Steuer, Privatnutzung: "Neuwert" bei Fahrzeugumbau auf E?

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Steuer, Privatnutzung: "Neuwert" bei Fahrzeugumbau auf E?

Dirk16
  • Beiträge: 6
  • Registriert: Mi 12. Dez 2018, 12:35
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Hi!
Eine von vielen Überlegungen, was wir mit unserem geliebten T3 machen, wäre, ihn auf E um zubauen. Der technische Teil ist jetzt mal unerheblich.

Reizvoll und betriebstechnisch möglich wäre es, den Umbau dann als Firmenwagen laufen zu lassen und z.B. die üblichen (ab 1.1.19) 0.5% des Neuwerts für Privatnutzung versteuern usw usf...

NUR: was zählt das als NEUwert? Das, was der fossile T3 damals gekostet hat? Es ist ja ein völlig neues Fahrzeug, eigentlich. Also der Wert zum Zeitpunkt der Wiederzulassung mit E-Antrieb - aber wie will man den ermitteln? "Man nehme eine Blechkarosse mit Rädern und Wert x und addiert die Kosten der Komponenten" plus den Umbauaufwand?
Oder letztlich den Wert, den man bei der Versicherung angibt, z.B. lt. Gutachter?

Gruss,
Dirk
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