Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

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Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

TorstenW
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Moin,
electrifylife hat geschrieben:... ihr habt meine Intention aber nicht ganz getroffen...
Konkrete Fragen, konkrete Antworten.
Wischiwaschi Fragen......

Grüße
Torsten
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Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

electrifylife
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Was ist dir denn unklar? Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich die Frage konkreter stellen soll.

Ist es aus wissenschaftlicher Sicht angemessen für E-Autos in Tiefgaragen stärkere Brandschutzmaßnahmen als für Verbrenner zu fordern? Weshalb?

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

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Die Frage hat mit Wissenschaft nix zu tun. Es kann eine baurechtliche oder brandschutztechnische sein. F30, F60 usw. sagt nur was darüber aus wie lange die Konstruktion dem Brand stand hält. F30 bedeutet 30 Min. Standfestigkeit. Es dient nur dazu zu beurteilen ob Personen innerhalb dieser Zeit das Gebäude verlassen können. Es hat nichts mit der Brandursache oder Brandbekämpfung zu tun. Daher ist der Bezug auf den Fahrzeugtyp unzulässig.

Ein brennendes E-Auto wird in der Regel dadurch gelöscht das Fahrzeug in einen Wasserkontainer zu versenken. Dies dürfte wegen der Raumhöhe in einer Tiefgarage kaum möglich sein. Kontroliertes Abbrennen wird wohl die bevorzugte Lösung sein. Dies entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort an hand der jeweiligen Situation.

Ob eine E-Auto anfängt zu brennen hat aber auch gar nix damit zu tun ob es gerade geladen wird oder nicht.

Man sollte eine CEE-Steckdose installieren und dann bei Bedarf eine mobile Ladestation anschliesen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

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Bauordnungen sind kein "Wünsch dir was"..
Schriftlich eine Begründung mit Fristsetzung anfordern.
Da hat sich wer aus dem Fenster geleht und findet nun den Haltegriff zum reinziehen nicht mehr.

Bürgermeister könne sich mehr wünschen, nur, sie haben im Einspruchsfalle schon Probleme mit der Lokal gültigen Bauordnung und sollten Ihre Wünsche Begründen können.

Spätestens alle, die die geltenden Normen und Vorschriften mitgestaltet haben sind auf der Seite jener, welche "nur" das Augenblicklich übliche, bzw. gültige fordern.
Dies, da Sie ja ansonsten... Fehler gemacht hätten :-)

Lokale Feuerwehrkasperle die sich Produzieren müssen sind immer wieder, seit der PV-Einführung vor 20 Jahren in der Masse ein Problem.
Leider.
Und, Lokal beziehe ich auch auf Landesfeuerwehrkomandanturen.
Es brennt alles überall gleich..
Auch dort, wo man etwas gegen die E-Mobilität hat.

Niemand versenkt brennende E-Auto´s in Containern, das kommt hinterher um die neuerliche sSelbstentzündung zu verhindern, ist aber auch schon etwas überholt.
Man geht vermehrt auf Sand...
und Löschdecken.
Wiewohl nur eine Kühlung unter 200°C der Kontaktstelle ,so mal überhaupt eine Batterie "brennt" ( sie brennt nicht, sie reagiert mit der Umgebungsluft.....)
schon ausreicht um den Chem. Prozess zu reduzieren....

Der Unterschied ist so manchem Feuerwerker schon zu viel.

Die Frage an diese Gschaftlhuber:
Habt Ihr eure Funkgeräte, Gasdetectoren, Handýs etc. auch in F 120 gelagert , wenn Accu´s soooo unsicher sind?

Jeder Haushalt hat , seit nun über 10 Jahren Liothiumbatterien verbaut.
Und, wieviele brennen?

Wichtigtuerischer Aktionismus von E-Mobilitäts- Nichtverstehern.
Aber, die Vorträge und Fragen bei manch Landsfeurwehr seinerzeit betr. PV öffnete mir die Augen....
Es sind immer ein paar die Mist reden.
Die meisten halten den Mund weil sie denken.
Und, mancher springt leider auf den Zug auf.
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.
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