Rechtslage kleine Arbeiten

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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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@Naturfreund68
Es geht mir hier nicht um die Daseins-Berechtigung von BG`n, obwohl, den gesetzlichen Unfallschutz der Arbeitnehmer hätte der Gesetzgeber auch durchaus anders regeln können (siehe andere EU-Länder) weil die Kosten für die Allgemeinheit und die Arbeitgeber ja sowieso da sind. Es geht mir hier um ihre Verhaltensweisen speziell was E-PkW betrifft.
Davon mal abgesehen, wer zu recht geäußerte Kritik als "meckern" bezeichnet, der möchte nur Gesprächspartner abwerten und diskreditieren.
Alter Spruch: " wess Brot ich ess dess Lied ich sing"
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Elektrivirus
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Nun, grundsätzlich mecker ich nicht über die BG. Viele Vorgaben machen auch Sinn, und finden meine volle Unterstützung. Allerdings sind die einzelnen BG derart träge wie ein alter Beamtenapparat, wenn sie einmal was vorgegeben haben, dann kann man gegen Windmühlen kämpfen, bevor die auch einmal eingestehen, dass sie übers Ziel hinaus geschossen sind.

Doch, @Naturfreund68 , wenn du dann ab nächste Woche bei genau der richtigen BG mitwirken darfst... vielleicht kannst du ja dann deinen Teil beitragen, Ordnung in den Unsinn zu bringen. ;)

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Das Meckern über die Bestimmungen ist müßig. Sie sind da und haben auch ihre Berechtigung. Vom e-bike über e-Autos bis zu e-Bussen. Für Werkstätten, Feuerwehren, Abschleppdienste und mehr.
Aber was die Elektroautos und Werkstätten betrifft, so gibt es nach meinem Wissensstand durchaus eine Abstufung. Ein sogenannter kleiner Hochstromschein sollte als Mindeststandard für alle die gelten, die sich an solche Fahrzeuge wagen. Der soll sehr einfach und günstig nach einer kurzen Schulung erhältlich sein.

Ich hatte nämlich kürzlich genau das Problem beim Reifenwechsel und suchte eine Werkstatt, die das darf. Also habe ich nachgefragt und dann auch eine Werkstatt gefunden, die bisher noch nie ein E-Auto in den Fingern hatte, den Reifenwechsel aber machte und auch mit den Fragen, wo die Hebebühne anzusetzten ist, zurecht kam. ATU übrigens wirbt damit, dass jetzt in jeder Werkstatt auch dafür fachkundiges Personal ist.
Also kleinere Arbeiten sollten kein Problem sein für die meisten Werkstätten. Eine andere Werkstatt (und ausgerechnet ein Bosch Dienst) hatte aber wegen fehlendem Hochstromschein schon mal abgelehnt, bei (m)einem E-Auto die Stoßdämpfer zu wechseln. Die Werkstätten sind sich ihrer Rechte und Pflichten sehr wohl bewußt.

Arbeiten an der Hochstromelektrik ist eine ganz andere Sache. Großer Hochstromschein? (wenns sowas gibt...) Hab gedruckt so einen Lehrgang hier liegen, das ist sicher nicht in einem Tag erledigt. Aber wer da hinlangt, sollte schon wissen, was er tut, schon um zu überleben.
Und dann natürlich noch die spezielle Werksschulung für das jeweilige Fahrzeug. Herkömmlich ausgebildete KFZ Mechanikern fehlt da eine Menge an Qualifiktion. Übirgens gibts da mit Ausbildung und Regelwerk schon jahrelange Erfahrungen bei Toyota und ihren Hybridautos. Da durfte auch nicht jeder alles machen. Feine Abstufungen, Berechtigungen und Schulungen.

Übrigens: Eine Reifenfachfirma hatte es abgelehnt, an meinem Elektroauto was zu machen.
Und natürlich hätte ich den Reifenwechsel auch selber machen können. Na ja, lieber nicht, es waren auch neue Reifen auf Felgen aufzuziehen. Das kann ich nicht mangels Erfahrung und mangels Werkzeug. Aber z.B. ein Rücklicht wechseln habe ich natürlich schon gemacht, da sehe ich überhaupt keine Probleme. Der Hochstromkreis ist ja nicht betroffen. Und obwohl ich das fachlich könnte, darf ich es nicht. Mach es aber aus Garantiegründen sowieso nicht. Die Garantie läuft noch bis 2026. Denn das ist die nächste und hier noch gar nicht angeschnittene Frage: Garantie und Garantieverlust.

Und nochwas: hier gibts ausführliche Infos zur "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen":
<https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/pr ... temen-pkw/>

Gruss, Roland
Zuletzt geändert von solardaddy am Sa 29. Jun 2019, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
Elektrisch seit der Tour de Sol 1985. miniEl ab 1989
dann CityEl, Sinclair, ATW Ligier, 2xCitroen AX, 2xBerlingo, Peugeot Partner.
Im Besitz heute noch: City-EL Bj.1990, Hotzenblitz Bj.1995, Daum-Pedelec, Kia eSoul 64kWh seit 9.9.2021

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Neue Reifen auf Felgen aufziehen ? Zur Not muss man dann die Räder abbauen und sie ihnen ohne das E-Auto dazu vorbeibringen, dann können die sich schlecht noch gegen den Auftrag wehren. :lol:
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Oberfranke
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Ich verstehe die ganze Diskussion aus mehreren Gründen nicht.
Zum einen gibt es diese Kurse schon lange, und das Kursmodul 1 ist nicht teuer und schnell erledigt. Lehrlinge machen diese Kurse übrigens heute schon während der Ausbildung.
Die Vorschriften sind auch eindeutig. Vielleicht gehen sie für reine Standardarbeiten etwas über das erforderliche hinaus, aber ohne diesen Kurs könnten viele KFZler überhaupt nicht einschätzen ob von den vielen orangenen Kabeln wohl eine Gefahr ausgeht. Kennen die nämlich nicht.
Mein größtes Unverständnis ruht aber da her: E-Auto Fahrer bevorzugen Supermärkte mit Ladestationen und Hotels mit Destination Charging. Warum dann nicht auch KFZ Werkstätten bevorzugen die sich mit dem Thema E-Autos auseinandersetzen?
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
www.e-mops.de - Ladestationen mit Wau-Effekt

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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bm3 hat geschrieben: Neue Reifen auf Felgen aufziehen ? Zur Not muss man dann die Räder abbauen und sie ihnen ohne das E-Auto dazu vorbeibringen, dann können die sich schlecht noch gegen den Auftrag wehren. :lol:
jau, geht aber nur mit einem zweiten Auto für den Reifentransport. Und vier Wagenhebern oder so zum Aufbocken des Fahrzeugs. Wollte ich mir nicht wirklich antun.
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

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Und ich verstehe nicht weshalb man zum Auseinandersetzen mit dem E-Auto zumindest ein Kursmodul 1 unbedingt brauchen sollte und jetzt mal Butter bei die Fische, was kostet das und bei wem bekommt man das ?
Gibt es da auch nicht noch solche Spezialbetriebe wie beispielsweise die Bosch-Dienste und verfügen deren Fahrzeug-Elektriker nicht schon über genügend Kenntnisse und Erfahrungen um nicht noch sich so einen Schein aufs Auge drücken lassen zu müssen ?
Bei meinem Motorsägenschein war es so, dass ich mir wenigstens einen (privaten) Anbieter dafür unter vielen aussuchen konnte und das war auch keine BG.
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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

ft90d
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solardaddy hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben: Neue Reifen auf Felgen aufziehen ? Zur Not muss man dann die Räder abbauen und sie ihnen ohne das E-Auto dazu vorbeibringen, dann können die sich schlecht noch gegen den Auftrag wehren. Bild
jau, geht aber nur mit einem zweiten Auto für den Reifentransport. Und vier Wagenhebern oder so zum Aufbocken des Fahrzeugs. Wollte ich mir nicht wirklich antun.
oder mit je einem Satz sommer- und winterreifen.

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Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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Was geht und auch schon praktiziert wurde mit einem Hybrid PKW ist, vor der Reifenwerkstatt mit dem eigenen Wagenheber die Räder immer eins nach dem anderen abzuschrauben und zur Montage rein zu reichen.

Re: Rechtslage kleine Arbeiten

Naturfreund68
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Datei Arbeiten_an_Kfz-Hochvoltanlagen.pdf
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Hier nochmal das Preisbeispiel.
Zuletzt geändert von Naturfreund68 am Sa 29. Jun 2019, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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