Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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  • Nolan
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Ich fahre in meiner Firma einen Nissan eNV200 Kastenwagen, den lade ich manchmal auch an meinem privaten CEE16-Anschluss. Prinzipiell würde ich das - um immer genug Kapazität im Akku zu haben - gerne auch öfters machen. Die Frage ist, ob ich den dort fliessenden Strom bei einer geeichten Messung betrieblich geltend machen kann. Dieser Anschluss wird nur für den Wagen genutzt, entsprechende Elektrogeräte besitze ich gar nicht.

Hat jemand hier bereits Erfahrungen sammeln können?

Vielen Dank!
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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Den Gedanken hatte ich auch mal und hatte dazu unseren Steuerberater befragt...

Dort wurde mir gesagt, dass (wenn ein geeichter separater Zähler vorhanden ist) das problemlos möglich ist.

Einfach ablesen und der Firma "in Rechnung stellen". Dazu genüge auch eine Auflistung und ggf mit Fotos dokumentiert.
Die Firma überweist dann den entsprechenden Betrag.

Für den Fall einer Prüfung durch das FA ist es für die Firma natürlich hilfreich, wenn der Arbeitnehmer und die Firma vorher eine entsprechende Vereinbarung schriftlich schließen, wo auch Konditionen / Zahlungsweisen / eventuelle Abschläge geregelt sind.

Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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  • Nolan
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Bei mir ist es so, dass es sich um meine eigene Firma handelt - wie es nun von der Abwicklung her wäre, müsste ich klären, es sollte dann nur anerkannt werden. Eine monatliche Überweisung wäre schon einfacher, als es über den Jahresabschluss zu machen.

PS Kann man hier gar nicht zitieren?
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

Ektus
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PS Kann man hier gar nicht zitieren?
Doch, kann man. Einfach den zu zitierenden Text als

Code: Alles auswählen

[quote]zitiert[/quote]
einfassen. Und nicht den ganzen Beitrag, sondern nur den Teil, auf den man sich bezieht, sonst schimpfen wieder die Moderatoren :-)
Damit man die Begrenzungen sieht habe ich zusätzlich mit "code../code (plus klammern)" gearbeitet.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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  • Nolan
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Bei meinem Beitrag eben werden mir die Ausrufungszeichen zum Zitieren sogar angezeigt, bei Deiner Antwort nicht. Das mit "quote" kenne ich auch, aber normalerweise gibt einem der Editor das ja vor. Vermutlich meint man, dass man den direkt vorherigen Beitrag ja nicht zu zitieren braucht. Naja, ist nicht ganz so wichtig.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

Kellergeist2
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Wir stehen vor der gleichen Herausforderung.
Für das Kleingewerbe meiner Frau wird demnächst ein Firmenwagen erforderlich, da die kleine "Knutschkugel" auf Dauer keine Lösung ist.
Natürlich soll es dann auch ein Elektroauto werden, welches jedoch meistens zuhause geladen würde.
Der Strom soll dann möglichst direkt vom Firmenkonto abgebucht werden.

Unsere Idee:
Wir schaffen uns eine Wallbox von NewMotion inkl. Abrechnungsservice an.
Die Kosten für den Strom sowie den Abrechnungsservice trägt dann der Gewerbebetrieb.
Das dürfte wohl die wenigsten Probleme mit dem Finanzamt bereiten.
(Ob es bei uns jetzt genau NewMotion oder ein anderer Anbieter wird ist noch offen.)
Gruß, Kellergeist2
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

Naheris
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Al Tipp: VW bietet inzwischen eine günstige Wallbox mit entsprechendem Service an. Da werden sogar m.W.n. nicht einmal monatliche Kosten fällig. Größter Nachteil sind die nur 11 kW AC Leistung.

Aber vielleicht geht es noch einfacher: selber berechne ich die Lademenge aus dem Fahrtenbuch, wo ich genauen Stand der Ladestände führe (nach SoC). Den rechne ich aus dem Gesamt-Netto mal einem typischen Ladeverlust (beim e-Tron eben ca. 0,83 kWh/% SoC x Ladeverluste von 15% = 0,95 kWh/% SoC). Dann multipliziere ich das mit den umgerechneten Stromkosten (kWh + Anteil der Grundebühr bei meinem typischen Monatsverbrauch, also z.B. 0,2599 €/kWh + 19,99 € / 300 kWh = gerundet ca. 0,325 €/kWh ) und rechne das selber bei mir als Spesen ab. Das Finanzamt hat das laut meinem Steuerberater akzeptiert. Somit brauchte ich keinen Zähler in meiner Crowdfunding-Box nachzurüsten. Allerdings kriege ich wohl die USt. derzeit nicht zurück. Das lohnt sich bei meinem relativ geringen Heimlade-Verbrauch aber trotzdem. Hinweis: ich nutze die Fahrtenbuch-Versteuerung, weil ich unter 10% Privatanteil habe.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

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  • Nolan
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Also ich habe heute mit meinem Steuerberater gesprochen, der hat es mir so bestätigt, wie @Rotknecht es auch beschrieben hat.

Ein Freund von mir, der einen sehr großen Fuhrpark mit diversen Elektrofahrzeugen verwaltet, handhabt es dort ähnlich. Seine Mitarbeiter geben ihm monatlich den Zählerstand, eine Kopie des Vertrages mit deren Stromanbieter und das war's dann.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

Naheris
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Das ist natürlich die beste Möglichkeit, weil man die Kosten direkt dem Auto zurechnen kann. Es geht aber eben auch anders. Einmal die (möglichst geeichte) Abrechnung an der Ladebox. Dabei ist aber das Umrechnen auf den Monatsfestpreis etwas problematisch. Oder eben, wie ich es aktiv handhabe, eine aus dem Fahrzeug belegte Berechnung mit einem Näherungswert. Letzteres muss man natürlich mit dem Finanzamt klären. Aber wenn die das okay finden spart man sich den eigenen Zähler bzw. gleich den ganzen Vertrag damit.
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Re: Betriebliche Nutzung eines privaten Stromanschlusses

GeSchBerg
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Nolan hat geschrieben: Ein Freund von mir, der einen sehr großen Fuhrpark mit diversen Elektrofahrzeugen verwaltet, handhabt es dort ähnlich. Seine Mitarbeiter geben ihm monatlich den Zählerstand, eine Kopie des Vertrages mit deren Stromanbieter und das war's dann.
Hallo,
wie sieht es in dem Fall Umsatzsteuertechnisch aus. Die Mitarbeiter bekommen wohl den Strom-Bruttopreis erstattet, können aber als Privatleute keine Umsatzsteuer ausweisen. Somit geht dem Arbeitgeber die Umsatzsteuer-Anrechnung verloren, oder?
Grüße,
Gerhard
Zuletzt geändert von GeSchBerg am Mo 18. Mai 2020, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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