Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Nachbars Lumpi
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Ich habe eben gelesen, dass die Novelle der StVO auch einen Tatbestand des Parkens auf für Elektroautos beschränkte Parkplätze enthält.
Evtl wird es nun weniger Ladesäulen geben, die von Verbrennern zu geparkt werden. Der Spaß fängt in Zukunft mit 55 Euro Verwarngeld an. :mrgreen:

Hier mal ein Screenshot aus den Stuttgarter Nachrichten.
Screenshot_20200217-103811_1.jpg
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Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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  • Urban
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Wurde ja auch Zeit, dass da was passiert.

elektrisch, nicht hektisch

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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Das macht Elektroladeplätze sicherlich äußerst beliebt.

Ich werde auf alle Fälle den Gemeinderat bitten keine der sowieso knappen Parkplätze in Ladeplätze umzuwandeln.

Gruß SRAM

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Helfried
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Die Parkplätze sind nicht knapp. Es ist bloß eine Frage der Kosten, ob man sie sich leisten will. Außerdem ist das ja umweltpolitische Absicht, dass die Parkraumnutzung etwas kostet und nicht jeder Depp mit dem Diesel ins Zentrum fährt.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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Dann muß man sich statt der Deppen andere Wähler suchen.....

Es dauert nicht mehr lange bis das in fast jeder Gegend Deutschlands sehr schwierig wird.... :-)

Gruß SRAM

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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  • Elektro-Bob
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das unberechtigte Parken auf einem Ladeplatz gilt natürlich auch für die Deppen, die mit ihrem E-Auto einfach nur parken, ohne zu laden :evil: :evil:
Renault ZOE intens R210, EZ 05/15, ZE40 Akku

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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  • Michael_Ohl
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Eigentlich ärgert mich das ja auch, das man in Hamburg mit dem E-Auto einfach an jeder Ladesäule parken darf. Andrerseits privilegiert mich mein Auto natürlich, da es immer laden kann dank 3,7kW Lader. Es könnte also etwas gehässig wirken, wenn ich dagegen wettere.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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Nachbars Lumpi hat geschrieben: Ich habe eben gelesen, dass die Novelle der StVO auch einen Tatbestand des Parkens auf für Elektroautos beschränkte Parkplätze enthält.
Korrekt; aber wie bekannt sind die Tatbestände noch nicht zwischen Bundesrat und Bundestag abgestimmt. Bußgelder sollen aber nicht etwa nur bezogen auf Elektro-Ladeparkplätze erhöht werden, sondern reihum *) z.B.:

... moderate Erhöhung der Bußgelder für das Parken ohne Parkschein: 20 € - 40 € (BR)

... 11 - 15km/h zu schnell: 50 € innerorts / 40 € außerorts (BR)

... bestehende Bußgeldniveau ist insgesamt zu niedrig, um die notwendigen Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit zu erreichen. Höhere Bußgeldsätze führen zu mehr regelkonformen Verhalten und sind insofern geeignet, Unfälle mit Verletzten und Toten zu vermeiden. Bei gravierenden Pflichtverletzungen beim Abbiegen mit Gefährdung, welche in der Praxis zu massiven Schädigungen anderer Verkehrsteilnehmenden führen, müssen daher die Bußgelder erhöht werden und es sind Fahrverbote anzuordnen. (BR)

... einmonatiges Fahrverbot bei Tempoüberschreitung ab 21 km/h innerorts/ab 26 km/h außerorts (BR)

... Geldbußen für das Halten in zweiter Reihe, unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr werden deutlich erhöht und um neue qualifizierende Regeltatbestände der Gefährdung und Sachbeschädigung erweitert. Die Grundtatbestände der genannten Verstöße werden auf einen Regelsatz von jeweils 55 Euro angehoben. Damit wird der derzeitige Verwarnungsgeldrahmen von 55 Euro im Sinne des § 56 Absatz 1 des Gesetzes über Ord-nungswidrigkeiten (OWiG) gänzlich ausgeschöpft. Die Regeltatbestände der Behinderung werden jeweils auf 70 Euro angehoben. Der Tatbestand des unzulässigen Parkens auf Geh- und Radwegen wird bei einem länger als 1 Stunde andauernden Verstoß auf das Niveau der Behinderungstatbestände mit einem Regelsatz in Höhe von 70 Euro angepasst, bei hinzutretender Behinderung auf das Niveau einer Gefährdung mit einem Regelsatz in Höhe von 80 Euro (BMVI)

... Radfahrer und Elektrostehrollerfahrer die auf unbeschilderten linken Radwegen oder, soweit sie gesetzlich nicht genau dazu gezwungen sind, auf Gehwegen (nicht zu verwechseln mit unbeschilderten rechten Radwegen) fahren: 55 Euro/70 Euro/80 Euro/100 Euro (BR).

*) mit Ausnahme der Fußgänger, die z.B. für das behindernde Herumlatschen auf Radwegen nach wie vor nur 5 Euro zahlen müssten
Elektro-Bob hat geschrieben: das unberechtigte Parken auf einem Ladeplatz gilt natürlich auch für die Deppen, die mit ihrem E-Auto einfach nur parken, ohne zu laden
Das wäre durch die Novelle(n) allerdings nicht sanktioniert:
elektr.png
elektr.png (10.13 KiB) 2732 mal betrachtet
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

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  • Wiese
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Dass das Parken auf Gehwegen tatsächlich geahndet wird, bezweifle ich.
Umweltrelevantes: ab 2007 5,76 kWp PV, ab 2008 Naturstromkunde, ab 2009 20m² Thermie, ab 3. Dez. 19 Ioniq FL Style in blau
Eine Frau, 2 Kinder, 3 Enkel, eine Katze :old:

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

LtSpock
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mweisEl hat geschrieben: Höhere Bußgeldsätze führen zu mehr regelkonformen Verhalten und sind insofern geeignet, Unfälle mit Verletzten und Toten zu vermeiden.
Ich würde sagen, dass es vordergründig die Haushaltskassen füllt.
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