Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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  • Michael_Ohl
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Der nächste baut dann eine Dose an seinen Diesel, steckt ein Kabel dran und lacht sich schlapp über die Idioten mit den E-Autos...

Ohne Worte
Michael
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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

Kellergeist2
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scorpion32 hat geschrieben:Das E-Kennzeichen ist für die Polizisten / Politessen in München sinnvoll, da man damit zuverlässig ein Auto mit Elektroantrieb erkennen kann. Als ich neulich beim einer Ladesäule in München auflud teile mir der Polizist mit er hätte den Wagen ohne Ladekabel nicht als Elektroauto identifizieren können und hätte ein Bußgeld ausgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt war das Auto aber auch noch nicht per Kabel auf Aufladen. Hätte er das Kabel gesehen, hätte er das Elektroauto auch erkannt und es gäbe kein Bußgeld. Fazit: Laden ohne E-Kennzeichen problemlos. Einfach nur Parken ohne E-Kennzeichen ggf. gefährlich.
Bei den Fahrzeugen, die es sowohl als Verbrenner, als auch als PHEV / BEV gibt, ist das E-Kennzeichen für die Verkehrsüberwachung natürlich unerlässlich.
Wie sollen die sonst auf die Schnelle erkennen können, ob es sich um einen Golf oder e-Golf oder Golf GTE handelt?
(Gleiches gilt für Passat, Smart, Outlander, Soul, ...)

Es ist sehr fair und zeugt von logischem Menschenverstand, dass ein Fahrzeug mit angeschlossenem Ladekabel ein PHEV / BEV sein muss, und somit dort laden darf, da die Ladesäule genau für diesen Zweck dort errichtet wurde.
Die Zusatzzeichen 1010-66, 1024-20, 1026-60, 1026-61, 1050-32 und 1050-33 sind jedoch so definiert, dass ein Elektrofahrzeug ein "Fahrzeug mit E-Kennzeichen" ist.
Wer also ohne E-Kennzeichen an einer mit einem dieser genannten Zusatzzeichen gekennzeichneten Ladesäule auflädt, der steht dort unerlaubt und darf mit einem Verwarnungsgeld bestraft werden.
Einige Städte sind da rigoros und verpassen selbst einem ladenden Tesla ein Knöllchen, nur weil er kein E-Kennzeichen hat.
(Z. B. die Stadt Dortmund)
Gruß, Kellergeist2
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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

E-Mobil-Foo
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Kellergeist2 hat geschrieben: Wer also ohne E-Kennzeichen an einer mit einem dieser genannten Zusatzzeichen gekennzeichneten Ladesäule auflädt, der steht dort unerlaubt und darf mit einem Verwarnungsgeld bestraft werden
... und wer publiziert das nun real ? NIEMAND !
In der Pflicht wären Vertreiber von E-Fahrzeugen und auch alle Zulassungsbehörden.
... aus Schaden lernen, ist die Devise: Zulassungsbehörde -> E-Kennzeichen, "kann mir mal jemand helfen, wie drucke ich die Nummer in die Papiere, Herr Amtsvorsteher, "E" nimmt der nicht ??"
iX3

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

Hell
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In der Pflicht ist hier der Fahrzeugführer. Wenn dieser hoffentlich einen Führerschein hat, sollte er/sie die Verkehrsregel kennen (oder eben mit den Konsequenzen leben ;-)) wenn er/sie sich nicht an diese hält.

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

TorstenW
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Moin,
Kellergeist2 hat geschrieben:.... und verpassen selbst einem ladenden Tesla ein Knöllchen, nur weil er kein E-Kennzeichen hat.
(Z. B. die Stadt Dortmund)
DAS hat aber mit gesundem Menschenverstand absolut NICHTS zu tun!
Das ist typisch deutsch!

Grüße
Torsten

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

Afaik
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TorstenW hat geschrieben: DAS hat aber mit gesundem Menschenverstand absolut NICHTS zu tun!
Immerhin wurde für die kabelförmige Stolperstelle am Boden nichts extra berechnet :roll:

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

Rita
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Bugs Bunny hat geschrieben:
Schwani hat geschrieben: Dort hatte ein ZOE Fahrer WÄHREND des Ladens einen Strafzettel für unrechtmäßiges Parken wegen fehlendem E bekommen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. :roll:
Bürokratie in Deutschland. Da fehlen einem die Worte. :shock: :?
Sesselpupser und Korinnthenkacker......davon gibt's zu viele bei uns .....gesunder Menschenverstand.....gehört bei Behördenmitarbeitern nicht zur Serienausstatung

mir wurden immer wieder für einen steuerfreien 50er Roller Steuerbescheide geschickt......die habe ich wieder und wieder zurückgeschckt mit dem Hinweis, daß Klein- und Leichtkrafträder steuerfrei sind....bis dann eine Vollstreckungsankündigung kam...

dann habe ich mir den Typ zur Brust genommen....
Zitat: Mann, jetzt nehmen sie doch Vernunft an......oder geht das nicht, weil Sie Beamter sind und nichts annehmen dürfen??

mußte ich dann seinem Vorgesetzten klarmachen....

Rita

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

Kellergeist2
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In der Nähe meiner Arbeitsstelle steht seit einiger Zeit auch eine Ladesäule inkl. Beschilderung.
Bild

Da ich davon ausging, dass die Stadt etwas anderes meint, als sie ausgeschildert hat, bin ich mal zum zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes gegangen.
a) Was machen Sie, wenn dort ein E-Auto ohne E-Kennzeichen lädt?
--> Bei angeschlossenem Ladekabel verteilen die kein Knöllchen.
b) Was machen Sie, wenn dort ein Auto mit E-Kennzeichen parkt, ohne zu laden?
--> Dann verteilen wir ein Knöllchen.
*Mööp* Leider falsch, denn er darf dort ohne zu laden bis zu 4 Stunden mit Parkscheibe stehen.
--> Oh, dann müssen wir die Beschilderung nochmal überarbeiten.

Problematik:
Das Piktogramm "Auto mit Stecker" stammt aus dem Elektromobilitätsgesetz und darf nicht durch weitere Zusatzzeichen (z. B. "Nur während des Ladevorgangs") eingeschränkt werden.
Das Zusatzschild ("Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs") ist kein Zusatzzeichen aus dem offiziellen Verkehrszeichenkatalog und somit rechtlich nicht bindend.

Wie schildert man also eine Ladesäule rechtssicher so aus, dass dort nur Elektroautos während des Ladevorgangs stehen dürfen?
Aktuell gibt es dafür keine Möglichkeit.
Gruß, Kellergeist2
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Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

StVO
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Kellergeist2 hat geschrieben: Das Zusatzschild ("Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs") ist kein Zusatzzeichen aus dem offiziellen Verkehrszeichenkatalog und somit rechtlich nicht bindend.
Das schon (Verkehrszeichenkatalog) aber es hat formell gesehen keine Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund wurde ja das EmoG geschaffen - nur hat man hierbei die Ladeproblematik vollkommen ausgeblendet.

Wie schildert man also eine Ladesäule rechtssicher so aus, dass dort nur Elektroautos während des Ladevorgangs stehen dürfen?
Aktuell gibt es dafür keine Möglichkeit.
So ist es. Ich sehe zwar im Zusatz "nur während des Ladevorgangs" kein Problem, aber der Ermächtigung aus dem EmoG entpricht dies natürlich nicht.

Man dann es auch anders ausdrücken: Die Politik hat in dieser Hinsicht auf ganzer Linie versagt.

Re: Verzicht auf E-Kennzeichen?

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Wenn ihr über Weihnachten mal viel Zeit habt, könnt ihr euch ja hier durchlesen:

http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm

Wenn ihr das alles behaltet, könnt ihr jedem Ordnungsamt und der Polizei eine Einweisung geben. :D
45 kWp PV
Outlander PHEV 06/17 - 11/18, e-load up! 02/18, Kona 64kWh 11/18 - 09.21, P45 09.21; Sohn Ioniq
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