Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

kirovchanin
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Wie laut muss man sich das vorstellen?

Weckt man in einem Wohngebiet die Nachbarn, wenn man nachts das Auto anmacht und losfährt?
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

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Also, bevor jetzt hier kollektive Massenpanik auftritt - die Verordnung gilt nur für NEUzugelassene Fahrzeuge - es gibt keine Nachrüstpflicht für Altfahrzeuge. Insofern nichts neues.
Franz - und gsund bleim!
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

kirovchanin
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Ist aber trotzdem interessant. :-)

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

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  • eve
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Rennsemmel hat geschrieben: Also, bevor jetzt hier kollektive Massenpanik auftritt - die Verordnung gilt nur für NEUzugelassene Fahrzeuge - es gibt keine Nachrüstpflicht für Altfahrzeuge. Insofern nichts neues.
Ja richtig.

Allerdings bei neu zugelassenen "Altfahrzeugen" (Kona, Zoe, Model 3, Model S, Model X, etron 50/55/sportback, EQC, usw.) muss es ab dann eben auch implementiert sein bzw. darf es ab dann auch nicht mehr abschaltbar sein

Eventuell also noch ein paar Altfahrzeuge auf Vorrat kaufen. In Zeiten von C wird sowas niemand verwundern.

Weckt man in einem Wohngebiet die Nachbarn, wenn man nachts das Auto anmacht und losfährt?
Bei 75 dB, die es maximal sein dürfen, durchaus vorstellbar. Die Frage ist, warum müssen Verbrenner nicht mindestens 56 dB bis 20 km/h emittieren?

Die Ford StreetScooter von DHL hört man auch bei Langsamfahrt problemlos ohne AVAS.
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Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

disorganizer
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eve hat geschrieben: PHEV, die auch rein elektrisch fahren (können), unterliegen nicht diesem Zwang.
Das stimmt laut deinem link nicht:
In der zweiten Stufe gilt nun die Pflicht zum künstlichen E-Sound für alle Elektroautos, die neu zugelassen werden, ebenso für Hybridfahrzeuge, die einen rein elektrischen Betrieb ermöglichen.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

disorganizer
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Zur abschaltbarkeit:
Folgendes steht in der Verordung:
ANHANG VIII

VORSCHRIFTEN FÜR DAS AKUSTISCHE FAHRZEUG-WARNSYSTEM (ACOUSTIC VEHICLE ALERTING SYSTEM — AVAS)

...
b) Schalter

Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“ einnehmen.
Da lese ich eher das sie abschaltbar sein muss, nur eben nicht permanent deaktivierbar.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

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Wenn ich das Zwangsgeräusch per Schalter bei Fahrtbeginn abschalten könne wäre das für mich okay. Als ich einen Twingo ZE für ein paar Tage hatte, ging das leider nicht und das Geräusch hat mich schon extrem genervt. War auch ziemlich laut.

elektrisch, nicht hektisch

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

disorganizer
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Ja grad nachgeschaut. Ist beim Twingo anscheinend wirklich nicht abschaltbar. Eventuell gab es da ja für das Avas auch noch eine änderung die noch nicht in meine Quelle eingearbeitet ist. Hat jemand dazu einen offizielle Quelle (also keine Artikel etc sondern das original) des ab Juli gültigen Textes?
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

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  • eve
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Siehe hier:
Artikel 8

Akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS)

Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10 bis 1. Juli 2017 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um den Anhang VIII zu überarbeiten und ausführlichere Anforderungen an die Leistung von AVAS oder von aktiven Sicherheitssystemen aufzunehmen, wobei sie den diesbezüglichen UNECE-Arbeiten Rechnung trägt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1023-131-1


Und Tabelle Anhang III
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-162-1

Sowie Anhang VIII
ANHANG VIII

VORSCHRIFTEN FÜR DAS AKUSTISCHE FAHRZEUG-WARNSYSTEM (ACOUSTIC VEHICLE ALERTING SYSTEM — AVAS)

Dieser Anhang legt Vorschriften fest, die das akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) für Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge betreffen.

AVAS

1. Systemleistung

Wenn ein Fahrzeug mit einem AVAS ausgestattet ist, muss es die nachstehenden Anforderungen erfüllen.

2. Betriebsbedingungen

a) Schallerzeugungsverfahren

Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen. Wenn das Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, der innerhalb des vorstehend definierten Geschwindigkeitsbereichs in Betrieb ist, darf das AVAS kein Schallzeichen erzeugen.

Bei Fahrzeugen, die über eine eigenständige akustische Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen, ist es nicht erforderlich, dass das AVAS beim Rückwärtsfahren ein Schallzeichen erzeugt.

b) Schalter

Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“ einnehmen.

c) Dämpfung

Der Geräuschpegel des AVAS darf während des Fahrzeugbetriebs verringert werden.

3. Art und Lautstärke des Schallzeichens

a) Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.

b) Das vom AVAS zu erzeugende Schallzeichen muss eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch eine automatische Veränderung des Geräuschpegels oder von Merkmalen in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

c) Der vom AVAS erzeugte Geräuschpegel darf den ungefähren Geräuschpegel eines ähnlichen Fahrzeugs der Klasse M1, das mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist und unter den gleichen Bedingungen betrieben wird, nicht überschreiten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-176-1

Wobei das die Version von 2014 zu sein scheint?!
Twizy, Zoe, Leaf 1/2, eUp/Golf/Trans, Ampera-e, i3, ID3/4, Ioniq1/5, Model S/3/X/Y, eNV200

Re: Zwangsgeräusche ab 1.7.21 für alle

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Ich versteh den ganzen Unmut über das Fußgängergeräusch nicht, es ist erstens kein lautes Geräusch, jedoch im Sinn der Sache wahrnehmbar und ab 30km/h ists es aus.

Ob nun in ner 30er Zone eAutos vorbeisäuseln, ist doch sowas von egal, da kein geistig minderbemittelter Autofahrer hier "im 1. Gang mal auf Drehzahl machen kann". Es bleibt max. ein Säuseln.

Wenn es helfen kann, die Aufmerksamkeit bei Fußgängern zu erhöhen, ohne Schaden anzurichten (was es defakto nicht tut), warum dann das ganze Aufheben?

Ich erlebe es bei meinem Hybriden, wenn ich mich auf einem Parkplatz bewege und das Auto wirklich sehr leise ist, dass ich kaum wahrgenommen werde, gleich ob alt oder jung.

Also lieber mal weniger tehertralisch von "Lärm" sprechen, sondern einmal mehr relativieren, wie und vorallem wann das System aktiv ist.
Der Widerwille jemandem zuzuhören, beruht auf der Angst, die eigene Meinung zu ändern.
(c) Carl Rogers
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