AVAS-Nachrüstpflicht?

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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

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Wie der verdrehte Forenname schon sagte, müssen alle neuen typenzulgelassene Fahrzeuge im Jahre 2021 ein festes nicht abschaltbares System an Bord haben.
Also wird die Pflicht für alle Fahrzeuge die z.Zt. am Markt sind nicht gelten. Selbst beim ID 3 darf das System abschaltbar sein, auch 2025 noch, wenn VW das Fahrzeug nach der gleichen Typzulassung herstellt.
Kia EV 6 RWD, GT-Line 10/21
Opel Ampera e Ultimate 02/20
PV=21 kWp-1x go e charger 22 kW, 1x go e Charger 11kW, 1x WB 3,7 kW

Historie
Kia Niro EV Vision,10/22, 35K km
Kia e-Niro-64 kWh-Vision-09/20, 52k km
Nissan Leaf Techna 24 kWh-08/17, 32k km
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

mobafan
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Nö. Alle Fahrzeuge mit Typzulassung ab 01.07.2019 benötigen AVAS. Da gehört der ID.3 zu.
Und ab 01.01.2021 müssen alle erstmals in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge AVAS haben. Ein Fahrzeug, welches man 2020 ohne AVAS kauft, sollte man tunlichst auch noch 2020 erstzulassen. Denn 2021 ist es nicht mehr erstzulassungsfähig.

Wohlgemerkt: Die Erstzulassung ist hier entscheidend. Eine Nachrüstpflicht für bestehende, innerhalb der EU bereits zugelassene Fahrzeuge besteht nicht. Selbst wenn diese mal abgemeldet und neu wieder angemeldet werden. Eine typische Falle, wenn man ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat erwirbt, z. B. der Schweiz. Dann wird man AVAS nachrüsten müssen, wenn man es erstmals in der EU zulassen möchte.
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

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War für die AVAS-Pflicht nicht der 01.07.2021 der Stichtag? Oder hat sich D für einen früheren Tag entschieden?
Tesla Model 3, reserviert 31.03.2016, Bestellung SR+ MiC 31.05.2021, Lieferung 21.06.2021
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

mobafan
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Kann auch 01.07. sein. Auf alle Fälle 2021.
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

electic going
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Bitte zwischen "benötigen" und "nicht abschaltbar" unterscheiden.

Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

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Wenigstens abschaltbar wird der Unsinn doch hoffentlich bleiben.
Ansonsten Seitenschneider....
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

Kellergeist2
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AVAS darf (bisher) abschaltbar sein, muss jedoch beim nächsten Start des Fahrzeugs automatisch wieder aktiv sein.
Man muss also bei jedem Fahrtantritt AVAS manuell ausschalten.
Den Stecker am Schalter zu ziehen bringt also nichts, weil man das System dann nicht mehr deaktivieren könnte.
Welche (technischen/rechtlichen) Auswirkungen es hätte, wenn man den Stecker am Lautsprecher abzieht/durchschneidet, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die EU plant(e), die Abschaltbarkeit von AVAS zu verbieten, so dass das System bis 20 km/h immer aktiv ist.
Da die Auto-Hersteller aktuell noch E-Autos mit einem AVAS-Schalter ausliefern, scheint die EU mit ihren Plänen noch nicht erfolgreich gewesen zu sein.

Ich persönlich bin ja gegen AVAS und würde an dessen Stelle eher eine "Fußgänger-Hupe" befürworten, aber solange man es mit einem Tastendruck für den Rest der jeweiligen Fahrt deaktivieren kann, kann ich damit noch leben.
Dann gibt es zukünftig halt nach dem Einsteigen noch eine weitere kleine Handbewegung, bevor man losfährt.
Auf belebten Supermarktparkplätzen ist AVAS teilweise ja noch sinnvoll, aber wenn ich früh morgens zuhause losfahre oder spät abends heimkomme, dann will ich doch den Vorteil des (fast) geräuschlosen Fahrens meinen Nachbarn zugute kommen lassen.
Gruß, Kellergeist2
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

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Kellergeist2 hat geschrieben: Den Stecker am Schalter zu ziehen bringt also nichts, weil man das System dann nicht mehr deaktivieren könnte.
Warum am Schalter? Natürlich an der Tröte.
Oder Sicherung ziehen. Hab ich bislang nicht gemacht, weil er dann nicht beim Verschließen tutet und ich kann es ja ausschalten.
Meine Eltern hatten aber mal nen Smart mit nicht abschaltbarer Tröte, da haben wir den Stecker gezogen.

Fußgängerhupe wäre gut. Weil von dem AVAS geht ja kein Passant beiseite. Das hat auf die null Wirkung, nur mich nervt es gewaltig.
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

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@Karlsson ob die Versicherung es auch als unsinnig ansieht wenn ein Fußgänger (möglichst noch blind und / oder ein Kind) angefahren und zu Schaden gekommen ist wird sich noch zeigen. Womöglich könnte es dann zukünftig in Richtung Fahrlässig, oder grob fahrlässig gehen wenn das System abgeschaltet oder sogar manipuliert (Sicherung ziehen) wurde. Damit wäre man dann womöglich sogar im Bereich einer Straftat weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. Und wer jetzt glaubt das fällt ja nicht auf, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Und das, was @Kellergeist2 schreibt über die Nachbarn die das angeblich stören könnte, kann ich nur sagen. So lang 99% aller Fahrzeuge einen Verbrennungsmotor haben und rund die Hälfte sogar nagelnde Diesel (die im Winter auch noch verbotenerweise oft warmlaufen lassen werden) ist es einfach lächerlich sich über sowas wie AVAS aufzuregen. Zwar behauptet Herr Dudenhöfer, man würde auch moderne Verbrenner kaum hören, aber dann müsste er Mal einen Ohrenarzt aufsuchen, denn bisher habe ich noch jeden Verbrenner selbst auf fünf Meter Entfernung im Stand gehört. Hingegen habe ich es schon mehrfach erlebt, dass das E-Auto nicht wahrgenommen wurde (wohne in einer Anliegerstraße ohne Gehwege). Ja, auch mit aktivem AVAS. Aber das mag auch an der seltsamen Interpretation von Hyundai für das künstliche Fahrgeräusch liegen.

Ob das Sinn macht oder nicht, ist hier einfach nicht die Frage. Sein Vorhandensein ist vorgeschrieben und es gehört zur Typgenehmigung des Fahrzeugs. Eine Nachrüstpflicht wird aber sicherlich nicht kommen. Auch deshalb nicht, da die Anzahl der Fahrzeuge die das betreffen würde eh sehr gering ist und jetzt auch nicht viele Unfälle bekannt sind die hätten verhindert werden können. Das würde also - etwa im Gegensatz zum Abbiegeassistenten bei LKW, wo sehr viele Fußgänger und Radfahrer sehr schwer zu Schaden kommen - kaum Sinn machen. Und selbst hier wo es sicher absolut notwendig und sinnvoll ist tut sich der Gesetzgeber mit einer Nachrüstpflicht schwer.
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Re: AVAS-Nachrüstpflicht?

electic going
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Bitte nicht wieder ein "Sinn oder Unsinn" Thread daraus machen.

Nachrüstpflicht wird es nicht geben, davon darf man ausgehen.

Wohingegen die Manipulation an einem Fahrzeug mit AVAS irgendwann beim TÜV durchaus mal ein Thema werden könnte. Oder bei einer Fahrzeugkontrolle, wo ja z.Z. überlaute Verbrenner gerne aus dem Verkehr gezogen werden. Das könnte dann, wenn AVAS-Manipulationen zum Problem werden, geschehen. Und Versicherungen suchen ja sowieso jeden Grund, eine Zahlung zu verweigern.
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