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eCar hat geschrieben: Für einen EQC als Privatfahrzeug, ja. Beim Dienstwagen sieht das wiederum ganz anders aus und hängt von der jeweiligen Regelung ab. Und nicht zu unterschätzen: steuerlich ist ein EQC dank 0,5% Regelung derzeit mit einem Basis VW Passat vergleichbar.
Ich habe das leider jetzt erst gesehen. Es gibt keine 0,5%-Regelung. Der Listenpreis wird halbiert. Wenn man den § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG isoliert betrachtet, gibt es keinen Unterschied. Es verweisen aber auch andere Paragraphen auf den Listenpreis, wie § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.
Diese beiden Paragraphen muss man in, der Gesamtbetrachtung, auch hinzuziehen.

Ansonsten, siehe Signatur.

Ach ja, wegen dem Fahrtenbuch ist ein Blick im § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG wert.
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Re: Mercedes Benz EQC

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Anmar hat geschrieben: Ich habe das leider jetzt erst gesehen. Es gibt keine 0,5%-Regelung. Der Listenpreis wird halbiert. Wenn man den § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG isoliert betrachtet, gibt es keinen Unterschied. Es verweisen aber auch andere Paragraphen auf den Listenpreis, wie § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.
Diese beiden Paragraphen muss man in, der Gesamtbetrachtung, auch hinzuziehen.

Ansonsten, siehe Signatur.

Ach ja, wegen dem Fahrtenbuch ist ein Blick im § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG wert.
Ohne § ausgedrückt, ergibt das sowohl für die 1% als auch die 0,03% je km, die als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, eine Halbierung.
eCar hat geschrieben: Für einen EQC als Privatfahrzeug, ja. Beim Dienstwagen sieht das wiederum ganz anders aus und hängt von der jeweiligen Regelung ab. Und nicht zu unterschätzen: steuerlich ist ein EQC dank 0,5% Regelung derzeit mit einem Basis VW Passat vergleichbar.
Nimm einen Passat GTE, schon gewinnt der wieder.

Re: Mercedes Benz EQC

zoppotrump
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Anmar hat geschrieben:
Es gibt keine 0,5%-Regelung. Der Listenpreis wird halbiert.
Äh, 0,5 anstatt 1 ist doch das gleiche wie 1/2 anstatt 1, nämlich die Hälfte ;)

Re: Mercedes Benz EQC

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Martin_BY hat geschrieben: Ohne § ausgedrückt, ergibt das sowohl für die 1% als auch die 0,03% je km, die als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, eine Halbierung.
Richtig
zoppotrump hat geschrieben:
Anmar hat geschrieben:
Es gibt keine 0,5%-Regelung. Der Listenpreis wird halbiert.
Äh, 0,5 anstatt 1 ist doch das gleiche wie 1/2 anstatt 1, nämlich die Hälfte ;)
Wenn man nur den §6 EStG nimmt, ja. Nur wenn man auch die §§4 und 8 EStG dazunimmt ist es wichtig.

Ansonsten klicke bitte auf den Link in meiner Signatur. Dort ist der Gesetzestext verlinkt.

Re: Mercedes Benz EQC

BED
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@Anmar: was willst Du uns sagen?

Mercedes Benz EQC

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BED hat geschrieben: @Anmar: was willst Du uns sagen?
Was ich schon versuchte, einfach zusammenzufassen:
Nicht die 1%-Versteuerung wird halbiert, sondern der Listenpreis. Und das gilt sowohl für die 1% als auch für die 0,03% je km.

Man "zahlt" als Firmenwagennutzer also die Hälfte im Vergleich zu einem Verbrenner.

Re: Mercedes Benz EQC

BED
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Martin_BY hat geschrieben:
BED hat geschrieben: @Anmar: was willst Du uns sagen?
Was ich schon versuchte, einfach zusammenzufassen:
Nicht die 1%-Versteuerung wird halbiert, sondern der Listenpreis. Und das gilt sowohl für die 1% als auch für die 0,03% je km.

Man "zahlt" als Firmenwagennutzer also die Hälfte im Vergleich zu einem Verbrenner.
Ja, schon klar.
Aber genau das scheint Anmar zu verneinen?

Re: Mercedes Benz EQC

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BED hat geschrieben:
Martin_BY hat geschrieben:
BED hat geschrieben: @Anmar: was willst Du uns sagen?
Was ich schon versuchte, einfach zusammenzufassen:
Nicht die 1%-Versteuerung wird halbiert, sondern der Listenpreis. Und das gilt sowohl für die 1% als auch für die 0,03% je km.

Man "zahlt" als Firmenwagennutzer also die Hälfte im Vergleich zu einem Verbrenner.
Ja, schon klar.
Aber genau das scheint Anmar zu verneinen?
Nö.
Er unterscheidet nur zwischen der exakten gesetzlichen Regelung, die eben die von mir beschriebene Wirkung hat und dem allgemeinen Sprachgebrauch, der von einer "0,5%-Regelung" redet. Die gibt es nicht.

Re: Mercedes Benz EQC

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Richtig Martin_BY

Leider verursachen die meisten Medien diese Konfusion. Selbst electrive.net spricht von einer 0,5%-Regelung. Positiv muss man hier ecomento.de
https://ecomento.de/2019/07/31/bundesre ... erung-aus/
und emobly.com
https://emobly.com/de/wissen/ratgeber/u ... ch-sparen/
https://emobly.com/de/news/warum-das-ne ... ht-reicht/
erwähnen

Es ist nun mal so, dass es eben, juristisch gesehen, eben wichtig ist, ob man von einem Steuersatz von 0,5% redet oder ob der Listenpreis halbiert wird.

Martin_BY ist ein Beispiel, was ich meine. Erst als ich geschrieben habe, dass der Listenpreis halbiert wird, ist er auf die Idee gekommen, dass es auch für die Heimfahrten gelten könnte. Bei dem 0,5% Sprachgebrauch nicht.

Re: Mercedes Benz EQC

zoppotrump
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Anmar hat geschrieben: Wenn man nur den §6 EStG nimmt, ja. Nur wenn man auch die §§4 und 8 EStG dazunimmt ist es wichtig.
Auch wenn man §§4 und 8 her nimmt, ist bei §6 0,5% anstatt 1% noch immer das gleiche wie 1/2 anstatt 1.
Daher ist es inhaltlich nicht falsch zu sagen, dass der AN bei §6 nur 0,5% vom LP versteuert, da dies mathematisch das gleiche Ergebnis ergibt, wie den halben BLP mit 1% zu versteuern.
Das ist einfache Mathematik.
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