Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

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Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

elektro-sash
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Hallo zusammen

im Zusammenhang mit unserer überarbeiteten Dienstwagen Richtlinie stellen sich mir einige Fragen, vlt. habt ihr hierzu Ideen?

a) sofern der AG Ladungen nur mit Ladekarte an öffentlichen Ladesäulen erstattet: kann ich den zuhause per Wallbox geladenen Strom eigentlich als "Eigenleistung" steuerlich geltend machen (wenn ich abends nach einer Dienstreise mal keine Lust mehr habe)?

b) sofern ich aufgrund einer sehr langen Strecke den elektrischen Dienstwagen der Familie da lasse und meinen privaten Verbrenner nehme: kann ich in solchen Fällen für die Dienstreise die KM Pauschale ansetzen (Nachweis der Nutzung des Privatwagens vorausgesetzt)?

VG
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Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

SnowyZoe
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Moin,

Zu a): Nein, ich bin mir relativ sicher das geht nicht. Steuerrechtlich gehört das Fahrzeug deinem Arbeitgeber, wenn dieser entschieden hat, dass das Fahrzeug nur öffentlich geladen werden soll/darf und dir eine entsprechende Möglichkeit dazu gibt (Ladekarte bzw. Abrechnung über Reisekosten), dann wirst du dich danach richten müssen oder auf die steuerliche Geltendmachung des Privatstroms für ein Dienstfahrzeug verzichten müssen.
Private Wallboxen sind in der Fuhrparkverwaltung fast immer problematisch sofern diese nicht über einen eigenen geeichten Zähler und eine entsprechende Zugangskontrolle verfügen. Die meisten Arbeitgeber die ich kenne rechnen daher pauschal ab, also bspw. wird die Installation der Wallbox bezahlt, und/oder es wird ein monatlicher Fixbetrag für die privaten Stromkosten vereinbart.

Zu b): Steuerrechtlich nein. Wenn ein Dienstwagen gestellt wurde der auch privat genutzt werden darf, dann kann ein Privatfahrzeug für dienstliche Fahrten nicht mehr abgerechnet werden.
Wenn du die km-Pauschale einer solchen Fahrt mit deinem Arbeitgeber über die Reisekosten abrechnen willst, dann kann es sein dass er dies aus Kulanz macht, aber dabei würde er draufzahlen da er diese Kosten nicht steuerlich absetzen könnte (dürfte).

Ich würde aber auf jeden Fall nochmal empfehlen die Fuhrparkrichtlinie/CarPolicy oder wie auch immer es sich bei euch nennt durchzusehen. Dort sollten sämtliche relevanten Informationen zur Abrechnung der Fahrzeugkosten und Fahrzeugersatz drin stehen. Manche Arbeitgeber erlauben bspw. die Abrechnung von dienstlichen Kilometern mit einem Privatfahrzeug wenn sich der Dienstwagen in der Werkstatt befindet (kommt oft günstiger als ein Werkstattersatzfahrzeug wenn dieses im Leasingvertrag und/oder Wartungsvertrag nicht enthalten ist).
Es ist ebenfalls möglich, dass der Arbeitgeber besonderen Wert auf die Anschaffung von E-Fahrzeugen gelegt hat und sich nun bei längeren Fahrten kulant zeigen wird. In diesem Fall wäre es möglich, dass er dich längere Fahrten mit der km-Pauschale abrechnen lässt.

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

electic going
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Gab es nicht diese 200€ pauschal im Jahr, wenn der AG keine Lademöglichkeit bietet? Oder ist das schon durch die Ladekarte als "Lademöglichkeit" erledigt?

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

SnowyZoe
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Von einer Jahrespauschale habe ich bisher noch nichts gehört, ist aber möglich dass es diese gibt, oder gab (vielleicht als Pauschale für private E-Fahrzeuge, ähnlich der 44,- Euro die der Arbeitgeber monatlich steuerfrei zahlen kann?)

Steuerrechtlich gibt es für den Arbeitgeber kein oberes Limit bei den Betriebskosten eines Dienstfahrzeugs solange diese nachweislich dem Fahrzeug zugeordnet werden können. Und genau dieser Nachweis ist bei einer einfachen Wallbox oft nicht möglich. Für eine Firma ist es dann einfacher abzurechnen wenn die Ladungen nur mit der von der Firma zur Verfügung gestellten Ladekarte vorgenommen wurden, auch wenn der Strom an der Ladestation erheblich teurer ist als wenn der Nutzer zuhause geladen hätte.
Ist bei Dienstwagen-Verbrennern übrigens nicht anders. Wenn die freie Tankstelle 3 cent/Liter günstiger ist aber die Tankkarte nicht akzeptiert, dann verursacht die manuelle Abrechnung einer Bar-Betankung mehr Kosten als das was der Nutzer durch den günstigeren Preis einsparen wollte.

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

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Damit müsstest Du Deine Ladesäule zu Hause per Roaming verfügbar machen, damit die Firmenkarte funktioniert.

Damit der Ganze Rattenschwanz, wie Eichrechtskonformität, Umsatzsteuer und ....
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

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Moin!
Es gibt für die Erstattung von Strom beim Fa schon eine Verordnung mit entsprechenden Pauschbeträgen. Ich meine es sind 30/70€ je nach Ladestation beim AG.
Gruß Ingo

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

elektro-sash
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Moin zusammen,

ja, offenbar kann seit 2021 durch den AG 30 € monatlich pauschal steuerfrei erstattet werden, sofern zuhause eine Lademöglichkeit besteht (70 € sofern der AG im Betrieb keine Lademöglichkeit anbietet).

Habe das hier dazu gefunden:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

SnowyZoe
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elektro-sash, Danke für den Link, der sollte eigentlich alles erklären was der Arbeitgeber steuerrechtlich noch für Möglichkeiten hat.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Firmenwagennutzer einen Anspruch auf diese Pauschale hat. Und ich bitte ebenfalls zu beachten, dass die zur Nutzung überlassene Ladekarte als "zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber" gewertet wird. Es gilt also in deinem Fall der reduzierte Satz von 30,- Euro/Monat.

Weiterhin gilt jedoch: Was dir zusteht sollte in der Dienstwagenrichtlinie festgehalten sein. Wenn dort steht du bekommst eine Ladekarte und sämtliche Ladungen sollen mit dieser Karte erfolgen, dann hast du keinen Anspruch auf diese 30,- Euro im Monat nur weil dein Arbeitgeber diese Summe steuerfrei zahlen könnte.

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

elektro-sash
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Hi SnowyZoe,

ja, die Richtlinie regelt die 30 € steuerfreie Erstattung pauschal nebst Ladekarte.
Meine Frage ging tatsächlich eher dahin: wenn ich im Extremfall nur zuhause lade (aus Bequemlichkeit), was passiert dann mit den entstandenen Stromkosten? Ebenso: sofern ich doch mal den Privatwagen nutze (nachweislich!), kann ich dann diese Fahrt als Werbungskosten absetzen?

Re: Steuerfragen bei elektr. Dienstwagen - private Ladung zuhause und dienstl. Langstrecke mit privatem Verbrenner?

SnowyZoe
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elektro-sash hat geschrieben: Meine Frage ging tatsächlich eher dahin: wenn ich im Extremfall nur zuhause lade (aus Bequemlichkeit), was passiert dann mit den entstandenen Stromkosten?
Die wirst du tragen müssen. Wenn in der Dienstwagenrichtlinie nicht festgelegt ist wie private Ladungen abgerechnet werden, dann besteht auch kein rechtlicher Anspruch darauf dir die Stromkosten zu ersetzen. Da dein Arbeitgeber dir eine Ladekarte gegeben hat hast du auch keinen steuerrechtlichen Anspruch mehr deine privaten Ladekosten vom geldwerten Vorteil abziehen zu lassen (ist auf der Haufe-Seite eigentlich ganz gut beschrieben).
elektro-sash hat geschrieben: Ebenso: sofern ich doch mal den Privatwagen nutze (nachweislich!), kann ich dann diese Fahrt als Werbungskosten absetzen?
Das wäre ziemlich dünnes Eis. Der Arbeitgeber hat ja mit Fahrzeug und Ladekarte die Voraussetzung geschaffen diese Dienstreise mit einem steuerlich geförderten Dienstfahrzeug durchzuführen. Ob und ab wann der Umstieg von Dienst-PKW zu Privat-PKW gerechtfertigt wäre ist dann schwer zu bestimmen (ein Umstieg Dienst-PKW zu Bahn/Flugzeug o.ä. wird eigentlich immer akzeptiert), das sollte vielleicht im Vorfeld mit Steuerberater oder Finanzamt geklärt werden, und nicht hier im Forum. Bei Auslandsreisen kann mit Sicherheit noch mit unsicherer Ladeinfrastruktur oder Unwissenheit über die Funktionalität der Ladekarte argumentiert werden. Aber bei inländischen (auch längeren) Strecken wird das Finanzamt vielleicht doch eher mistrauisch.
Aus praktikabler Sicht, habt ihr keine Poolfahrzeuge die für solche Reisen zur Verfügung stehen würden?
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