Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Trifit
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Offenbar hat man sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass E-Autos als Geschäftswagen nicht mehr mit 1 %, sondern mit 0,5 % des Bruttolistenpreises besteuert werden. Ob dann auch noch die bereits geltende Reduzierung in Abhängigkeit von der Akkugröße gilt, konnte ich noch nicht herauslesen. Dies ist die Meldung aus spiegel.de:

Die GroKo will Nachhaltigkeit bei Dienstwagen belohnen: Für E-Fahrzeuge soll ein reduzierter Steuersatz gelten. Konkret solle dieser 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises betragen, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags.

Mal sehen, ob das so kommt. Das könnte die Durchsetzung von E-Autos durchaus fördern.
Ioniq 28 kWh bis 4/2021
Citroën e-C 4, bestellt am 15.12.2020, zugelassen Ende 4/2021
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Reiner Eigennutz. Damit brauchen die Bonzen auf ihre dicken & teuren 30km PHEV nicht mehr so viel Abgaben zahlen.
e-Golf
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Glaube ich nicht das gibt es bestimmt auch noch ein limit von 60.000 wie bei der Förderung.
VG
Jürgen
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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wenn das mit der selben Dynamik kommt, wie das E-Kennzeichen oder die derzeitige "kleine" Förderung, dann ist die Legislatur fast um, bis es Gestz ist.

Ach ich vergass: die ist ja schon jetzt fast rum, wenn man die Zeit bis zur Vereidigung und den dann wieder heraufziehenden Wahlkampf 2021 berücksichtigt :mrgreen:
Gruß

tango

___________________________________
4/2014 - 12/2014 10.000 km Twizy
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Trifit
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In der Tat werden auch Hybridfahrzeuge bevorzugt. Ausserdem soll es eine Sonderabschreibung geben (Auszug aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages - Zeilenangaben wurden bei c&p direkt eingefügt, hier abrufbar: http://www.handelsblatt.com/downloads/2 ... 2-2018.pdf):

Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E-Fahrzeuge (Elektro- 3519 und Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Lis-3520 tenpreises einführen. 3521
3522
Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in 3523 Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforder-3524 lich, über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau 3525 einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020 3526 mindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu ma-3527 chen – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wol-3528 len wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstel-3529 lung der Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine 3530 geeignete Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den 3531 Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie 3532 Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleich-3533 tern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche 3534 Bezahlsysteme verbessern. 3535
3536
Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge führen wir eine auf fünf Jahre befristete 3537 Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung 3538 ein. Wir wollen zudem die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von 3539 E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing verstetigen.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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Glauben die ernsthaft, dass sich Herr oder Frau Dienstwagenfahrer(in) die Mühe machen werden, ihren Hybriden an einer Ladesäule anzustöpseln und zu warten, wenn sie genausogut die Firmentankkarte zücken können und gratis tanken? (Und getankt werden muss mit dem Hybrid ja ohnehin.)

Auch wenn ich mich jetzt bei den Dienstwagenfahrer(inne)n hier im Forum unbeliebt mache, ich habe es bereits im evw-Forum geschrieben, dass ich die ganze Dienstwagenbesteuerung in ihrer heutigen Form für eine sozial ungerechte Umverteilung von unten nach oben halte und obendrein für ein Konjunkturprogramm zur Förderung unserer "Premium"-Autobauer.

Eine gerechte Dienstwagen-Besteuerung bei privater Nutzung sollte ebenso eine Progression enthalten wie der normale Verdienst auch. Über die genauen Sätze könnte man streiten, aber als Beispiel würde ich mal in den Raum stellen: 0,5 % bei Autos bis 20.000 EUR Listenpreis, 1 % dann bis 40.000 EUR, 1,5 % bis 60.000 EUR und alle teureren Autos dann 2 %.
Die Pflegedienstmitarbeiterin mit einem Kleinstwagen käme dann etwas besser weg als heute, während die Gutverdiener eben etwas mehr zahlen müssten.

Es kann ja jeder mal grob überschlagen, wie viel Steuer der typische Audi-, BMW- oder Mercedes-Dienstwagenfahrer an Steuern bezahlt für ein Auto der Preisklasse jenseits der 60.000 Euro.

Zum Vergleich rechne man sich dann mal aus, wenn "Otto-Normalmensch" ein Auto dieser Preisklasse fahren möchte (ebenso alle drei Jahre einen Neuwagen, z. B. Privatleasing), wie viel Geld (incl. Treibstoff, Steuer, Versicherung, Wartung, Verschleißteile und was noch so dazukommt, was die Dienstwagenfahrer alles nicht selbst zahlen müssen) er dafür jeden Monat in die Hand nehmen muss.
Dieses Geld muss er ja von seinem Netto-Einkommen nehmen, ist also versteuert.
Wenn man dann mal zurückrechnet, wie viel Brutto nötig ist, um einen solchen Betrag netto übrig zu haben, dann merkt man schnell, dass in diesem Fall deutlich mehr Steuergeld bei Vater Staat landet, als wenn der Dienstwagenfahrer seine 1%-Besteuerung macht.
Die genauen Beträge hängen natürlich letztlich von den individuellen Steuersätzen ab, aber derjenige, der sich das Auto Privat kaufen muss, hat am Ende mit Sicherheit deutlich mehr Steuern bezahlt.

Und da die teuren Dienstwagen ja nicht von Geringverdienern gefahren werden, wären hier höhere Steuersätze meiner Ansicht nach durchaus auch sozial gerecht.

Wenn die jetzt angedachte 0,5 % Besteuerung kommt, lachen sich die Großverdiener und die Autohersteller krank. Dann gibts statt des Diesels für 70.000 EUR eben als nächstes einen Hybrid mit Alibi-Elektromotor. Kostet die Firma dann halt 80.000 oder 90.000 EUR, aber das juckt die Firmen nicht, wird durch Preisanpassungen an den Kunden weitergegeben. Und der Fahrer des entsprechenden Fahrzeugs versteuert dann nicht mehr 1 % von 70.000 EUR, also 700 EUR, sondern nur noch 0,5 % von 80.000 EUR, also 400 EUR.
Und gefahren wird natürlich weiterhin nur mit Verbrennungsmotor (von ein wenig durch Rekuperation zurückgewonnener Bremsenergie mal abgesehen).
Die fehlenden Steuereinnahmen werden dann wieder von denen bezahlt, die zum Großteil weniger verdienen als der Fahrer des Dienstwagens.
Gruß Tobi

- eGolf 300 März 2018 - Juni 22
- ID4 GTX seit Dezember 22 (bestellt Oktober 21)
- Fiat 500 La Prima by Bocelli als Zweitwagen bestellt 05/22, gebaut 11/22, zugelassen 12/22, Lieferung 02/23

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Brr, brr, nun mal langsam.

Es sind nicht immer nur die dicken Dienstwagen, die unter die 1% Regelung fallen.
Ich würde mal sagen, das der weitaus größere Teil bei Handwerkern, Kleingewerbetreibenden und Selbständigen angemeldet ist. Wenn diese nicht mindestens pro volljähriger Nase im Haushalt ein reines Privatfahrzeug vorweisen können, muss jeder betriebliche Pkw mit Fahrtenbuch oder 1%-Regelung geführt werden! Und das sind meist nicht die fetten Kisten!

Wir sind zu viert im Haushalt - drei davon über 18 und mit Fahrerlaubnisklasse B - also müssten 3 rein private PKW vorhanden sein, damit ein betrieblich angeschaffter PKW rein geschäftlich abgerechnet werden darf - für mich nicht machbar. Unser Outlander wurde über die Firma angeschafft mit privater Nutzung. Da wir aber noch einen privaten Kleinwagen haben, liegt der Privatanteil für den Outlander bei etwa 15% - da mache ich natürlich keine pauschale Besteuerung, sondern führe das blöde Fahrtenbuch.

Bei einer Änderung auf 0,5% würde ich mir überlegen, das zu ändern - obwohl ich mich immer noch schlechter stehen würde als mit Fahrtenbuch, denn das führen des Buches ist zeitintensiv und geht mir auf den Keks. Außerdem wird bei der Berechnung immer vom Bruttolistenpreis ausgegangen. Du kannst feilschen wie ein Verrückter - versteuern musst du den Katalogpreis. :evil:

Da wir unsere Fahrzeuge in der Regel immer lange halten, hätten wir nach 100 Monaten (ca 8 Jahre) den Wagen komplett privat versteuert - das nenne ich ungerecht!

Noch zur Klarstellung:
1% (du erwähnst 700€) sind PRO MONAT zu versteuern!
45 kWp PV
Outlander PHEV 06/17 - 11/18, e-load up! 02/18, Kona 64kWh 11/18 - 09.21, P45 09.21; Sohn Ioniq

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Vorallem wurde der Wortlaut im Gegensatz zu den ersten Entwürfen scheinbar geändert.
Hier ist von PHEV gar keine Rede mehr! Es klingt so, als würde jeder Hybrid, ob Plug-in oder
nicht diese Vorzüge genießen können...
sehr bedenklich...
Grüße aus dem tiefen Westen,
Heiko


Opel Ampera ePionier MY2012 (bis 06/19)
BMW i3 (60Ah) Bj 2014 BEV
TESLA Model ☰ (seit 06/19)
PV-Anlage mit 7,83 kWp

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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Der kleine Handwerker mit seinem Caddy würde ja auch im von mir vorgeschlagenen Modell weiterhin nicht mehr als jetzt zahlen.

Was jetzt der größere Teil der Dienstwagen ist, vermag ich auch nicht zu sagen. Aber andersrum gefragt: wie viele A6, E-Klasse oder 5er BMW Kombi jünger als 3 Jahre sind denn _keine_ Dienstwagen?

Es sind schon genug dicke Schiffe unterwegs, die vom Vater Staat subventioniert werden, weil sie als Dienstwagen laufen.
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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Schwani hat geschrieben: 1% (du erwähnst 700€) sind PRO MONAT zu versteuern!
Schon klar, aber wenn ich ein solches Auto privat finanzieren und unterhalten möchte, kostet es mich Minimum 1000 Euro PRO MONAT bei einem Auto der 70.000 EUR Preisklasse.

Wie viel Brutto ist nötig, damit ich die 1000 Euro Netto übrig habe? Und wie viel Steuern habe ich dann bezahlt?

Wie viel Steuer sind dagegen auf die 700 Euro fällig?

Siehst Du, genau das meine ich.
Gruß Tobi

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