Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Kabelbaum
  • Beiträge: 813
  • Registriert: Sa 27. Okt 2018, 18:40
  • Hat sich bedankt: 213 Mal
  • Danke erhalten: 201 Mal
read
Was gerade zum Thema EmoG erlaubt oder NICHT erlaubt ist, wird hier wunderbar und ausführlich beschrieben.
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm
"Ladestressfrei elektrisch fahren" | mit KIA Sportage PHEV, verkauft BMW i3s | 120Ah | go-eCharger(22kW)-Wallbox
Anzeige

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
:lol:
Willst Du dem Autor sein eigenes Werk erklären?
viewtopic.php?f=102&t=3122&p=643669#p643669
:P
Seit 11/2015 Leaf Tekna 24kWh (EZ 03/2015), 229.000 gefahrene km
seit 07/2020 Leaf Tekna 40kWh (EZ 10/2019), 39t gef. km
seit 04/2023 Leaf Tekna 62kWh (EZ 08/2021), 9t gef. km
verkauft: 2016er Leaf Acenta 30kWh, 42t gef. km

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Kabelbaum
  • Beiträge: 813
  • Registriert: Sa 27. Okt 2018, 18:40
  • Hat sich bedankt: 213 Mal
  • Danke erhalten: 201 Mal
read
:P War mir nicht bekannt.
So kann ich mich hier ja fast persönlich für das sehr umfangreiche Werk bedanken. Ich habe begeistert gelesen und viel gelernt!
"Ladestressfrei elektrisch fahren" | mit KIA Sportage PHEV, verkauft BMW i3s | 120Ah | go-eCharger(22kW)-Wallbox

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Ferfi
  • Beiträge: 303
  • Registriert: So 24. Jul 2016, 15:02
  • Hat sich bedankt: 8 Mal
  • Danke erhalten: 53 Mal
read
SRAM hat geschrieben: Das macht Elektroladeplätze sicherlich äußerst beliebt.

Ich werde auf alle Fälle den Gemeinderat bitten keine der sowieso knappen Parkplätze in Ladeplätze umzuwandeln.

Gruß SRAM
Oha, wie kindisch...

Das bringt mich auf eine Idee.
Vielleicht sollten wir beantragen dass Tankstellen geschlossen und in Parkplätze umgewandelt werden sollen.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
Kabelbaum hat geschrieben: Was gerade zum Thema EmoG erlaubt oder NICHT erlaubt ist, wird hier wunderbar und ausführlich beschrieben.
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm
Haha.. sehr "deutsch" :lol:
Renault ZOE R90 Life mit Citypaket und Komfortpaket, DAB, 41 kWh und
Kaufbatterie, EZ 07/2018, metallic - red bourgogne, 16" lm-felgen "bangka".

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
Die Erhöhung der Bußgelder z.B. für Falschparker an Ladesäulen sind (wie alle anderen Änderungen aus der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20. April 2020) möglicherweise komplett nichtig, weil das BMVI in der Präambel des verkündeten Gesetzes "vorsichtshalber" auf das Zitat von § 26a Abs 1 Nr. 3 StVG verzichtet hat, und nur § 26a Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StVG nennt ("Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen...").
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
So ist es. Diesen Fall gab es schon einmal im Zuge der Schilderwaldnovelle 2009, die zur Folge gehabt hätte (und formell auch hatte), dass alle alten Verkehrszeichen (in der bis 1992 üblichen Gestaltung) von einen Tag auf den anderen ungültig gewesen wären (und formell auch waren bzw. sind). Denn es wurde vermeintlich im Zuge der Rechtbereinigung eine "Übergangsregel" gestrichen, die - im Gegensatz zu ähnlichen Klauseln - nicht zeitlich befristet bzw. bereits abgelaufen war.

Allein der Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot hat den damaligen Verkehrsminister Ramsauer "gerettet", da er hierauf aufbauend die fragliche Novelle für nichtig erklärte. In diesem Zusammenhang wurde die StVO dann erst im Jahr 2013 - erstmals seit 1970 - wieder komplett neu erlassen, um möglicherweise früher vorhandene Zitierfehler auszuschließen (und um den Juristen kein weiteres Futter in Bezug auf die Fraglichkeit der Nichtigkeit zu geben).

Dieser Schritt ist bis heute höchst umstritten, weil auch eine bloße Änderungsverordnung geholfen hätte, den "Fehler" zu heilen, so wie es jetzt auch vorgesehen ist.
Die im Jahr 2010 eingeführte situative Winterreifenpflicht hat das Verkehrsministerium in die (angeblich wieder gültige) alte StVO übertragen, während das Bundesjustizministerium sie in die neue, vermeintlich nichtige StVO-Version eingepflegt hat. Auf Nachfrage teilte das Verkehrsministerium damals mit, dass die auf seiner Website angebotene StVO-Version nur eine „nichtamtliche Fassung" und "Service für den Bürger“ sei, die jedoch nicht notwendigerweise die tatsächliche Rechtslage repräsentiert.

Umso bemerkenswerter ist, dass ein solcher Fehler (mit gravierenden Auswirkungen) dem gleichen Ministerium ein zweites Mal passiert.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag