E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Folks,
hier ein Link zu dem Flyer "E-Mobilität in Hamburg - So parken Sie richtig!", welcher in Hamburg von der Polizei verwendet wird und das doch sehr interpretationsfähige Schild erklären soll, welches in Hamburg auf die E-Ladesäulen hinweist.
http://www.hamburg.de/contentblob/52273 ... litaet.pdf
Ich nutze den Ausdruck, um diesen hinter die Scheibenwischer von Falschparker zu klemmen.
Gruß
Olaf
hier ein Link zu dem Flyer "E-Mobilität in Hamburg - So parken Sie richtig!", welcher in Hamburg von der Polizei verwendet wird und das doch sehr interpretationsfähige Schild erklären soll, welches in Hamburg auf die E-Ladesäulen hinweist.
http://www.hamburg.de/contentblob/52273 ... litaet.pdf
Ich nutze den Ausdruck, um diesen hinter die Scheibenwischer von Falschparker zu klemmen.
Gruß
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
Solarmobil Verein
Warum benötige ich in Hamburg ein spezielles E-Kennzeichen, um mein E-Auto laden zu dürfen?
Erst ist von gekennzeichneten Fahrzeugen die Rede, dann plötzlich von einem E-Kennzeichen.
Die sollen sich bitte mal entscheiden. Gekennzeichnet ist mein Fahrzeug nämlich ...
Außerdem ... "mein" Kennzeichen gibt es nicht als E-Kennzeichen ... "damals", als ich die Fahrzeuge gekauft habe, gab es noch nichtmal E-Kennzeichen. Selbst jetzt stellen sich manche Zulassungsbehörden diesbezüglich noch an wie der Hund zum Eierlegen. Ich solle eine "richtige" COC-Bescheinung mit Bestätigung vom Hersteller beifügen (kostet 70-100 Euro), weil es die aktuell notwendige Schlüsselnummer, um das E-Kennzeichen zu bekommen, damals noch nicht gab. Daß die Fahrzeuge offensichtlich und augenscheinlich dazu berechtigt wären, ist ja egal und interessiert nicht, die Schlüsselnummer ...!
Also 70-100 Euro für die COC-Bescheinigung, 25 Euro für die neuen Kennzeichen, Versicherungsvertrag ändern, weil es ein komplett neues Kennzeichen sein muß, Zeit (unbezahlbar!) verplempern, das Ganze zweimal ... wofür? Um in Hamburg 5 Euro Parkkosten einzusparen und laden zu dürfen?
Ähem ... also bitte ...
Sieht so aus, also wollten die Hamburger, daß ich dort mit Sprit fahre ... naja, wer's mag ...
Ich bin dafür, daß Verbrennerfahrzeuge ein schwarzes Kennzeichen mit neonroten Lettern bekommen ... um so deutlich als Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben gekennzeichnet zu werden ...

Erst ist von gekennzeichneten Fahrzeugen die Rede, dann plötzlich von einem E-Kennzeichen.
Die sollen sich bitte mal entscheiden. Gekennzeichnet ist mein Fahrzeug nämlich ...
Außerdem ... "mein" Kennzeichen gibt es nicht als E-Kennzeichen ... "damals", als ich die Fahrzeuge gekauft habe, gab es noch nichtmal E-Kennzeichen. Selbst jetzt stellen sich manche Zulassungsbehörden diesbezüglich noch an wie der Hund zum Eierlegen. Ich solle eine "richtige" COC-Bescheinung mit Bestätigung vom Hersteller beifügen (kostet 70-100 Euro), weil es die aktuell notwendige Schlüsselnummer, um das E-Kennzeichen zu bekommen, damals noch nicht gab. Daß die Fahrzeuge offensichtlich und augenscheinlich dazu berechtigt wären, ist ja egal und interessiert nicht, die Schlüsselnummer ...!
Also 70-100 Euro für die COC-Bescheinigung, 25 Euro für die neuen Kennzeichen, Versicherungsvertrag ändern, weil es ein komplett neues Kennzeichen sein muß, Zeit (unbezahlbar!) verplempern, das Ganze zweimal ... wofür? Um in Hamburg 5 Euro Parkkosten einzusparen und laden zu dürfen?
Ähem ... also bitte ...
Sieht so aus, also wollten die Hamburger, daß ich dort mit Sprit fahre ... naja, wer's mag ...
Ich bin dafür, daß Verbrennerfahrzeuge ein schwarzes Kennzeichen mit neonroten Lettern bekommen ... um so deutlich als Gefahr für Gesundheit, Leib und Leben gekennzeichnet zu werden ...

Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Hamburg ist nur konsequent und vertritt die Interessen der E-Mobilisten. Daran können sich andere Städte gern ein Beispiel nehmen. Das was die da machen ist ganz weit weg von "du sollst mit Sprit durch Hamburg fahren". Ein Wechsel der Zulassungsstelle könnte dir helfen.
Im Übrigen brauchst du das E-Kennzeichen überall da, wo das Zusatzzeichen Auto mit Stecker (hab die Nummer nicht im Kopf) den Stellplatz ausweist. Also auch in Leipzig, Dresden, Ostsachsen und weiteren Regionen in Deutschland.
Im Übrigen brauchst du das E-Kennzeichen überall da, wo das Zusatzzeichen Auto mit Stecker (hab die Nummer nicht im Kopf) den Stellplatz ausweist. Also auch in Leipzig, Dresden, Ostsachsen und weiteren Regionen in Deutschland.
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Wenn Du in Hamburg mit einem ladenden Auto an der Säule stehst, die Parkscheibe drin hast und richtig stehst, wirst Du zumindest eher nicht Abgeschleppt. Die Abschlepper wissen nämlich nicht wie sie die Kabel aus dem Auto bekommen sollen, und damit fahren könnte Schäden verursachen. Das einzige was dir droht, wäre ein Umsetzten auf den nächsten Platz wenn zwei berechtigte Fahrzeuge zum laden kommen. Nachdem ich 5 E-Fahrzeuge umgemeldet habe (Tesla vom Chef, E-Up der Firma, meinen Kangoo, den Kangoo meines Ex-Chefs) kann ich nur sagen das es im HH ohne Probleme funktioniert hat, Pinneberg etwas gedauert hat, aber die Mitarbeiter wussten nicht das die Fahrzeuge eine grüne Verschmutzerplakette bekommen dürfen, da es keine Blauen gibt - so fahren jetzt alle ohne.
Die Kosten habe ich schon mehr als 10mal wieder drin durch kostenfreies Parken.
mfG
Michael
Die Kosten habe ich schon mehr als 10mal wieder drin durch kostenfreies Parken.
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Kangoo ZE maxi seit 2015 124.500km, Kangoo ZE Postkutsche seit 2018 95.500km, E-UP seit 2020, 14.000km, C180TD seit 2019 39.000km , max G30d seit 2020 700km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 20.000km
Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Es gibt direkt von der Polizei noch etwa "besseres"
http://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz
mfg
Michael
http://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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Ich habe mal mit meiner R240 in dem komischen Stadtstaat zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen geladen. Es war das erste Mal überhaupt dort und promt bekam ich ein Knöllchen in Höhe von 10€, weil ich kein E-Kennzeichen habe.
Alle Argumente prallten ab. Ich zahlte also "unter Vorbehalt" und reichte eine Klage wegen Diskriminierung beim Hamburgischen Verwaltungsgericht ein.
Die Stadt Hamburg ist vom Verwaltungsgericht in der ersten Instanz unterlegen gewesen, aber haben sich vom Richterspruch, "man möge die Formulierungen der Bewirtschaftungssatzung an die geltenden Gegebenheiten anpassen" gar nicht beeindrucken lassen. Auch meine Auslagen sollten demnach übernommen werden...
Die 2. Instanz war auch meiner Argumentationskette im Sinne der Diskriminierung gefolgt und versuchte die Verkehrsbehörde davon zu überzeugen.
Die Verkehrsbehörde stellte klar, damit bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Bevor die Richter vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein endgültiges Urteil trafen, würde das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, da in Baden-Württemberg auch so verfahren wird und diese Klage bereits in Leipzig ansässig ist.
...we 'll see what happens...
Ach übrigens, heute sah ich auf meinem Kontoauszug eine "Rückzahlung" für "zu Unrecht erhobenes Bußgeld" stehen in Höhe von 43,81€. Dies sind also 33,81€ Zinsen...
Ein Entschuldigungsschreiben von der Verkehrsbehörde habe ich aber noch nicht erhalten. Dieses werde ich natürlich einfordern, genau wie die bislang (von der Rechtsschutzversicherung) ausgelegten rund 51.700€...
Wie viele Ladesäulen hätte man für meine und deren Auslagen nur dafür aufstellen können...
Alle Argumente prallten ab. Ich zahlte also "unter Vorbehalt" und reichte eine Klage wegen Diskriminierung beim Hamburgischen Verwaltungsgericht ein.
Die Stadt Hamburg ist vom Verwaltungsgericht in der ersten Instanz unterlegen gewesen, aber haben sich vom Richterspruch, "man möge die Formulierungen der Bewirtschaftungssatzung an die geltenden Gegebenheiten anpassen" gar nicht beeindrucken lassen. Auch meine Auslagen sollten demnach übernommen werden...
Die 2. Instanz war auch meiner Argumentationskette im Sinne der Diskriminierung gefolgt und versuchte die Verkehrsbehörde davon zu überzeugen.
Die Verkehrsbehörde stellte klar, damit bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Bevor die Richter vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein endgültiges Urteil trafen, würde das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, da in Baden-Württemberg auch so verfahren wird und diese Klage bereits in Leipzig ansässig ist.
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Ach übrigens, heute sah ich auf meinem Kontoauszug eine "Rückzahlung" für "zu Unrecht erhobenes Bußgeld" stehen in Höhe von 43,81€. Dies sind also 33,81€ Zinsen...

Ein Entschuldigungsschreiben von der Verkehrsbehörde habe ich aber noch nicht erhalten. Dieses werde ich natürlich einfordern, genau wie die bislang (von der Rechtsschutzversicherung) ausgelegten rund 51.700€...

Wie viele Ladesäulen hätte man für meine und deren Auslagen nur dafür aufstellen können...

Verbrennerfrei seit 2019
06/2015 - 08/2021: ZOE Intens R240
06/2019: Tesla Model3 (Zweitfahrzeug)
08/2021: ZOE Intens R135
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Re: E-Mobilität - So parken Sie richtig in Hamburg
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§39 Abs. 10 StVO
- Es wird das Sinnbild zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge erläutert. Darin heißt es: "Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Abs. 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."
§9a FZV
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html
Diese Paragraphen sind dir mittlerweile bestimmt hinlänglich bekannt.
Mit welcher Begründung ist hier eine Klage zustande gekommen? Und kann man es nicht einfach mal einsehen, wenn man selbst einen Fehler gemacht hat, anstatt damit die Gerichte zu belästigen? Ich fahre z.B. ohne grüne Plakette herum, hat sich bisher nicht ergeben. Wenn ich erwischt werde, dann muss ich eben auch dazu stehen. Elektroauto hin oder her, Diskussion unnötig, Fahrzeughalter hat einen Fehler gemacht. Und genau so verhält es sich eben mit dem E-Kennzeichen.
- Es wird das Sinnbild zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge erläutert. Darin heißt es: "Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Abs. 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."
§9a FZV
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html
Diese Paragraphen sind dir mittlerweile bestimmt hinlänglich bekannt.

Mit welcher Begründung ist hier eine Klage zustande gekommen? Und kann man es nicht einfach mal einsehen, wenn man selbst einen Fehler gemacht hat, anstatt damit die Gerichte zu belästigen? Ich fahre z.B. ohne grüne Plakette herum, hat sich bisher nicht ergeben. Wenn ich erwischt werde, dann muss ich eben auch dazu stehen. Elektroauto hin oder her, Diskussion unnötig, Fahrzeughalter hat einen Fehler gemacht. Und genau so verhält es sich eben mit dem E-Kennzeichen.
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