Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

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Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

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"Aus einem an einer Elektroladestation aufgestellten Parkplatzschild und dem Zusatzschild “Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde.

Das hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Essen mit Beschluss vom 27.05.2014 entschieden."


(Quelle und ausführlicher Kommentar)
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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Spürmeise
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"Gesetzlose" Ladesäulen-Beschilderung wurden am Amtsgericht mit Bezug auf das Urteil vom OLG Hamm für nichtig erklärt:
http://www.goingelectric.de/forum/lades ... ml#p234269

Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

rolandk
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Elektrolurch hat geschrieben:"Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde.


ohne Rechtsgrundlage.... mmh, naja, ich weiß ja nicht so recht, ob ich das begrüßen würde.

Roland
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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Pivo
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Gutes und richtiges Urteil.

Das "ohne Rechtsgrundlage" bezieht sich doch nur auf das Anbringen des Schildes.
Nicht aber auf dessen "Wirksamkeit".
Man könnte also ggf. das Schild wegklagen.

Wenn eine Stadt völlig ohne Rechtsgrundlage eine Ampel aufstellt (z.B. an einer Stelle wo weit und breit keine Kreuzung oder Gefährdung ist), dann hat man sich trotzdem an die Ampel zu halten.
Oder kann man jetzt Verkehrszeichen ignorieren, weil die Grundlage für deren Aufstellung eventuell nicht rechtens war?
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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

rolandk
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Pivo hat geschrieben:Oder kann man jetzt Verkehrszeichen ignorieren, weil die Grundlage für deren Aufstellung eventuell nicht rechtens war?
Bleibt die Frage, ob die Aufstellung oder der Inhalt ohne Rechtsgrundlage erfolgt.

Beispiel: Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem früher angegebenen Zusatz "km" sind keine gesetzlich zugelassenen Verkehrsschilder mehr und man hat gute Chancen bei Überschreitung dagegen vorzugehen.

viel Informationen dazu (sowohl pro wie kontra): hier

Roland
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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

DiLeGreen
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Pivo hat geschrieben:... dann hat man sich trotzdem an die Ampel zu halten.


Nicht unbedingt, bei uns gibt's z.B. eine ungültige 40er Begrenzung.
http://m.mainpost.de/regional/wuerzburg ... 80,4827694
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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

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DiLeGreen hat geschrieben:
Pivo hat geschrieben:... dann hat man sich trotzdem an die Ampel zu halten.


Nicht unbedingt, bei uns gibt's z.B. eine ungültige 40er Begrenzung.
http://m.mainpost.de/regional/wuerzburg ... 80,4827694
Die ist immer noch angebracht? Der Artikel ist ja von 2008...
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Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

ihliedaily
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Da ich in letzter Zeit immer häufiger bei "meiner" Ladestation beobachte, dass normale PKWs mit Parkscheibe davor parken, habe ich nochmal recherchiert und folgendes gefunden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pkw-a ... 76601.html

Es sieht also so aus, als dass die Einschränkung auf Elektrofahrzeuge keine rechtliche Grundlage hat, eben weil man diese Einschränkung aktuell immer noch nicht in der STVO findet. Schade, ärgerlich!
Audi A3 e-tron

Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

SirTwist
  • Beiträge: 78
  • Registriert: So 27. Aug 2017, 11:37
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ihliedaily hat geschrieben:Es sieht also so aus, als dass die Einschränkung auf Elektrofahrzeuge keine rechtliche Grundlage hat, eben weil man diese Einschränkung aktuell immer noch nicht in der STVO findet. Schade, ärgerlich!
Also das Urteil ist von 2015, und entsprechende Zusatzschilder sind mittlerweile in die StVO aufgenommen worden. So what?

Zwischenzeitlich in einem kleinen Dorf im Ruhrgebiet:
http://www.dortmund24.de/dortmund/stadt ... etzen-vor/

Re: Urteil: Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

rolandk
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wenn man sich den ersten Absatz bei anwalt.de durchliest, wundert es aber nicht, das an den Ladeplätzen geparkt wird. Dort heißt es "Parkplätze mit Ladesäulen ... um E-Fahrzeuge während des parkens zu laden".

D.h. die primäre Funktion ist dort nicht das Laden, sondern das Parken!

Man stelle sich so etwas mal an Tankstellen vor.

So wundert es mich nicht, das Schnarchlader an Triplechargern über Nacht parken, während Durchreisende Probleme bekommen den Wagen zu laden.

Es wird Zeit, diesen "Park-Unfug" endlich mal zu beseitigen.

Das einzig richtige Schild an einer Ladesäule ist "absolutes Park- und Halteverbot" mit dem Zusatz "ausser E-Fahrzeug während des Ladevorgangs".

Roland
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