IG-L und Elektroauto

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
read
Egal ich habe ein e Kennzeichen. Dann darf ich auch Brettern.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/
Anzeige

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
  • AbRiNgOi
  • Beiträge: 15206
  • Registriert: Do 27. Jun 2013, 17:43
  • Wohnort: Guntramsdorf (bei Wien)
  • Hat sich bedankt: 560 Mal
  • Danke erhalten: 4653 Mal
read
kub0815 hat geschrieben: Egal ich habe ein e Kennzeichen. Dann darf ich auch Brettern.
Klar, in Deutschland was die Ionen her geben, hier in Österreich halt nur 100km/h in der IG-L, sonst wird es richtig teuer.....

Ich denke, wer das absichtlich herausfordert mit deutschen E-Kennzeichen 130km/h zu fahren hat Spaß an Klagen. Die Chancen stehen ja nicht schlecht. Aber wegen der paar Minuten wäre mir der Aufwand zu hoch. Irgendwer wird klagen, dann ist es vorbei mit komischen Gesetz und alle fahren wieder brav 100km/h. Wetten?
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: IG-L und Elektroauto

Helfried
read

AbRiNgOi hat geschrieben:es gibt eh 3 Spuren. Das wird sich schon rumsprechen wenn die Tesla von hinten im Tiefflug kommen
Man wird als Schnellerer spätestens bei den Radars vorbei gelassen. Die schlauen Diesler wollen dich nämlich ins Radar locken und gehen kurz davor beiseite, weil sie hoffen, du übersiehst dann im Eifer das Radar. Dabei gilt das Radar nun gar nicht mehr für uns.

Re: IG-L und Elektroauto

churchi
  • Beiträge: 252
  • Registriert: Mi 24. Okt 2018, 23:33
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 41 Mal
read
AbRiNgOi hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben: Egal ich habe ein e Kennzeichen. Dann darf ich auch Brettern.
Irgendwer wird klagen, dann ist es vorbei mit komischen Gesetz und alle fahren wieder brav 100km/h. Wetten?
Darauf tippe ich auch. Allerdings is ja die Ausnahme ebenfalls überhaupt erst durch eine Klage entstanden - oder? Somit kann ja die Auswirkung der Klage nicht durch eine weitere Klage Rückgängig gemacht werden, nur weil die Umsetzung zu kurzsichtig war denke ich.

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
read
Sir Henry hat geschrieben:
Super-E hat geschrieben:
Sir Henry hat geschrieben: Wenn ich sehe, wie viele dicke Kisten derzeit als "E-Auto" durch die Gegend fahren, wird mir speiübel. Das ist greenwashing vom Feinsten.
klar, aber das Model X hat zum Erfolg der EVs beigetragen und ist von der IG-L auch befreit...
Das Modell X ist ein E-Auto.
Ich meinte eher die ganze PlugIns, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Autobahnfahrten nicht elektrisch durchführen werden...
Nicht jeder Plug-In ist eine "dicke Kiste" und mein Beispiel zeigt, dass es auch dicke Kisten bei reinen EVs gibt, die allerdings befreit sind. Wenn man mit einem Plug-In mit Verbrenner in der IG-L Zone zu schnell fährt, wäre das dann eben ein Verstoß. Er wäre dann zwar über einen Blitzer nicht zu ahnden, da der das nicht sehen kann, aber das ist ja bei Motorrädern in Deutschland auch nicht anders und damit kann man auch leben...

Wenn man die Leute damit motivieren könnte in der IG-L Zone in den reinen EV Modus zu Switchen, dann wäre doch jedem geholfen. (besonders den Anwohnern)

Man sollte jedoch zukünftig baulich dafür sorgen, dass PHEVs das nach außen kenntlich anzeigen, ob ihr Verbrenner läuft (z.B eine Status LED im Regensensor). Ich habe so die Befürchtung, dass das eigentlich viel bessere PHEV Konzept (wenn man denn vernünftige PHEVs bauen würde) so durch das EV viel schneller verdrängt wird als nötig...

Um aus dem hier beschriebenen Dilemma herauszukommen wäre es halt viel einfacher zu sagen: Gilt nicht für Fahrzeuge die in der IG-L Zone emissionsfrei betrieben werden. Und zwar egal welches Land. Blitzer filtern auch deutsche und andere europäische E-Kennzeichen heraus, aber es gibt zudem Livekontrollen. Nachdem ein österreichischer Polizist ja ziemlich viel darf, was in Deutschland unmöglich ist (z.B die Geschwindigkeit einfach schätzen), dann kann er auch schätzen ob der Motor läuft...
05/2021 VW ID.3 Pro Business: Hauptfahrzeug
08/2019 Outlander PHEV PLUS: für Restmobilität, sowie Zweitwagen für Kurzstrecken, Anhängerfahrten, oder wenn Allrad vorteilhaft ist

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
read
Super-E hat geschrieben: Nicht jeder Plug-In ist eine "dicke Kiste" und mein Beispiel zeigt, dass es auch dicke Kisten bei reinen EVs gibt, die allerdings befreit sind. Wenn man mit einem Plug-In mit Verbrenner in der IG-L Zone zu schnell fährt, wäre das dann eben ein Verstoß. Er wäre dann zwar über einen Blitzer nicht zu ahnden, da der das nicht sehen kann, aber das ist ja bei Motorrädern in Deutschland auch nicht anders und damit kann man auch leben...

Wenn man die Leute damit motivieren könnte in der IG-L Zone in den reinen EV Modus zu Switchen, dann wäre doch jedem geholfen. (besonders den Anwohnern)
Meine Kritik gilt nicht der Befreiung in Österreich, sondern der deutschen Praxis, wie das "E" verteilt wird.
Super-E hat geschrieben: Man sollte jedoch zukünftig baulich dafür sorgen, dass PHEVs das nach außen kenntlich anzeigen, ob ihr Verbrenner läuft (z.B eine Status LED im Regensensor). Ich habe so die Befürchtung, dass das eigentlich viel bessere PHEV Konzept (wenn man denn vernünftige PHEVs bauen würde) so durch das EV viel schneller verdrängt wird als nötig...
Die einfachste bauliche Änderung wäre, den Hybriden kein "E" mehr zu geben. Alternativ gerne ein "P" für "PlugIn".
Super-E hat geschrieben: Um aus dem hier beschriebenen Dilemma herauszukommen wäre es halt viel einfacher zu sagen: Gilt nicht für Fahrzeuge die in der IG-L Zone emissionsfrei betrieben werden. Und zwar egal welches Land. Blitzer filtern auch deutsche und andere europäische E-Kennzeichen heraus, aber es gibt zudem Livekontrollen. Nachdem ein österreichischer Polizist ja ziemlich viel darf, was in Deutschland unmöglich ist (z.B die Geschwindigkeit einfach schätzen), dann kann er auch schätzen ob der Motor läuft...
Nicht ganz richtig. Erstens wird in A kaum noch geschätzt, dafür auf alle möglichen und unmöglichen Arten gemessen.
Zweitens darf auch in Deutschland geschätzt werden: die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich ist unter bestimmten Voraussetzungen schätzbar.
Kona 64 kWh

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
read
Sir Henry hat geschrieben:
Meine Kritik gilt nicht der Befreiung in Österreich, sondern der deutschen Praxis, wie das "E" verteilt wird.

Die einfachste bauliche Änderung wäre, den Hybriden kein "E" mehr zu geben. Alternativ gerne ein "P" für "PlugIn".

Nicht ganz richtig. Erstens wird in A kaum noch geschätzt, dafür auf alle möglichen und unmöglichen Arten gemessen.
Zweitens darf auch in Deutschland geschätzt werden: die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich ist unter bestimmten Voraussetzungen schätzbar.
-> hier wurde ja schon festgestellt, dass da eher Österreich den Sonderweg geht

-> Daran erkennt man aber nicht, ob der Verbrenner läuft

-> OK, aber ich denke mein Punkt ist klar. Nur weil man es nicht beim Blitzer erkennen kann, kann es trotzdem verboten sein und die Polizei könnte Leute gezielt rausfischen. (oder z.B. Mit einem Video (mit Ton) beweisen)
05/2021 VW ID.3 Pro Business: Hauptfahrzeug
08/2019 Outlander PHEV PLUS: für Restmobilität, sowie Zweitwagen für Kurzstrecken, Anhängerfahrten, oder wenn Allrad vorteilhaft ist

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
  • AbRiNgOi
  • Beiträge: 15206
  • Registriert: Do 27. Jun 2013, 17:43
  • Wohnort: Guntramsdorf (bei Wien)
  • Hat sich bedankt: 560 Mal
  • Danke erhalten: 4653 Mal
read
Super-E hat geschrieben: Nur weil man es nicht beim Blitzer erkennen kann, kann es trotzdem verboten sein
Das Problem, die Auswertung auf Österreichischen Autobahnen ist zu fast 100% automatisiert. Das Foto wird mittels Bilderkennung ausgewertet und die Nummerntafel einer Halter Adresse zu geordnet. Keine Person schaut sich die Sache noch einmal an. Manchmal ist sich der Computer nicht sicher, dann fliegt das Bild raus und wird einem Menschen übergeben. Es werden einfach Firmen beauftragt diese Sichtung durch zu führen, 80ct pro Bild.

Ob nun diese kleine Farbe Dunkelgrün von der Nicht-Farbe schwarz unterschieden werden kann traue ich dem Comuter mal gar nicht zu und die Person, die es sich für 80ct antut die Nummer zu erahnen weil die Tafel mit Schnee überzogen ist oder so kann es dann erst recht nicht mehr erkennen. Wenn das Bild mal bei einem Menschen ist, ist die Tafel verschmutzt oder ähnliches, da gibts keine Farberkennung mehr.

Ich denke schon, dass es besser wäre, den Abgleich über das Meldeamt zu machen, ist aber vom Prozess her nicht möglich, weil ja der Tatbestand zuerst fest stehen muss bevor die Anzeige gemacht werden kann und dann erst Rechtens ist, die Daten des Halters oder des Fahrzeuges aus zu lesen. Mit Ausländischen Behörden geht das schon gar nicht, Datenschutz halt. Die Autobahnmeisterei die die Anzeige stellt darf halt gar nicht wissen wer das da am Foto ist.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
read
Super-E hat geschrieben: -> Daran erkennt man aber nicht, ob der Verbrenner läuft
Richtig, das ist aber auch nicht der Punkt. Man kann auf die Art "reine" BEV identifizieren. Und das wäre nötig.
Kona 64 kWh

Re: IG-L und Elektroauto

USER_AVATAR
read
Wie die diskussion zeigt es macht keinen sinn.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag