Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

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rolandk hat geschrieben:Es wird Zeit, diesen "Park-Unfug" endlich mal zu beseitigen.

Das einzig richtige Schild an einer Ladesäule ist "absolutes Park- und Halteverbot" mit dem Zusatz "ausser E-Fahrzeug während des Ladevorgangs".

Roland
Kann ich leider nur bestätigen. Wir haben ladesaeulen die mit halteverbotsschilder ausgeschildert sind, die werden selbst bei veranstaltungen in der nähe nicht komplett zugeparkt.
Die 3 innenstadtnahen ladesaeulen ( Ende 2017 aufgebaut) die mit den schildern wie in Hamburg ( P, Elektro, 4h, 21-9uhr) beschildert sind, sind zu gut 90% zugeparkt. In der Regel wird auch ein Parkticket gezogen, oder der anwohnerausweis liegt drin.

Zu allem Überfluss sagt das Ordnungsamt jetzt. Wir sind uns nicht sicher und machen auf den ladesaeulenparkplaetzen gar nichts. Egal wer wie lange dort steht.

Wahrscheinlich sind sie verunsichert, warum ein Auto mit E Kennzeichen auch ohne ladevorgang dort parken darf, ein e Auto ohne e Kennzeichen mit ladevorgang aber ein knöllchen bekommen kann/muss.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.
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