...) in der von mir bestellten Variante nicht mehr verbaut wird.
Für höherwertigere Varianten ist dieses Paket nach wie vor erhältlich.
Ich kann selbstverständlich, wenn mir das so nicht passt, vom Kaufvertrag zurücktreten.

Nun meine Frage: Die Ausstattung ist ja nicht ausverkauft, sondern vermutlich lediglich "knapp" und wird deswegen höherpreisigen Modellen vorbehalten.
Ist es aber rechtens, bereits vertraglich zugesicherten Varianten die Ausstattung zu streichen, wenn es keinen absoluten Mangel gibt?
Kann ich auf Erfüllung bestehen?

Wie ist Eure Meinung dazu?
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Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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Dazu müsste man wissen, ob wirklich ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen oder nur eine Bestellung entgegen genommen wurde, und welche AGB dem Vertrag zugrunde liegen. Sprich: Alle Vertragspapiere offenlegen.

Üblicherweise sichern sich die Hersteller gegen solche Sachen ab.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

Janne16
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Geht das überhaupt? Ist der Spurhalteassistent nicht Pflicht seit dem 1.1.2022 oder wolltest du da noch was Höherwertiges?

Im Moment gibt es eine Petition zum Thema Verbraucherrechte bei Neuwagen. Vlt. ein Grund mitzuzeichnen. Die Petition braucht 50.000 Mitzeichnungen und was im Moment passiert bei Neuwagen ist ja nicht in Ordnung. Ich zeichne regelmäßig dort mit. https://epetitionen.bundestag.de/

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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@A.Q. ich werde mir die Unterlagen diesbezüglich nochmals durchlesen, da hätte ich auch selbst drauf kommen können, dass sich der Hersteller da etwas hineinformuliert haben könnte. Ich gebe Rückinfo!

@Janne16 ja, ein höherwertiger Spurhalteasssistent, der wirklich die Mitte hält. Petition sehe ich mir an. Danke!

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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@A.Q. aus den Neuwagen-Verkaufsbedingungen:

"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Kunden zumutbar sind."

Tja, da könnte ich mich jetzt wohl lange rumstreiten, ob die Änderung für mich zumutbar ist und am Ende darf ich dann gnädigerweise vom Vertrag zurücktreten...

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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Ja, das ist wohl so. :(
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

Singing-Bard
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@C-zero75

Um wieviel Geld geht es denn?

Das ärgerliche an der aktuellen Situation ist ja, das die Preise durch die 10% Inflation so gestiegen sind, dass es für den Händler manchmal ein finanzieller Vorteil ist, wenn der Käufer storniert und der Händler den Wagen zum neuen höheren Preis als Vorlauffahrzeug verkaufen kann.
Das Drohmittel stornierungvist damit ein stumpfes Schwert und das wissen die Verkäufer natürlich.

(Das ist aber ein generelles Problem der unterschiedlich starken Verhandlungspositionen)

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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@Singing-Bard das ist in Euros so nicht genau zu definieren, da dass gewünschte Paket ja in meinem Modell nicht mehr angeboten wird.

Würde ich das Paket noch wollen, müsste ich zwei Klassen hoch gehen und dafür 9.000€ drauflegen. Hätte dann aber auch bisschen Ausstattung mehr, aber nichts wirklich wichtiges.

Die können mit einem machen was sie wollen und das wissen die genau.
Und wenn ich abspringe bekommt wahrscheinlich noch jemand eine Provision, da das Auto dann teurer verkauft werden kann ...

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

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C-zero75 hat geschrieben: @A.Q. aus den Neuwagen-Verkaufsbedingungen:

"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Kunden zumutbar sind."

Tja, da könnte ich mich jetzt wohl lange rumstreiten, ob die Änderung für mich zumutbar ist und am Ende darf ich dann gnädigerweise vom Vertrag zurücktreten...
Ich würde behaupten, dass es sich um einen unzumutbaren und nicht unwesentlichen Sachmangel handelt, da sicherheitsrelevante Features nach Stand der Technik fehlt. Es handelt sich dabei imho nicht um eine konstruktionsbedingte Abweichung, sondern um den Wegfall von bestellter Ausstattung aus ökonomischen Gründen oder Lieferproblemen, da in einer höheren Ausstattung eben diese Ausstattung in der gleichen Konstruktion verbaut wird.

Falls also ein wirksamer Vertrag besteht wäre ein Rücktritt unwirksam, da zuerst das Nacherfüllungsrecht des Verkäufers greift. In dem Fall würde ich den Händler schriftlich zur Nacherfüllung auffordern und zwar in Form einer Ersatzlieferung, hilfsweise Nachrüstung. Es wäre dem Händler eher zumutbar dir die höherwertige Variante mit dem Paket zum gleichen Preis auszuliefern, als dass der Kunde auf Sicherheitsausstattunfg verzichten muss.

siehe auch hier:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -neuwagen/
oder hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrze ... 99380.html
Koexistenz ist ein Fremdwort im menschlichen Sprachschatz ideologisch verblendeter Irrlichter
https://youtu.be/DzcEkdApqWw?si=_JnExjBh2MJn6KeY

Re: Streichung von Ausstattung durch den Hersteller (Neukauf)

C-zero75
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@Elektro-Jens

Hmmm, sehr verlockend, dass ganze doch nicht wehrlos hinzunehmen. Je länger ich darüber nachdenke desto mehr regt mich die Vorgehensweise des Herstellers auf.

o Sicherheitsrelevante Ausstattung:
- Einen verbesserten (radargestützten) Notbremsassistenten haben sie mir als Upgrade gelassen.
- als fehlendes sicherheitsrelevante Ausstattung sehe ich hauptsächlich den Tot-Winkel-Warner.
- ob ACC und verbesserter Spurhalte-Assistent als sicherheitsrelevant zählen bin ich mir unsicher.
- die vorderen Parkpiepser zählen vermutlich nicht.

---> also fehlt mindestens eine sicherheitsrelevante Ausstattung.

o Kaufvertrag:
- es ist ein Leasingkauf.
D.h. ich mache eine Anzahlung, zahle anschließend monatliche Raten und am Ende der Laufzeit muss ich den Wagen für eine bereits im Vorfeld definierte Restsumme abkaufen.
- ich selbst habe nur die Bestellung und den Leasingvertrag
- ich kenne aber eine Kaufvertragsnummer, daher gehe ich davon aus, dass bereits ein gültiger Kaufvertrag (zwischen Citroen und dem Händler?) besteht.

---> ein wirksamer Vertrag müsste bestehen

o Fragen:
- ist so etwas als Verbraucher einforderbar oder wird zwingend anwaltliche Unterstützung benötigt?
- könnte es passieren, dass ich am Ende aus dem Vertrag fliege, da ich den Wagen ja "so nicht möchte"?
- müsste ich den Händler jetzt schon mit der Nacherfüllung beauftragen, da ich jetzt bereits Kenntnis von dem Mangel erlangt habe, oder erst bei Lieferung?

Danke an Alle bereits für die Einschätzungen!
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