Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Danke, StVO, für diese Erklärung. Es ist ja auch wirklich schwierig, hier allgemeingültige gesetzliche Grundlagen zu treffen, die es erlauben, alle sinnvollen Regelungen abzudecken.

Beispiel: im allgemeinen möchte man, dass das Parken an einer Ladesäule nur während des Ladevorgangs gestattet ist. Aber man möchte es vermutlich erlauben, dass ein Fahrer abends sein Fahrzeug parkt und ansteckt, und dann den Rest der Nacht das Auto stehen lassen darf, auch wenn die Ladung schon um 3 Uhr beendet ist.

Vielleicht sollte die Regelung so sein, dass der EmoG-Stecker so umgedeutet wird, dass das nur gilt, wenn der Stecker angesteckt wird und man sich eine Ladung freigeschalten hat. Alles weitere kann dann durch entsprechende Bepreisung geregelt werden (also beispielsweise eine Gebühr pro Minute, eventuell nur, wenn man nicht lädt, welche dann in den Nachtstunden nicht gilt).
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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Typische deutsche Bürokratie. Genauso idiotisch ist die für reine Efahrzeuge vorgeschriebene Umweltplakette. Ich bin der Auffassung, dass zumindest reine Elektrofahrzeuge zwingend mit E Beschilderung ausgestattet werden sollten. Dient im öffentlichen Raum der Klarheit.
Liebe Grüße vom feldhamster

Kona Style, 64 kWh, chalk white, seit 9.4.19

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Köln Bonner hat geschrieben: ..... gekürzt ...
Vielleicht sollte die Regelung so sein, dass der EmoG-Stecker so umgedeutet wird, dass das nur gilt, wenn der Stecker angesteckt wird und man sich eine Ladung freigeschalten hat. Alles weitere kann dann durch entsprechende Bepreisung geregelt werden (also beispielsweise eine Gebühr pro Minute, eventuell nur, wenn man nicht lädt, welche dann in den Nachtstunden nicht gilt).
Das würde dann bedeuten, dass ich bei voraussichtlicher Beendigung der Ladung daneben stehen müsste.
Halte ich für weniger optimal.
Wenns nur bei den Ladestationen an den Autobahnen oder Schnellstraßen gelten würde wär's OK aber in der Stadt würde es bedeuten, dass alle ohne eigene Ladestation ein Problem bekämen.
Mit freundlichem Gruß Fiedje
Megane E-Tech EV60 Techno

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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fiedje hat geschrieben:
Köln Bonner hat geschrieben: ..... gekürzt ...
Vielleicht sollte die Regelung so sein, dass der EmoG-Stecker so umgedeutet wird, dass das nur gilt, wenn der Stecker angesteckt wird und man sich eine Ladung freigeschalten hat. Alles weitere kann dann durch entsprechende Bepreisung geregelt werden (also beispielsweise eine Gebühr pro Minute, eventuell nur, wenn man nicht lädt, welche dann in den Nachtstunden nicht gilt).
Das würde dann bedeuten, dass ich bei voraussichtlicher Beendigung der Ladung daneben stehen müsste.
Musst Du heute ja schon, wenn "Elektrofahrzeuge während dem Ladevorgang frei" unter dem Parkverbotsschild steht.
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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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fiedje hat geschrieben: dass ich bei voraussichtlicher Beendigung der Ladung daneben stehen müsste.
Es kommt auf die Säule an. Die Mennekes-11kW Säule zeigt im Display "Ladestecker verriegelt", erst wenn das Fahrzeug die Ladung unterbricht, kommt "es wurden xy kW geladen".
Im Fahrzeug kann man alle Displays ausschalten.
1) woran soll der Ordnungsmensch erkennen, daß geladen wird ?!
2) wie will der Ordnungsmensch mir nachweisen, daß ich nicht ludt ?!
3) wie will man erkennen, ob das Kfz-Ladesystem nicht sporadisch für 30 Sekunden die Ladung unterbrochen hat, weil eine lokale Überhitzung da war oder anderes Housekeeping angesagt war ?!
Also nach meinem Ermessen eine unsinnige Vorschrift, weil sie nicht stichhaltig bewiesen werden kann, außer das Kabel ist nicht dran oder unverriegelt.
Und wenn, der Richter würde ohnehin, wie beim Parken in Verbotszonen, ein Delta einräumen.
iX3

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

Afaik
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Köln Bonner hat geschrieben: Musst Du heute ja schon, wenn "Elektrofahrzeuge während dem Ladevorgang frei" unter dem Parkverbotsschild steht.
Da müsste man erstmal "Ladevorgang" vernünftig definieren. Vergleichbar - Ist ein Tankvorgang abgeschlossen, wenn die Zapfpistol stoppt (weil voll) oder erst wenn diese Zapfpistole wieder in ihrer Halterung an der Säule hängt?

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Köln Bonner hat geschrieben: Vielleicht sollte die Regelung so sein, dass der EmoG-Stecker so umgedeutet wird, dass das nur gilt, wenn der Stecker angesteckt wird und man sich eine Ladung freigeschalten hat.
Und genau das spricht bisweilen nicht der Grundausrichtung des EmoG, denn das stellt nur auf priviligiertes Parken ab.
Also müsste zunächst hier eine Änderung herbeigeführt werden, damit diese dann auch in der StVO verankert werden kann.

Diese Problematik hat man im ersten Bericht zum EmoG aufgegriffen
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... -2018.html
Speziell bei Parkplätzen an LIS kritisieren die Kommunen, dass die Bevorrechtigung im Gesetz nicht explizit an das Aufladen bzw. die Dauer des Aufladens des Elektrofahr- zeugs gekoppelt ist, was in der Folge häufig zu Überbelegungen führt. Die in manchen Städten praktizierte Beschilderung während des Ladevorgangs entspricht nicht den Ermächtigungen aus dem EmoG.
Derzeit deckt das EmoG eine Verknüpfung des Ladevorgangs mit dem Parken an LIS nicht eindeutig ab. Der Ladevorgang ist nicht eindeutig identifizierbar. Dieser Umstand ist folglich insgesamt klärungsbedürftig, da derzeitige kommunale Beschilderungen, die auf den Ladevorgang als Bedingung in Kombination mit einer Positivbeschilderung für das Parken von E-Fahrzeugen an LIS abzielen, nicht dem EmoG entsprechen. Eine Möglichkeit wäre es, die maximale Parkdauer an den LIS tagsüber auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen.
In einigen Kommunen geben die Schilder immer noch auf, dass dort nur "während des Ladevorgangs" geparkt werden darf (Zeichen 1050-32 und Zeichen 1062-60). Ein derart beschränkendes Schild wurde jedoch nicht mit dem EmoG eingeführt. Vielmehr rührt diese Beschilderung noch aus der im Jahr 2011 veröffentlichten Verkehrsblattverlautbarung zur einheitlichen Beschilderung von Parkflächen an Ladeinfrastruktur her. Diese Zeichen können nicht aus Gründen der Bevorrechtigung, sondern nur aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet werden. Der insoweit bestehenden Unklarheit vielerorts ist mit Aufklärung und Informationen zu begegnen.
Dazu gab es im Februar diesen Jahres eine kleine Anfrage der Grünen. Die Antwort, auch auf andere Themen, sieht wie folgt aus:
Frage:
32. Inwiefern wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Fehlbe- legung von für Elektroautos reservierten Parkplätzen durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren oder durch Elektrofahrzeuge, die parken, ohne zu la- den, zu reduzieren?

34. Inwiefern wird die Bundesregierung bei einer Novellierung des EmoG die Möglichkeit schaffen, Parkbevorrechtigungen an das Aufladen bzw. an die Dauer des Aufladens des Elektrofahrzeugs koppeln zu können, da die in manchen Städten praktizierte Beschilderung „während des Ladevorgangs“ laut Bericht nicht den Ermächtigungen aus dem EmoG entspreche (vgl. ebd., S. 39)?
Antwort:
Die Fragen 32 und 34 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird dies prüfen. Eine Schwierigkeit besteht in der rechtssicheren Erkennbarkeit des Ladevorganges.

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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humpataa hat geschrieben: Aber was anderes: ich habe kein E am Nummernschild. Absicht: ich will gar nicht sofort als E-Auto auffallen. Und bei uns gibt es bisher keine Vorteile für E-Mobilisten (Busspur, Parken, ...). Aber aus Deinen o.g. Gründen könnte das blöd sein. Wäre eine blaue Plakette im Fenster gleichbedeutend?
Die blaue Plakette ist gleichbedeutend, gibt es aber nur für Fahrzeuge aus dem Ausland (es sei denn, diese haben ein länderspezifisches E-Kennzeichen).

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Ich würde nicht auf das E-Kennzeichen verzichten; es gibt immer wieder Vorteile (vielleicht nicht in Deiner Stadt, aber Du kommst ja auch noch einmal wo anders hin), und dann das hier erwähnte Problem mit der "Stecker"-Beschilderung an Ladesäulen.

Es haben inzwischen doch viele Autos ein E-Kennzeichen, auch ganz "normal" aussehende PHEVs (leider; aber man fällt nicht mehr wirklich auf, würde ich sagen).
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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Köln Bonner hat geschrieben: Ich würde nicht auf das E-Kennzeichen verzichten; es gibt immer wieder Vorteile
,,,nicht vergessen, kostenloses Parken in vielen Städten mit Parkraumbewirtschaftung - man muß ja nicht überall an die Ladesäule...
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