Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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  • Nolan
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Genau dem Mitarbeiter werden die entstanden Kosten zwar erstattet, aber die Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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Mal so nebenbei: Ich hatte hier eine Betriebsprüfung (keine Sorge, alles OK) und fragte den Prüfer, wie ich das bei einem Elektroauto zukünftig handhaben könne. Er meinte, dass er da keine Ahnung hätte, da es die Fälle hier noch nicht gäbe. Sie prüfen ja rückwirkend.
Das heißt, man macht was und bekommt hinterher gesagt, ob das örtliche Finanzamt das OK findet.
Da sollte mal eine bundeseinheitliche Regelung veröffentlicht werden.

Dann sehe ich noch ein Problem, wenn ein privates E-Auto in der gleichen Garage parkt, dass man mir vorwerfen könne, ich würde das auch ab und zu laden.

Dann kann es noch sein, dass ich unterwegs, für ein Trinkgeld oder kostenlos, mal irgendwo lade. Wie mache ich das?
Ich fange gerade erst an, mir über diese Sachen Gedanken zu machen, da ich in wenigen Monaten ein geschäftliches E-Auto haben werde und viel zu Hause laden werde, bei Kunden und selten unterwegs.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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  • Nolan
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Also das muss man jeweils für sich abwägen, und dann ist es ja auch der Einschätzung eines Prüfers überlassen, wie er das handhabt.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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Also: Ich habe mein Büro im Haus (meiner Frau).
Jedes Jahr mache ich eine Aufstellung, wie viele Kosten anteilig, pro Fläche, auf mein Büro entfallen: Strom, Heizung, Wasser, Schornsteinfeger, Heizungsreparatur, ..., halt alle Nebenkosten. Und dann überweist meine Firma das Geld meiner Frau.

Nun kann ich das doch einfach auf mein Auto erweitern: (Wobei ich es wagen würde, den genauen, aber nicht geeichten Zähler, im Verteilerkasten zu nutzen und Buch zu führen, wann ich mein Geschäftsauto lade und wann privat.)
Ich zahle also die wahren Stromkosten. Z.B. im Jahr 2000 kWh × 30 ct/kWh = 600 Euro inkl. USt.
Auf der Auflistung darf nichts von USt stehen, denn sonst wäre die abzuführen.
Es sind einfach alle Kosten (inkl. USt).
Diese Kosten kann ich dann von der Steuer absetzen, schmälern also meinen Gewinn, sind Ausgaben.
Dass ich dort keine USt zurück bekomme ist klar.
Aber, über knapp 100 Euro Ust, die einem verloren gehen, braucht man sich nicht aufregen.
Einen Anteil davon kann man ja absetzen und so sind es weit unter 100 Euro, die man "hinten" lässt.

Bei allem kann das Finanzamt immer noch den Durchschnittsverbrauch ausrechnen und der sollte bei einem e-Golf nicht bei 25 kWh/100km liegen.

Alternative wäre dann eine öffentliche Ladestation in der Nähe.
Oder tatsächlich einen 2. Anschlusszähler extra für mein Firmenauto. Aber dann kann ich den PV-Strom nicht nutzen.
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