Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
@StVO
Kann es sein, dass die verbalen Hinweisschilder "Nur während des Ladevorgangs" und Derivate, Ländersache sind?

Zum Zeichen 286 ist unter Anlage 2 der StVO unter 63.5 und 64.1 ja das Parken für Fahrzeuge nach dem EmoG erlaubt. Unter Punkt 62 gibt es keine Ausnahmen (Zeichen 283).
Anzeige

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Die verbalen Schilder sind auch "bundeseinheitlich" nur das es dafür eben keine richtige Rechtsgrundlage gibt. Insofern finden sich diese auch nicht in der StVO.

Mit den Haltverboten liegst du richtig: Die Ausnahme von "elektrisch betriebenen Fahrzeugen" vom absoluten Haltverbot (Zeichen 283) ist nicht vorgesehen.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
Anmar hat geschrieben: wenn Du alles nach STVO richtig gemacht has?
nicht ganz, ich denke an folgende (fast alltägliche) Situation:
IMG_4119.jpg
- ein Radfahrer nutzt den Weg links, welcher nicht beschildert ist - Bußgeld des Tatbestandes: 70 € (mit Behinderung)
- ein Motorrollerfahrer kommt entgegen - altes und neues Bußgeld dieses Tatbestandes Nr. 140.1: 20 € (mit Behinderung)
Anmar hat geschrieben: Die "Bürgersteige" neben der Fahrbahn sind eigendlich, so wie ich es verstanden habe, Gehwege. Diese werden, normalerweise, nicht beschildert. Es sei denn, wenn man "Radfahrer frei" darunter steht, zum Beispiel. Wenn dann aber die "Mutter mit Kind" zu sehen sind, dann ist das ein Fußgängerbereich. Übrigens wurde schon im alten Bußgeldkatalog, beide Sachverhalte, unterschieden. Ist also nicht neu.
Soweit so klar und richtig! Aber jetzt beträgt die Geldbuße, wenn der Gehweg nicht als Gehweg ausgeschildert ist, 55 € (ohne Behinderung). Wenn der Gehweg als Gehweg ausgeschildert ist, kommt man mit 25 € davon (ebenfalls ohne Behinderung).

Vorher lagen beide "Tarife" jeweils bei 15 €.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
@mweisEl
In diesem Fall hat die Kommune keine Ahnung. Das Fahrradpiktogramm darf nur zur Wiederholung eines Verkehrszeichen gemalt werden. Außerdem müsste mindestens das Schild "Radverkehr frei" da stehen. Somit ist die linke Seite eh Tabu. Wäre er auf der rechten Seite bräuchte man kein Schild und die Benutzung wäre freigestellt.

§2 StVO Absatz 4

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
@StVO
Schau Dir mal die 54 an im BKatV. Ich denke, dort kann man die anderen Schilder für Elektrofahrzeuge verorten. Also 10€ - 30€
https://www.gesetze-im-internet.de/bkat ... nlage.html
Hier dann Punkt 10.3
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_3.html

Edit: Kann es sein, dass Sie den Bußgeldkatalog geändert haben? Beziehungsweise die StVo? Schau Dir mal jetzt den Text im BKatV Nr. 55 an und dann in der StVO Anlage 3 Nr, 7 Spalte 3 3a und Nr. 10 Spalte 3 3a
Zuletzt geändert von Anmar am Mo 11. Mai 2020, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

USER_AVATAR
read
@StVO
Nicht ganz. In der StVo Anlage 3 Nr.7 und 10 sind die Piktogramme verschwunden und dafür stehen jetzt da Texte unter der Spalte 3

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Das war bei den Zeichen 314 und 315 schon seit Einführung des EmoG der Fall. Neu ist dort nur die Änderung bezüglich des Carsharings.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Kabelbaum
  • Beiträge: 813
  • Registriert: Sa 27. Okt 2018, 18:40
  • Hat sich bedankt: 213 Mal
  • Danke erhalten: 201 Mal
read
Anmar hat geschrieben: @StVO
Kann es sein, dass die verbalen Hinweisschilder "Nur während des Ladevorgangs" und Derivate, Ländersache sind?
...
StVO hat geschrieben: Die verbalen Schilder sind auch "bundeseinheitlich" nur das es dafür eben keine richtige Rechtsgrundlage gibt. Insofern finden sich diese auch nicht in der StVO.
...
Meiner Kenntnis nach haben diese weißen, "verbalen" Zusatzschilder in Verbindung mit Verkehrszeichen sehr wohl eine Rechtsgrundlage!
Nur alleinstehend nicht.

"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“
"Ladestressfrei elektrisch fahren" | mit KIA Sportage PHEV, verkauft BMW i3s | 120Ah | go-eCharger(22kW)-Wallbox

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Es geht hier nicht um die Rechtsgrundlage - irgendwelche - Zusatzzeichen anzuordnen, sondern um die Regelung, die dahinter steht - in diesem Fall eine Reservierung für Fahrzeuge mit einer bestimmten Antriebsart. Das eine solche Rechtsgrundlage existiert, wurde ursprünglich verneint - erst daraus ist ja das EmoG entstanden. Ohne eine solche übergeordnete gesetzliche Vorgabe kann die StVO von sich allein heraus keine derartigen Reservierungen schaffen. Sonst könnte man z.B. auch ein Zusatzzeichen "nur SUV" oder "Nur Mercedes Benz" anordnen - dieses wäre von der allgemeinen Formulierung der StVO zu Zusatzzeichen auch erfasst. Solche Regelungen sind aber aus gutem Grund nicht möglich, ohne das sie durch ein übergeordnetes Gesetz vorgesehen sind. Darum gibt es z.B. auch das Carsharinggesetz.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag