Alarmieren von falsch parkenden Teslas

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Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

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den meisten wirds aber egal sein,die kommen wann sie wollen,und wenns 2 tage dauert
Lebenskunst ist die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.
Intelligenz ist, wenn man unlogische Sachverhalte logisch einordnen kann
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Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

Helfried
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Kellergeist2 hat geschrieben: Warum jetzt also gerade hier in einem Elektromobilitätsforum gegen Tesla-Fahrer Stimmung gemacht wird ist mir unerklärlich.
Weil a) es für Carsharing eigene Threads gibt und
weil b) der Tesla eines der wenigen Autos ist, bei dem ein Tritt gegen die Reifen dem Fahrer per App mitgeteilt wird. Die meisten Autos können ihre Besitzer nicht verständigen, bei Tesla gibt es da aber interessante Möglichkeiten. Das heißt doch nicht, dass Tesla-Fahrer die schlimmsten sind.

Das Leben ist ganz easy mit der richtigen Logik. :)

Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

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Helfried hat geschrieben: ...weil b) der Tesla eines der wenigen Autos ist, bei dem ein Tritt gegen die Reifen dem Fahrer per App mitgeteilt wird. D...
Das ist erstens nicht uneingeschränkt richtig und nebenbei nicht nur eine bescheuerte Idee, sondern auch ein Beitrag den ich so hier nicht lesen will.
BMW I3 120Ah, Tesla Model Y LongRange

Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

Kellergeist2
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Sofern das Fahrzeug keinen Sentry-Mode (Wächter-Modus) aktiviert hat, wird es nur über die klassische Alarmanlage überwacht.
Da reicht ein Tritt gegen den Reifen genausowenig wie das Klopfen an der Scheibe.
An meinem Tesla hatte mal jemand mit einem Schlüssel oder ähnlichem Gegenstand einen langen Kratzer über die komplette rechte Seite hinterlassen, selbst da hat die Alarmanlage nicht ausgelöst, da die Erschütterung nicht stark genug war.

Egal welches Fahrzeugmodell und wie lange es da schon unberechtigt steht, Finger weg von fremden Eigentum!
Hat der Fahrer Kontaktdaten (z. B. Ladescheibe, ...) ausgelegt, kann man ihn kontaktieren.
Wenn nicht: Steht das Fahrzeug unrechtmäßig (z. B. überschreiten der max. Parkdauer, ...), dann könnt ihr das gerne dem Ordnungsamt oder der Polizei melden.
Steht es schon seit Tagen, aber rechtmäßig (weil es halt nicht verboten ist), dann ist das natürlich ärgerlich, muss aber so hingenommen werden.
Man kann dann leider nur einen ermahnenden Hinweis unter den Scheibenwischer-Arm klemmen.
Wichtig: Nicht unter das Scheibenwischer-Gummi oder in die Fensterdichtung der Fahrertür, denn das könnte unter ungünstigen Umständen zu einer Sachbeschädigung führen.
(Deswegen klemmen die Ordnungshüter ihre Knöllchen auch nur unter den Wischer-Arm und nicht mehr - wie früher - unter das Wischer-Gummi.)
Gruß, Kellergeist2
09/2015 - 06/2022: Tesla Model S 85
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Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

Kabelbaum
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Ich frage mich gerade, was unterscheidet beim (falsch) Parken einen Tesla von anderen E-Autos? Warum gerade Tesla?
"Ladestressfrei elektrisch fahren" | mit KIA Sportage PHEV, verkauft BMW i3s | 120Ah | go-eCharger(22kW)-Wallbox

Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

Helfried
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Kabelbaum hat geschrieben: Warum gerade Tesla?
Weil der Tesla eines der wenigen Autos ist, das parkend mit dem Fahrer kommuniziert. Die meisten Autos können ihre Besitzer nicht verständigen, bei Tesla gibt es da aber interessante Möglichkeiten.

Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

StefOnBike
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Soweit ich weiß, gibt das Model 3 den CCS Stecker nach Ladeende nicht frei.
Das ist ärgerlich für beide Seiten, da man auch nach Ladeende den Stecker nicht einfach nehmen kann und an sein Fahrzeug anstecken kann und der Model 3 Besitzer ist umso mehr in der Pflicht, nach Ladeende rasch zu seinem Fahrzeug zurück zu kehren.
Bitte jetzt keine Diskussion, dass man das Ladekabel nicht einfach so nehmen kann, auch wenn es Freigegeben wurde.

Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

KleinerEisbaer
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BED hat geschrieben: P.s. Die Alarmanlage durch klopfen an die Scheibe mutwillig auszulösen ist Sachbeschädigung. Ich würde Dir was husten...
Mit "Klopfen" meinst du doch das normale "tock tock" mit den Fingerknöchel oder, wenn ja, gibt es da irgendwo ein Gerichtsurteil auf das du/man sich bezieht?
Wobei du ja schreibst "mutwillig auslösen", das wird vielleicht noch Lärmbelästigung sein, aber Sachbeschädigung kann ich mir nicht vorstellen.
Nachbars Lumpi hat geschrieben: Gegen die Lauffläche des Reifen treten löst so manchen stillen Alarm aus.
Sind die echt so empfindlich oder muss man da schon ordentlich gegen treten?
Sonst kannst nen Tesla ja gar nicht bei eingeschalteter Alarmanlage bei Wind und Wetter draußen stehen lassen.
🦖 🥚

Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

Nachbars Lumpi
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KleinerEisbaer hat geschrieben:
Sind die echt so empfindlich oder muss man da schon ordentlich gegen treten?
Sonst kannst nen Tesla ja gar nicht bei eingeschalteter Alarmanlage bei Wind und Wetter draußen stehen lassen.
Da ist schon mehr noetig als ein sanftes Streicheln. Es muss "reichen" dass die Beschleunigungssensoren was merken und denken, dass ihrem Heim was passiert. Mit dem Tritt wie gegen eine leere Coladose kommst du da nicht weit.
Das ist bei allen Alarmanlagen so, ausser bei denen die nicht im Auto eingebaut und noch im Regal liegen.

Es gibt auch noch andere einfache Methoden die Dinger aus zu loesen ohne was kaputt zu machen....

Aber lassen wir das Thema, weil es wie gesagt keine Anleitung sein soll moegliche Sachbeschaedigungen zu begehen.
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Re: Alarmieren von falsch parkenden Teslas

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KleinerEisbaer hat geschrieben:
BED hat geschrieben: P.s. Die Alarmanlage durch klopfen an die Scheibe mutwillig auszulösen ist Sachbeschädigung. Ich würde Dir was husten...
Mit "Klopfen" meinst du doch das normale "tock tock" mit den Fingerknöchel oder, wenn ja, gibt es da irgendwo ein Gerichtsurteil auf das du/man sich bezieht?
Wobei du ja schreibst "mutwillig auslösen", das wird vielleicht noch Lärmbelästigung sein, aber Sachbeschädigung kann ich mir nicht vorstellen.
Das kann man drehen und wenden wie man will: ein "Klopfen" an eine Scheibe wird keine Sachbeschädigung, auch wenn man das ersetzen muss, was man dabei eventuell (versehentlich) kaputt macht. Die Idee, es könne eine "Sachbeschädigung" vorliegen, ist einfach abwegig.
Von "mit dem Hammer gegen die Scheibe klopfen" sprach ja keiner...
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