Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Rainer
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Eigentlich sind doch alle E-Auto Käufer technikbegeisterte innovative Menschen, die sich auch für Fahrassistenssysteme begeistern können. Es wird in dem Spiegelartikel auf die lebensrettende Funktion des Notbremsassistenten hingewiesen, aber ausgehend von einwandfreier Funktion.
Es gibt allerdings Fahrzeuge, wo gelegentlich tatsächlich grundlose Phantombremsungen stattfinden, ohne das der Fahrer das sinnlose und gefährliche Treiben der Elektronik unterbrechen kann. Das kann eine Massenkarambolage auslösen, wenn das auf der Autobahn passiert.
Juristisch wird es dann so gesehen, dass der Fahrer(!) den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Verkehrsrichter wird fragen: "Warum haben Sie nicht eingegriffen?" Ganz gleich, was in der Betriebsanleitung steht, beim Nissan Leaf z. B. kann die Phantombremsung nicht durch betätigen des Gaspedals oder sonstiges unterbrochen werden. Wer einmal eine solche Phantombremsung erlebt hat, wischt sich den Schweiß von der Stirn (Selbst erlebt) und sagt sich: "Nie wieder, das Auto macht ja was es will" Folgerichtig wird das System inaktiv geschaltet.
Wenn dafür technisch und juristisch eine Lösung gefunden ist, dann wird es auch wieder in Betrieb genommen.
Sich beim Hersteller Schadenersatz zu holen ist nicht so einfach möglich. Stichwort: Rechtsanwalt, Beweise dafür, ein teures Gutachten, gerichtliche Klageerhebung usw.

PS: Eine Stellungname der Hersteller scheint es bisher nicht zu geben.
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

E-Mobil-Foo
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Notbremsungen am I3 kommen auch:
Tempomat mit Abstandsautomatik, plötzlich unverhofft, lautes Piepen und beim ersten autonomen Bremsversuch tut der GasFuß seine Wirkung - alles wieder ok. "Was war denn, Schulterzuck".
iX3

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

electic going
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Wie der Name schon sagt: Notbremsassist. D.h. er unterstützt und damit kann man ihn immer überdrücken. Beim Leaf z.B. durch Gasgeben, eigene Erfahrung. Oft warnen die Dinger auch und Bremsen erst leicht und erst wenn gar nicht reagiert wird Vollbremsung.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Rainer
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Dann ist an meinem Fahrzeug etwas schadhaft. Bei meinem nächsten Werkstattbesuch werde ich verlangen, dass die Software hierfür neu eingerichtet wird. Der Hinweis war wertvoll, vielen Dank Electricgoing.
.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

drilling
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Rainer hat geschrieben: Eigentlich sind doch alle E-Auto Käufer technikbegeisterte innovative Menschen, die sich auch für Fahrassistenssysteme begeistern können.
Nein, das stimmt nicht, ich mag diese völlig unausgereiften Assistenten überhaupt nicht. Ich mag verläßliche Technik, keine halbgaren Sachen.

Abgesehen davon verstehe ich nicht was Fahrassistenzsysteme speziell mit E-Autos zu tun haben sollen, Fahrassistenzsysteme sind auch schon bei Verbrennern seit Jahren weit verbreitet, das ist nichts spezielles für E-Autos.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Kellergeist2
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Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier - wie so häufig überall zu erleben - verschiedene Dinge miteinander vermischt werden:

a) Kollisionswarnung:
Das Auto warnt den Fahrer akustisch und/oder optisch, dass er auf ein Hindernis auffahren würde, wenn er nicht mal langsam das Bremspedal betätigt.
Dieses System bremst aber nicht eigenständig, sondern warnt nur davor.

b) Kollisionsvermeidungs-Assistent:
Sollte das Fahrzeug eine drohende Kollision erkennen, welche durch Verzögern, Beschleunigen oder Lenken problemlos vermieden werden kann, dann greift das System mit der nötigen Aktion ein.
(Tesla lenkt notfalls auch innerhalb seines Fahrstreifens oder beschleunigt in einer stehenden Kollonne um ein paar Zentimeter, um zusätzlichen Spielraum zu geben. Beides durfte ich schon bei meinem Auto selbst erfahren.)

c) Notbremsassistent:
Der Notbremsassistent greift erst dann ein, wenn eine Kollision unvermeidlich ist. Es kracht also auf jeden Fall, nur halt mit deutlich verminderter Geschwindigkeit und somit geringerem Schadenausmaß.
(Manche Systeme verringern die Geschwindigkeit jedoch nur um maximal xx km/h, andere bremsen bis zum Stillstand.)

d) Bremsassistent:
Geht der Fahrer sehr schnell vom Gas und beherzt auf die Bremse, erhöht der Bremsassistent den Bremsdruck, da von einer gefährlichen Situation auszugehen ist, welche die anderen Systeme noch nicht erfasst hatten.

Die bis hierher genannten Assistenten fallen unter die "Sicherheits-Assistenten" und sind bei jedem Fahrzeugstart aktiv (sofern sie überhaupt deaktiviert werden können).

Darüber hinaus gibt es auch die "Komfort-Assistenten", welche zu Fahrtbeginn immer deaktiviert sind und vom Fahrer ausdrücklich aktiviert werden müssen:

e) Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage ("Abstands-Tempomat"):
Dieses Assistenzsystem verringert automatisch die Geschwindigkeit, wenn es sich einem Hindernis nähert und beschleunigt wieder auf die gewünschte Soll-Geschwindigkeit, wenn das Hindernis (weit genug) weg ist.
(Bei Tesla reduziert dieses System bei Bedarf auch vor "scharfen" Kurven die Geschwindigkeit.)

f) Lenk-Assistent
Dieses System erkennt den aktuellen Fahrstreifen (und ggfls. auch die benachbarten Fahrstreifen) und hält das Fahrzeug aktiv in der Spur.

Dieses System gibt es auch noch in zwei abgeschwächten Stufen:

g) Spurhalte-Assistent:
Das System hält das Fahrzeug zwar nicht aktiv in der Spur, greift jedoch mit einer leichten Lenkbewegung ein, falls es die Spur verlassen würde.

h) Spurverlassens-Warner:
Das System erkennt, dass das Fahrzeug die Spur verlassen würde und warnt optisch und/oder akustisch und/oder durch Vibrieren im Lenkrad/Fahrersitz, ohne jedoch selber zu lenken.
Gruß, Kellergeist2
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Es geht wohl hauptsächlich um den Notbremsassistenten (AEB, Autonomous Emergency Braking). Dieser greift aber in Gegensatz zu Deiner Beschreibung nicht unbedingt erst ein, wenn eine Kollision unvermeidbar ist. In den meisten Fällen wird die Kollision sogar vermieden.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Helfried hat geschrieben: Ich habe oft den Eindruck, Opfer von Auffahrunfällen beachten die Autos hinter sich nicht ausreichend.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich so dicht vor Ihnen herfahre.
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

E-Mobil-Foo
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Es geht ja auch harmloser.
Der halb-(voll)-autonome Fahrer fährt locker dahin, Route programmiert, Verkehrschilder braucht er ja sowieso nicht angucken, macht alles sein geschwindgkeitsregelndes Fahrzeug mit aktiver Spurhaltung und Abstands-/Auffahrschutz (z.B Audi e-tron & bis 12.2019 Tesla)
Dann kommt die Warnung "bitte jetzt selber fahren".
Baustelle, Fahrer hat das garnicht mitbekommen, weil er keine Verkehrschilder lesen muß, und brettert voll in den Gegenverkehr auf der Autobahn.
Der Richter sagt, "sie haben doch die Betriebsbedingungen als gelesen und verstanden" abgenickt, also Eigenschuld wegen Fahrlässigkeit.
Das Handy kann's: "hej, user, mach mal 2 Stunden Handy-Pause".
Das autonom fahrende Auto: "Hej, Fahrer, wenn's weiter autonom fahren willst, sag, welches Verkehrsschild hattest du gerade gesehen?"
...
"Du hat noch eine Rate-Gelegenheit, dann schalten wir das System für 30 Minuten ab."
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