Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Bin erster Nutzer eines Elektroautos einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese hat die Stellplätze direkt vor dem Haus, die Ladesteckdose ist davor an der Hauswand geplant. Ein Miteigentümer hat mit Bezug auf die festgestellten Ladegeräusche eines Renaut Zoe mit 66db beantragt, dass es ein Ladeverbot auf Stellplätzen von 23 Uhr bis 7 Uhr gibt, was in die Hausordnung aufgenommen werden. Da es die Mehrheit nicht interessiert, wird diese dem Antrag einfach zustimmen, da z.B. 66db eine Ruhestörung nachst darstellen. Als E-Auto Besitzer ist es aber wenig zweckmäßig nachts nicht aufladen zu können, da man genau da das Auto ja nicht braucht.
1. Kennt sich hier jemand mit dem Recht aus? Ist ein derartiger Beschluss der Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen rechtswirksam oder kann mit Erfolg angefochten werden? Oder muss der Beschluss nicht zumindest wg. Bestimmtheit eine db Zahl angeben, ab wann dieser gilt?
Dazu gilt ja in der TA-Lärm:
"Hier sind vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz mitsamt Durchführungsverordnungen und insbesondere die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Lärmschutzvorschriften im Gaststättengesetz oder in den Landesimmissionsschutzgesetzen zu nennen.
So sind beispielsweise in Gebieten, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, nach der TA-Lärm tagsüber Geräuschimmissionen von 65 bB (A), in reinen Wohngebieten hingegen lediglich 50 dB (A) (nachts 35 dB (A)) zulässig."
2. Und wo kann man die Ladegeräusche in db zu Elektrofahrzeugen finden, weil scheinbar 35db auch nachts zulässig wären?
Im voraus vielen Dank für Hinweise, wo man hier was gilt finden kann.
1. Kennt sich hier jemand mit dem Recht aus? Ist ein derartiger Beschluss der Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen rechtswirksam oder kann mit Erfolg angefochten werden? Oder muss der Beschluss nicht zumindest wg. Bestimmtheit eine db Zahl angeben, ab wann dieser gilt?
Dazu gilt ja in der TA-Lärm:
"Hier sind vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz mitsamt Durchführungsverordnungen und insbesondere die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Lärmschutzvorschriften im Gaststättengesetz oder in den Landesimmissionsschutzgesetzen zu nennen.
So sind beispielsweise in Gebieten, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, nach der TA-Lärm tagsüber Geräuschimmissionen von 65 bB (A), in reinen Wohngebieten hingegen lediglich 50 dB (A) (nachts 35 dB (A)) zulässig."
2. Und wo kann man die Ladegeräusche in db zu Elektrofahrzeugen finden, weil scheinbar 35db auch nachts zulässig wären?
Im voraus vielen Dank für Hinweise, wo man hier was gilt finden kann.
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Kommt drauf an wie schnell Du lafen möchtest. Deinem Nick nach zu urteilen hast Du gar keine Zoe, woher hat der Miteigentümer dann die Infos?
Zugegeben, eine Zoe, die mit 22kW lädt, möchte ich auch nicht vor dem Fenster stehen haben.
Wie große ist die WEG? Eventuell kann man bei wenigen und selber dort wohnenden Eigentümern das vorher klären?
Zugegeben, eine Zoe, die mit 22kW lädt, möchte ich auch nicht vor dem Fenster stehen haben.
Wie große ist die WEG? Eventuell kann man bei wenigen und selber dort wohnenden Eigentümern das vorher klären?
Gruß
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Bin kein Jurist, aber eine pauschales Ladeverbot dürfte kaum rechtlich durchsetzbar sein. Aber natürlich gelten die ortsüblichen Vorschriften bzgl. Geräuschemission und evtl. kann eine WEG auch schärfere Vorschriften dahingehend beschließen, die dann natürlich für alle Geräuschquellen gelten.
Insofern kann mit ZOE da schon ein Problem entstehen... wobei das Laden gegenüber der Vorklimatisierung geräuschmäßig lächerlich ist.
Insofern kann mit ZOE da schon ein Problem entstehen... wobei das Laden gegenüber der Vorklimatisierung geräuschmäßig lächerlich ist.
Twizy 02/2014-06/18
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reell inkl. Ladeverluste, überwiegend 3.6kW
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Ich glaube, du wärst der Erste, der dagegen klagt. Deswegen kann Dir keiner sagen, ob du Erfolg haben wirst.
Es gibt zwar schon das ein oder andere Urteil im Umfeld mit E-Autos, aber eigentlich ist dieses Thema neu. Vor allem weil noch nicht viele ein E-Auto haben.
Folgendes ist zu beachten.
1. Sind hier die §§ 906 und 1004 BGB hinzu zuziehen.
2. Gibt es Immsionsschutzgesetze der Länder.
3. Natürlich auch die Hausordnung.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/v ... haftslaerm
Es gibt zwar schon das ein oder andere Urteil im Umfeld mit E-Autos, aber eigentlich ist dieses Thema neu. Vor allem weil noch nicht viele ein E-Auto haben.
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1. Sind hier die §§ 906 und 1004 BGB hinzu zuziehen.
2. Gibt es Immsionsschutzgesetze der Länder.
3. Natürlich auch die Hausordnung.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/v ... haftslaerm
Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Ich denke solange 50 cm vor dem Fenster des schutzbedürftigen Objektes die Immissionswerte der TA-Lärm eingehalten werden, sollte das nicht erheblich sein.
Sollte es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommen, könnte man ggf. auf das BImSchG und seine untergeordneten Normen/Vorschriften verweisen. Da es sich um Normen des öffentlichen Rechts handelt, ist es aber nicht gesagt, dass das einen Amtsrichter interessiert.
Pauschal das laden zu verbieten halte ich für schwierig.
Aber klar, eine ZOE oder ein Smart 453 würden mir auch auf den Senkel gehen.
Sollte es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommen, könnte man ggf. auf das BImSchG und seine untergeordneten Normen/Vorschriften verweisen. Da es sich um Normen des öffentlichen Rechts handelt, ist es aber nicht gesagt, dass das einen Amtsrichter interessiert.
Pauschal das laden zu verbieten halte ich für schwierig.
Aber klar, eine ZOE oder ein Smart 453 würden mir auch auf den Senkel gehen.
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Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Ich kann die Bedenken des Nachbarn durchaus verstehen. So eine kreischende Zoe würde ich auch nicht Nachts vor meinem Fenster haben wollen.
Die Frage ist aber durchaus, muss das sein nachts Schnellladungen durchzuführen?
Hier würde ich versuchen mit dem entsprechenden Nachbarn ins Gespräch zu kommen und ihm zu versprechen, dass es keine geräuschintensiven Ladungen in der Nacht deinerseits geben wird.
Die Frage ist aber durchaus, muss das sein nachts Schnellladungen durchzuführen?
Hier würde ich versuchen mit dem entsprechenden Nachbarn ins Gespräch zu kommen und ihm zu versprechen, dass es keine geräuschintensiven Ladungen in der Nacht deinerseits geben wird.
Re: Ladeverbot auf Stellplatz vor dem Haus von 23 Uhr bis 7 Uhr per beschlossener Hausordnung zulässig?
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Wieso ist die Zoe überhaupt so laut beim Laden?
Wo ist der technische Unterschied zwischen Laden am Netz und Rekuperieren?
In beiden Fällen muss Drehstrom in Gleichstrom gewandelt werden. Im einen Fall kommt er aus dem Netz, im anderen vom Motor. Dazu hat der vom Motor noch variable Frequenz und Spannung und mehr Leistung. Da sollte doch die Gleichrichtung vom Netz noch leiser sein.
Wo ist der technische Unterschied zwischen Laden am Netz und Rekuperieren?
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