Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Das stimmt so leider auch nicht:
Mit der Aktivierung des Level-3-Drive-Pilots gibt der Fahrer die Verantwortung für sein Fahrzeug an sein Fahrzeug ab. Und damit auch die Haftung. Die geht auf den Hersteller über. Und der hat genau aus diesem Grund das Nutzungsfenster für das Level-3-System extrem eng gefasst: Es arbeitet vorerst ausschließlich auf Autobahnen, tätigt keine Spurwechsel, ist ausschließlich bis 60 km/h aktiv, nur bei Tageslicht, nicht in Tunneln sowie Baustellen und nur bei Temperaturen über drei Grad Celsius.
EDIT: Hier wird über das ganze Thema auch nochmal detailliert berichtet.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

electic going
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mweisEl hat geschrieben:
A.Q. hat geschrieben: Ich denke nicht, warum sollte es?
Wer übernimmt die (zivilrechtliche/strafrechtliche) Verantwortung, falls ein mit 400 km/h bis 500 km/h herannahender Linksspurfahrer vom Autonomen System nicht detektiert wird, und es zum Überholen des LKW ansetzt?
Das ist aber doch auch ohne Level 3 geklärt. Alles über Richtgeschwindigkeit ist sowieso schonmal mit Schuld. Und wer nicht angemessen zur Verkehrslage fährt, auch. Aber davon ab, ja bei Level 3 ist noch der Fahrer schuld. Außer der Hersteller ist kulant

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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electic going hat geschrieben: ...Aber davon ab, ja bei Level 3 ist noch der Fahrer schuld. Außer der Hersteller ist kulant
Schon wieder falsch! Lies doch bitte mal die Artikel in meinem vorigen Beitrag.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

Paranormal
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electic going hat geschrieben: Das ist aber doch auch ohne Level 3 geklärt. Alles über Richtgeschwindigkeit ist sowieso schonmal mit Schuld. Und wer nicht angemessen zur Verkehrslage fährt, auch. Aber davon ab, ja bei Level 3 ist noch der Fahrer schuld. Außer der Hersteller ist kulant
Das ist falsch, wäre der Unfall mit 130 auch nicht vermeidbar gewesen gibts genau 0% Anteil. Egal wie schnell gefahren wurde.

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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mweisEl hat geschrieben: Wer übernimmt die (zivilrechtliche/strafrechtliche) Verantwortung, falls ein mit 400 km/h bis 500 km/h herannahender Linksspurfahrer vom Autonomen System nicht detektiert wird, und es zum Überholen des LKW ansetzt?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Die automatischen Systeme haben bessere Chancen, so etwas zu erkennen, als ein Mensch über den Rückspiegel.
Wenn jemand so schnell von hinten um die Ecke geschossen kommt, dass ein spurwechselndes Fahrzeug (oder dessen Fahrer) ihn nicht rechtzeitig erkennen kann, haftet der Raser.
Wenn das System es hätte erkennen können, aber nicht tat, haftet der Hersteller.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

Jupp78
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Level 3 = Hersteller ist verantwortlich, wenn es knallt. Natürlich nur, wenn Level 3 auch freigegeben und aktiviert ist. Auch deshalb werden die Hersteller sich auf die sichere Seite begeben und das nur freigeben, wenn es auch funktioniert. Anders gesagt, der Hersteller muss dafür die Versicherungsprämie bezahlen.
Und klar wird es auch Fälle geben, wo ein Gericht eine Schuld oder Teilschuld beim System sieht. Dann muss die Versicherung ran. Wenn einem heute ein Reifen platzt und daraus ein Unfall entsteht, dann muss man dafür auch grade stehen (bzw. die Versicherung). Das ist ein vergleichbarer Fall. Passiert.
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