Grüne Feinstaubplakette

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Re: Grüne Feinstaubplakette

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stgt_hb hat geschrieben:
hominidae hat geschrieben:
dottore hat geschrieben:Nachdem der Eintrag auf der grünen Plakette von Hand geschieht, würde ich da das E mit drauf schreiben lassen.
...also bei uns hier wird das schon seit Jahren gedruckt.


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Von wem?
....in der Zulassungsstelle.
Von Hand macht das nur die Werkstatt wenn eine kaputt ist, zb Carglass o.ä.

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Re: Grüne Feinstaubplakette

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Meine ist gedruckt und mit E

Re: Grüne Feinstaubplakette

muinasepp
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Dass es in der Praxis jemanden gibt, der einem bei fehlendem E tatsächlich 80.- EUR aufdrücken möchte, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.
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Re: Grüne Feinstaubplakette

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Das ist wohl ein Missverständnis.
80€ kostet es ganz ohne Plakette.
Ob das E mit draufsteht ist vollkommen unerheblich, beide Varianten sind gültig.
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Re: Grüne Feinstaubplakette

Elmi79
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ich55 hat geschrieben: Zitat aus der adac seite:

Keine Ausnahme macht die Plakettenverordnung übrigens für Elektrofahrzeuge: Auch wenn sie durch ein E-Kennzeichen als Stromer eindeutig erkennbar sind, benötigen sie zusätzlich eine (natürlich grüne) Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Das vollständige Kennzeichen inkl. „E“ muss auf der Plakette eingetragen sein.
Das spricht mal wieder für die Qualifikation des ADAC. Es gibt irgendwo eine gesetzliche Regelung, welche den Aufbau von KFZ-Kennzeichen festlegt. Und laut derer ist ein angehängter Buchtabe NICHT teil des Kennzeichens. Ein Kennzeichen "X-YZ 1234" ist also das gleiche wie "X-YZ 1234E" oder "X-YZ 1234H".

Re: Grüne Feinstaubplakette

muinasepp
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Phantomdiskussion :roll:
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Re: Grüne Feinstaubplakette

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Meine Meinung dazu habe ich am 24.01. (siehe unten) dargelegt. Zusammenfassung: rechtlich ist das E nicht Bestandteil des amtl. Kennzeichens nach der FZV. Aber um Stress mit möglicherweise unkundigem Überwachungspersonal zu vermeiden wäre ein E auch nicht schädlich...

viewtopic.php?f=28&t=38159&p=922154#p922154

Papa-Schlumpf-HH hat geschrieben: Ist keine Systemschwäche, wenn man weiß, dass nach § 8 (1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Kennzeichen bestehen aus: Unterscheidungszeichen (z.B. HH für Hamburg) und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogene Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer ergibt sich aus Anlage 2. Dort steht, dass ein oder zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden. Die Einteilung beginnt mit A1 und endet mit ZZ9999.
Des Rätsels Lösung ergibt sich schließlich aus Anlage 4, wonach es sich bei H (Abschnitt 4) und E (Abschnitt 5a) nicht um Teile der Erkennungsnummer handelt (und somit nicht um die in §8 definierten amtlichen Kennzeichen), sondern bloß um der Erkennungsnummer angefügte „Kennbuchstaben“.

Das amtliche Kennzeichen gem. §8 FZV lautet also z.B. HH-ZZ999 und nicht HH-ZZ999E.
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Re: Grüne Feinstaubplakette

CreytaX
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Schaut einfach mal in euren Fahrzeugbrief.
Glaube mich zu erinnern das dort auch kein E oder H steht.
Im Fahrzeugschein schon.

Wie gesagt, das E und H spielen keine Rolle für die Identifikation.
Habe heute meine Zulassung gefragt. Zudem wird auch hier die Plakette gedruckt.

Re: Grüne Feinstaubplakette

mobafan
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CreytaX hat geschrieben: Schaut einfach mal in euren Fahrzeugbrief.
Glaube mich zu erinnern das dort auch kein E oder H steht.
Im Fahrzeugschein schon.
Sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, als auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief und Schein gibt es seit Jahren nicht mehr) steht bei mir das E hinter der Zahl.
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Re: Grüne Feinstaubplakette

CreytaX
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Die meisten kennen so den Unterschied.
Und selbstverständlich gibt es den Fahrzeugschein und Brief noch.

Nur ausgegeben werden nur noch die Zulassung-Bescheinigung Teil I und II.
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