Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Elmi79
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E-Mobil-Foo hat geschrieben: Folgefahrzeug fährt deswegen auf und beruft sich auf "grundloses Bremsmanöver (auf freier Strecke)
Kann er machen. Aber in D gilt noch immer: immer wer hinten auffährt ist schuld, da kein genügender Sicherheitsabstand eingehalten wurde. In Extremfällen kann der Auffahrende maximal 1/3 des Schadens auf den Vordermann abwälzen, aber das wird schon sehr schwer. Minimum 2/3 des Schadens verbleiben in jedem Fall bei dem, der hinten drauffährt.

Dass ein Notbremssystem auf einen Schmetterling reagiert, hätte ich übrigens noch nicht gehört - ist das bei VW der Fall und die haben da eine Betrugssoftware am laufen, weil eigentlich kein Frontradar verbaut ist? :-D
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

Helfried
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Elmi79 hat geschrieben: Dass ein Notbremssystem auf einen Schmetterling reagiert, hätte ich übrigens noch nicht gehört
Die autonom fahrenden Busse in Wien reagieren derzeit noch zumindest auf fliegende Vögel und sogar hineinhängende Äste.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

SnowyZoe
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Elmi79 hat geschrieben: Kann er machen. Aber in D gilt noch immer: immer wer hinten auffährt ist schuld, da kein genügender Sicherheitsabstand eingehalten wurde. In Extremfällen kann der Auffahrende maximal 1/3 des Schadens auf den Vordermann abwälzen, aber das wird schon sehr schwer. Minimum 2/3 des Schadens verbleiben in jedem Fall bei dem, der hinten drauffährt.
Hmmmm..., nicht immer: https://verkehrslexikon.de/Texte/GrundlosesBremsen.php

Interessant finde ich hierbei schon die 50:50 Regelung bei jemandem der ein Automatikfahrzeug versehentlich zu stark mit dem linken Fuß bremst. Das wäre, ähnlich einer Unaufmerksamkeit bei der Überwachung des Notbremsassistenten, ein Bedienfehler des Fahrers.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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SnowyZoe hat geschrieben: Und warum ein Verkehrsunfall bei dem ein Fahrer die Schuld zugibt vor Gericht landet ist mir ebenfalls nicht klar. Es gab einen Unfall, eine Person gibt die Schuld zu. Warum wird das vor Gericht verhandelt? Hat sie das Schuldeingeständnis zurückgenommen? Hat ihre Versicherung das Schuldeingeständnis zurückgenommen?
Ein Schuldeingeständnis dürfte von vielen Versicherungen als Obliegenheitsverletzung gewertet werden, weil das oft explizit im Vertrag untersagt wird. Insofern kann es gut sein, dass die Frau im Vertrauen auf ihre Versicherung ihre Schuld eingeräumt hat, die Versicherung daraufhin sagt, dass sie das nicht zahlt und der Dame das dann insgesamt zu teuer wurde.
So kann sowas dann doch vor Gericht landen.
Kona 64 kWh

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Elmi79 hat geschrieben: Kann er machen. Aber in D gilt noch immer: immer wer hinten auffährt ist schuld, da kein genügender Sicherheitsabstand eingehalten wurde.
"In der Regel" ja, "immer" nein.

Es gibt auch ganz andere Urteile, speziell wenn sich der Vorausfahrende komplett unberechenbar verhält:

"Der Anscheinsbeweis, bei dem davon ausgegangen wird, dass der Hinterherfahrende aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit oder eines zu geringen Sicherheitsabstandes die Verantwortung für einen Auffahrunfall trägt, kann nur bei Vorliegen einer Standardsituation angewendet werden. Hat sich der Vorausfahrende so verhalten, wie es die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erwarten mussten, kann ihn hingegen die Unfallschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor."
Kona 64 kWh

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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„Unaufmerksamkeit bei der Überwachung des Notbremsassistenten“? Äh, welche Chance auf Eingreifen habe ich denn noch, wenn das Teil in die Eisen geht?
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Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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dort kommt 8x das wort "Grundlos" vor.
Wenn das Auto selbständig bremst, so war es ja nicht Grundlos, stimmts?
Es gab einen Grund für die Bremsung.
Ich hatte es vorgestern mit dem VW Golf GTE auf der Landstraße, einfach so.
Wobei es keine Vollbremsung war, sondern eher ein starkes reduzieren der Geschwindigkeit
in Kombination mit rotem Alarmsignal im Tacho.
Es hätte ja ein Tier aus dem Wald kommen können.
Wäre mir da jemand raufgefahren, so würde ich die Schuld beim auffahrenden sehen.
Zumindest würde ich so erst einmal agieren.
Hätte der hinter mir auch einen Abstandtempomaten so wäre ja nichts passiert.
Wenn er keinen Abstandtempomaten hat, dann muss er eben besser aufpassen, oder?
Obiger Text spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Sir Henry hat geschrieben: "A" ist aber die Kennzeichnung für Abfalltransporte.
[ironiemodus EIN]
Wir wäre es mit "AU". Könnte gerade beim Unfall irgendwie passend sein.
Oder ist das schon wieder für anderes reserviert? Österreicher?
[ironiemodus AUS]

Gruss, Roland
Bin jetzt doch froh, dass mein kürzlich gekauftes E-Auto all diesen elektronischen Schnick-Schnack nicht hat. Denn sowas kann ja auch mal kaputt gehen. Dann hat man nicht wirklich was davon - außer hohen Reparaturkosten.
Mein Aufkleber am Auto könnte dies werden: "Hier fährt der Mensch noch selbst" oder sowas.
Elektrisch seit der Tour de Sol 1985. miniEl ab 1989
dann CityEl, Sinclair, ATW Ligier, 2xCitroen AX, 2xBerlingo, Peugeot Partner.
Im Besitz heute noch: City-EL Bj.1990, Hotzenblitz Bj.1995, Daum-Pedelec, Kia eSoul 64kWh seit 9.9.2021

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

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Elektrolurch hat geschrieben: „Unaufmerksamkeit bei der Überwachung des Notbremsassistenten“? Äh, welche Chance auf Eingreifen habe ich denn noch, wenn das Teil in die Eisen geht?
Beim VW kann man einfach Gas geben, dann geht es weiter.
Ist bestimmt bei anderen Marken genauso?
Es bleibt aber erst einmal eine starke Verzögerung.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Phantombremsung - rechtlich gesehen

ubit
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Volt hat geschrieben: Es bleibt aber erst einmal eine starke Verzögerung.
Und wie bei fast allen aktuellen Assistenzsystemen ein für den Fahrer in keinster Weise vorhersehbares Verhalten. Und das ist das Hauptproblem weil es sich deutlich auf die Reaktionszeit auswirken dürfte. Es gibt keinerlei Vorwarnung, keinen optischen oder akustischen Hinweis - gar nichts. So eine Phantombremsung kommt aus heiterem Himmel.

Ciao, Udo
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