Elektroauto & Steuern

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Re: Mercedes Benz EQC

USER_AVATAR
read
zoppotrump hat geschrieben:
Anmar hat geschrieben: Wenn man nur den §6 EStG nimmt, ja. Nur wenn man auch die §§4 und 8 EStG dazunimmt ist es wichtig.
Auch wenn man §§4 und 8 her nimmt, ist bei §6 0,5% anstatt 1% noch immer das gleiche wie 1/2 anstatt 1.
Daher ist es inhaltlich nicht falsch zu sagen, dass der AN bei §6 nur 0,5% vom LP versteuert, da dies mathematisch das gleiche Ergebnis ergibt, wie den halben BLP mit 1% zu versteuern.
Das ist einfache Mathematik.
Nein. Denn wenn man aus 1% -> 0,5% macht, sagt das nichts über die 0,03% aus. Oder hast Du schonmal davon gelesen, daß es dann 0,0015% sind?
Wenn man hingegen von „1/2 Bruttolistenpreis“ spricht, der für beides (!!) zur Anwendung kommt, ist das klar.
Eigentlich gar nicht so schwer.

(Und das 1% ist meist gar nicht so schlimm, aber hab mal 80km Arbeitsweg zu versteuern!)
Anzeige

Re: Mercedes Benz EQC

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Martin_BY hat geschrieben:
Nein. Denn wenn man aus 1% -> 0,5% macht, sagt das nichts über die 0,03% aus. Oder hast Du schonmal davon gelesen, daß es dann 0,0015% sind?
Wenn man hingegen von „1/2 Bruttolistenpreis“ spricht, der für beides (!!) zur Anwendung kommt, ist das klar.
Eigentlich gar nicht so schwer.
Aus den 0,03 werden für E-Fahrzeuge 0,015 und nicht 0,0015. Auch das ist einfache Mathematik und logisch. Wenn man den einen Steuersatz halbiert, macht man das mit dem anderen auch. Übrigens hat noch nirgends jemand das Gegenteil behauptet.

Weiterhin kommen die 0,03 bzw. 0,015% für etliche gar nicht in Betracht. Bspw. wenn man einen Home Office Vertrag hat. Daher ist es nur logisch, dass die Presse den Wert erwähnt, welche für alle FW Besitzer gilt, ohne wenn und aber. Das sind eben die 1% bzw. 0,5% für E-Fahrzeuge.

Re: Mercedes Benz EQC

USER_AVATAR
read
zoppotrump hat geschrieben: Aus den 0,03 werden für E-Fahrzeuge 0,015 und nicht 0,0015. Auch das ist einfache Mathematik und logisch. Wenn man den einen Steuersatz halbiert, macht man das mit dem anderen auch. Übrigens hat noch nirgends jemand das Gegenteil behauptet.

Weiterhin kommen die 0,03 bzw. 0,015% für etliche gar nicht in Betracht. Bspw. wenn man einen Home Office Vertrag hat. Daher ist es nur logisch, dass die Presse den Wert erwähnt, welche für alle FW Besitzer gilt, ohne wenn und aber. Das sind eben die 1% bzw. 0,5% für E-Fahrzeuge.
Der Steuersatz ist eben nicht halbiert worden, sondern die Bemessungsgrundlage. Scheint echt schwer zu verstehen zu sein.

Re: Mercedes Benz EQC

BED
read
Nein. Ist nicht schwer zu verstehen, aber für die Mehrheit ist es klarer, wenn man von 0,5 statt 1% Versteuerung spricht.

Re: Mercedes Benz EQC

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Martin_BY hat geschrieben:
Der Steuersatz ist eben nicht halbiert worden, sondern die Bemessungsgrundlage. Scheint echt schwer zu verstehen zu sein.
Das Ergebnis ist das gleiche. Daher ist es einfacher für die Presse, wenn sie den Steuersatz halbieren, weil den jeder im Kopf hat als den BLP zu halbieren, da der bei jedem Auto verschieden sein kann. Es ist eine Vereinfachung, die auf exakt das gleiche hinaus kommt. Daher ist es semantisch und mathematisch korrekt.

Re: Mercedes Benz EQC

BED
read
Und dann gilt der Vorteil auch bei der 0,002 Versteuerungsregel, wenn man weniger als 15 Tage pro Monat zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen fährt. Aber jetzt Btt.
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag