Die Strompreisbremse

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt
AntwortenAntworten Options Options Arrow

Die Strompreisbremse

LeakMunde
  • Beiträge: 2301
  • Registriert: Do 6. Feb 2020, 19:02
  • Hat sich bedankt: 88 Mal
  • Danke erhalten: 1005 Mal
read
Wie aus den Nachrichten bekannt sein dürfte, plant die Bundesregierung die Einführung einer Strompreisbremse.

Zentraler Punkt soll ein auf 40 Cent / kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Netzbezuges für Haushaltskunden sein. Bei mehr als 30.000 kWh historischem Jahresverbrauch soll der Deckel bei 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des historischen Netzbezuges liegen.

Zur genauen Ausgestaltung der Strompreisbremse war bisher wenig bekannt. Nun wurde ein Referentenentwurf veröffentlicht. Eine Zusammenfassung von Klimareporter° gibt es hier. Der Entwurf enthält auch Erhöhungen der Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen. pv magazine hat dazu einen Artikel veröffentlicht. Ebenso zur enthaltenen rückwirkenden Abschöpfung von Mehrerlösen. Weiteres zum Entwurf gibt es z.B. von spon und Handelsblatt.

Der Entwurf hat 157 Seiten. Ich hatte noch keine Gelegenheit genauer hineinzuschauen.

Edit 30.11.22: Am 25.11.22 hat sich das Kabinett auf Gesetzesentwürfe geeinigt. Der neue Entwurf findet sich hier.Einen Vergleich von beiden Versionen habe ich hier erstellt.
Zuletzt geändert von LeakMunde am Mi 30. Nov 2022, 19:47, insgesamt 2-mal geändert.
Dich stören diese Signaturen? :-?
Persönlicher BereichEinstellungenAnzeigeoptionen ändern Signaturen anzeigenNein
Bitteschön ;)
Anzeige

Re: Die Strompreisbremse

USER_AVATAR
read
Danke, sehr interessant!

Ich finde darin folgende bemerkenswerten Punkte:
  • Auch diesem Gesetzentwurf ist klar zu entnehmen, dass die in den Medien verbreitete Darstellung, dass man für die ersten 80 % des Vorjahresverbrauchs maximal 40 Cent zahlen müsse, falsch ist! Man erhält eine feste Erstattung jeden Monat, die auf dem historischem Verbrauch und/oder einer Schätzung basiert und unabhängig vom Verbrauch im Jahr 2023 ist. Das bedeutet, dass man 2023 weiterhin für jede verbrauchte kWh den vollen Preis des Energieversorgers bezahlen muss, auch wenn dieser über 40 ct liegt, und zwar ab der ersten kWh.
  • Anders als von der Expertenkommission beschlossen bestimmt sich das Entlastungskontingent nicht nach der Strommenge, nach der der Septemberabschlag 2022 berechnet wurde, sondern nach der im gesamten Jahr 2021 (Überraschung: nicht 2022!) verbrauchten Strommenge. Wer 2022 oder spät im Jahr 2021 eine PV-Anlage installiert hat, wird jubeln. Wer sich hingegen ein E-Auto angeschafft hat, hat Pech gehabt.
  • Die versprochene Sonderregel für neue Wärmepumpenkunden wird § 5 II beschrieben. Es gibt keine entsprechende Regelung für neu angeschaffte E-Autos.
  • Es wird nun auch erstmals beschrieben, wie mit zeitvariablen Tarifen umgegangen werden soll ( § 5 I). Die Lösung ist aber eher seltsam. Es bleibt bei einem HT/NT-Tarif offensichtlich unberücksichtigt, wie viel man jeweils tags und nachts verbraucht. Aber vermutlich ist das eine hinzunehmende Vereinfachung.
    Betreiber von PV-Anlagen, Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen etc. mit Schwerpunkt auf dem Nachtverbrauch dürften davon profitieren.
    Auf wirklich variable Tarifen wie bei Tibber wird nicht klar eingegangen, aber man könnte den letzten Satz so interpretieren, dass für jede Viertelstunde des Vormonats der jeweilige Tarif zu nehmen und so ein Durchschnittspreis (wieder unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch) ermittelt wird.
  • Die Betreiber von Ladesäulen profitieren nicht von der Entlastung, es sei denn, das ist für den Betrieb nur Nebensache (etwa Hotels).
  • Es gibt ein Verbot, den Grundpreis ungebührlich zu verändern oder sonstige Rabatte zu gewähren - damit wird einem möglichen Missbrauch entgegengetreten.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Die Strompreisbremse

helmchen
  • Beiträge: 194
  • Registriert: Mi 18. Aug 2021, 14:41
  • Hat sich bedankt: 126 Mal
  • Danke erhalten: 37 Mal
read
A.Q. hat geschrieben: Die Betreiber von Ladesäulen profitieren nicht von der Entlastung, es sei denn, das ist für den Betrieb nur Nebensache (etwa Hotels).
Aber die Nutzer werden profitieren können, denn
§ 2 Nummer 12 StromPBG definiert den Begriff des Letztverbrauchers in Anlehnung an
die Begriffsbestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Anders als dort ist Letztverbraucher aber im Ergebnis jede natürliche Person, die Strom zum Zwecke des Letztverbrauchs
aus einer Netzentnahmestelle entnimmt und damit auch die Weiterleitende Person in sogenannten Weiterleitungssachverhalten, auch wenn in diesen Fällen der Strom von einer anderen Person, nämlich der Person, an die der Weiterleitende den Strom weiterleitet, letztverbraucht wird. Insbesondere Im Hinblick auf Ladesäulen und Landstromanlagen ist damit
sichergestellt, dass auch diese von der Entlastung der Strompreisbremse profitieren können
. Würde man demgegenüber auf den Letztverbraucherbegriff im Sinn des ErneuerbareEnergien-Gesetzes abstellen, würde der Weiterleitende nur für diejenigen Strommengen
entlastet werden können, die er selbst verbraucht. Dies erscheint nicht sachgerecht. Es
obliegt aber dem Rechtsverhältnis zwischen dem Weiterleitenden und dem tatsächlichen
Letztverbraucher im Innenverhältnis die Weitergabe der nach diesem Gesetz erlangten Privilegierung zu klären.
Fragt sich nur wie 8-)

Re: Die Strompreisbremse

USER_AVATAR
read
Siehe Antwort hier. Da es speziell um Ladepreise geht, ist das meines Erachtens der Thread specialis, in dem das diskutiert werden sollte.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Die Strompreisbremse

Tom7
  • Beiträge: 1853
  • Registriert: Sa 9. Okt 2021, 21:25
  • Hat sich bedankt: 304 Mal
  • Danke erhalten: 443 Mal
read
A.Q. hat geschrieben: Auch diesem Gesetzentwurf ist klar zu entnehmen, dass die in den Medien verbreitete Darstellung, dass man für die ersten 80 % des Vorjahresverbrauchs maximal 40 Cent zahlen müsse, falsch ist! Man erhält eine feste Erstattung jeden Monat, die auf dem historischem Verbrauch und/oder einer Schätzung basiert und unabhängig vom Verbrauch im Jahr 2023 ist. Das bedeutet, dass man 2023 weiterhin für jede verbrauchte kWh den vollen Preis des Energieversorgers bezahlen muss, auch wenn dieser über 40 ct liegt, und zwar ab der ersten kWh.
Wo siehst du da jetzt den praktischen Unterschied zu dem, was in den Medien dargestellt wird?
Klar, das ist kein direkter Deckel, aber ein indirekter Deckel. Man bekommt eben einen Zuschuss in der Höhe, wie es entsprechend über die 40 Cent/kWh hinaus gegangen ist. Ist doch max. linke Tasche, rechte Tasche für den Verbraucher, den du hier aufmachst.

Re: Die Strompreisbremse

USER_AVATAR
read
Da ist schon ein Unterschied. Bemerkbar macht er sich, wenn ich weniger als 80 % des Durchschnitts von 2021 verbrauche.

Angenommen, ich habe 2021 6000 kWh verbraucht. also 500 kWh im Monat. Dann beträgt mein Kontingent 400 kWh pro Monat. Der Strompreis ab 1. Januar 2023 betrage 60 ct/kWh.

Dann erhalte ich 2023 jeden Monat eine Erstattung von 400 kWh * 0,2 € = 80 €. Dabei ist es völlig egal, ob ich in diesem Monat 100 kWh oder 1000 kWh verbrauche. Jede kWh, die ich in dem Monat weniger verbrauche, spart mir also 60 ct.

Schaffe ich es zum Beispiel, meinen Strombedarf in diesem Monat auf 60 % des Durchschnitts von 2021 zu senken, dann zahle ich in dem Monat 240 kWh * 0,6 €/kWh - 80 € = 64 €. Das sind unter Anrechnung der Erstattung dann nur 26,7 ct pro kWh und nicht 40 ct.

Die Expertenkommission hat das absichtlich so designt, weil sie weiterhin für jede kWh den Sparanreiz erhalten wollte. Das hatten wir ja in dem Thread "Auswirkungen auf die E-Mobilität" ausführlich diskutiert.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Die Strompreisbremse

Harrona
  • Beiträge: 365
  • Registriert: Fr 28. Feb 2020, 12:54
  • Hat sich bedankt: 321 Mal
  • Danke erhalten: 120 Mal
read
@A.Q.
Wenn es so kommen würde, wäre das ein starker Spar-Anreiz.

Würde ich sehr begrüßen.

Wenn ich mir die aktuellen News dazu anschaue, wird das nur leider nicht:

Zitat:

"Die gestiegenen Energiepreise belasten viele Verbraucher. Neben Gas gehen die Strompreise fast etwas unter, doch auch sie haben kräftig angezogen. (Foto: dpa)
Die Strompreisbremse verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilt der Hamburger Energieversorger Lichtblick mit und zitiert ein Gutachten.
Bundeswirtschaftsminister Habeck äußert sich erneut skeptisch, was eine feste Preisobergrenze auf dem europäischen Gasmarkt angeht.
Die Stromausfälle in der Ukraine bedrohen die letzten noch vorhandenen Gaslieferungen aus Russland nach Europa.


Strompreisbremse könnte verfassungswidrig sein
Der Plan der Bundesregierung, die anvisierte Strompreisbremse mit den Überschusserlösen von Energieunternehmen zu finanzieren, ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilt der Hamburger Energieversorger Lichtblick mit. Das Unternehmen hat das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und schlussfolgert, dass der Mechanismus zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt führen wird. Folge dieser Entwicklungen könnten steigende Strompreise für Verbraucher sein. Schlimmstenfalls würden Anlagenbetreiber zahlungsunfähig.

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kommt auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Präsidentin Simone Peter erklärt: „Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden.“ Auch das Gutachten kritisiert, dass die Regierung „fiktive Erlöse“ einbehalten will, laut EU-Vorgaben sei aber nur eine Abschöpfung „realisierter Erlöse“ möglich."

Quelle:

https://www.sueddeutsche.de/politik/deu ... -1.5699794

Re: Die Strompreisbremse

Harrona
  • Beiträge: 365
  • Registriert: Fr 28. Feb 2020, 12:54
  • Hat sich bedankt: 321 Mal
  • Danke erhalten: 120 Mal
read
Und hier noch etwas genauer.

Die Strompreis Bremse und vor allem die Übergewinn/ Zufallsgewinn Abschöpfung dürfte zum einen kontraproduktiv sein, da EE dadurch ausgebremst werden und zum anderen nicht rechtssicher, da vermutlich (zu recht) von den Gerichten gestürzt werden wird.

https://www.saarbruecker-zeitung.de/pr/ ... d-80441003

Re: Die Strompreisbremse

USER_AVATAR
  • E-lmo
  • Beiträge: 3737
  • Registriert: Mo 19. Sep 2016, 16:24
  • Wohnort: Neuenhagen bei Berlin
  • Hat sich bedankt: 268 Mal
  • Danke erhalten: 734 Mal
read
@A.Q.
Normalerweise zahlt man monatliche Abschläge auf Basis des Verbrauchs der vergangenen Periode. Erst zur nächsten Abrechnungsperiode wird der tatsächliche Verbrauch ermittelt und es kommt zum Guthaben oder einer Nachzahlung.
Ist das Bei Dir anders?

Die Abschläge werden sich durch die Strompreisbremse etwas verringern, aber der Stromanbieter müsste bei der Abschlagshöhe erst einmal 100% Verbrauch annehmen. Also erst einmal keine Auswirkung durch Deinen realen Verbrauch.
Das wirst Du erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode sehen.
Seit Mai 2016 mit einem e-UP unterwegs -- Skoda Enyaq seit Mai 2021

Re: Die Strompreisbremse

Meinereiner
  • Beiträge: 1094
  • Registriert: Mi 15. Jul 2020, 11:25
  • Hat sich bedankt: 100 Mal
  • Danke erhalten: 833 Mal
read
Ah, goodbye bezahlbarer Strom.

Eine saftige Preiserhöhung ist damit sicher, jetzt können die Versorger bedenkenlos zugreifen. Dank ihrer Monopolstellung können sie so hoch gehen, wie die Politik gerade noch akzeptiert. Und das ist SEHR hoch.
Und ja, das wird so laufen. In AT ist uns nur Wochen nach dem Beschluss der Preis"bremse" eine saftige Erhöhung angekündigt worden. Exakt zum Start der Preisbremse, und der Nachstrom wurde um über 300% erhöht. Wegen der Preisbremse, hat man indirekt zugegeben.

In De sieht das für mich so aus:
Wir werden eventuell diese Woche ein zweites E-Auto bekommen, und unser Netzbezug 2021 war 1000kWh.
2022 war +1000kWh für Warmwasser und E-Auto 1 (ging noch mit PV), heuer kommen nochmal 2000kWh dazu.

Der Bezug auf 2021 für mich ein riesiger Nachteil.
Umbringen wird es mich (dank PV) nicht, aber ärgerlich ist das schon.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile