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Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 08:40
von Ladesaeule
Persönlich möchte ich natürlich auch so wenig Bußgeld wie möglich zahlen (am besten gar keins), aber wenn ich mir anschaue, dass das Parken am Stadion 15,- kostet - das Parken im benachbarten Wohngebiet ausserhalb der markierten Flächen ("Spielstrasse") aber nur 10,- dann passt da irgendwas nicht...
Zudem die 10,- nur alle paar Wochen mal fällig werden, die 15,- aber jedesmal kassiert werden.

Immerhin: Die eigentlich nur 15,- für's Blockieren der Ladesäule wird auch gerne mit Abschleppen beantwortet - da geht die Rechnung nicht auf.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 09:54
von Solarmobil Verein
Elektro-Bob hat geschrieben: das unberechtigte Parken auf einem Ladeplatz gilt natürlich auch für die Deppen, die mit ihrem E-Auto einfach nur parken, ohne zu laden :evil: :evil:
Das hängt von der Beschilderung ab.
Bei Schild nach EMoG darf man einfach so parken ohne zu laden (wenn man ein E-Kennzeichen hat). Die Anwesenheit einer Ladesäule ist "Zufall".

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 19:27
von StVO
Eben. Und die neue Regelung ist bislang explizit auf die Beschilderung nach EmoG abgestellt. Und auch nur auf die Kombination mit Zeichen 314 (Parken) nicht 286 (eingeschränktes Haltverbot). Es gibt also eher ein 55-Euro Knöllchen für ein ladendes Elektroauto ohne E-Kennzeichen. Wer nur parkt und nicht lädt (E-Kennzeichen vorrausgesetzt), macht -verkehrsrechtlich gesehen- nichts falsch.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Do 23. Apr 2020, 11:29
von Anmar
Ab Dienstag ist es dann soweit. Dann gilt die neue STVO-Novelle.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... esrat.html

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Mo 27. Apr 2020, 14:05
von mweisEl
Als Vorlage für einen neuen Falschparker-Flyer:
BGBL.jpg
(Quelle)

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Mo 27. Apr 2020, 14:31
von StVO
Aber bitte bedenken:

Der neue Regelsatz gilt nur bei Zeichen 314 (Parken) und auch nur bei der Beschilderung nach EmoG (Sinnbild Steckerauto). Die neue Regelung gilt bei Zeichen 283 bzw. 286 (Haltverbot). Sie gilt auch nicht bei Beschilderungen nach StVG, daher den verbalen Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" bzw. "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei".

...das ist mal wieder richtig gelungen.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Mo 27. Apr 2020, 15:03
von mweisEl
...das ist mal wieder richtig gelungen.
In der Tat. OT-Beispiel aus dem selben Gesetz: Gefährdet mich (als Radfahrer) ein Motorrollerfahrer beim verbotenen Fahren auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg, aber behindere ich (als Radfahrer) ihn wegen "linken" Befahrens dieses nur mit Piktogrammen linksseitig freigegenen "anderen Radwegs" (z.B. weil ich ihm wegen einer seitlichen Corona-Wolke nicht ausreichend ausgewichen bin), zahle ich eine Geldbuße von 70 €, und er 25 €.

Bonusfrage: "vorschriftswidrig Gehweg benutzt" kostet laut Bußgeld-Verordnung nach Nr. 2 mit Behinderung einmal 70 €, aber laut Nr. 141.4.1 nur 20 €. Gilt letztes explizit nur für einen Fußgängerbereich (Zeichen 239 etc)?

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Mo 27. Apr 2020, 15:14
von Anmar
@StVO
Ich weiß nicht was Du meinst, aber das Zeichen 315 ist doch aufgeführt.
Anmerkung 2020-04-27 145514.png
Und zu den Schildern 283 und 286. Muss das den extra geregelt werden im Bußgeldkatalog? Wie ist es denn wenn da "Bewohner mit Parkausweis frei" steht?

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Mo 27. Apr 2020, 15:41
von StVO
Das mit Zeichen 315 war mein Fehler, habe ich bereits korrigiert - sorry.

Ja, Zu Zeichen 286 hätte man eine separate Formulierung treffen müssen.
Zeichen 283 ist gemäß StVO für E-Ladesäulen nicht vorgesehen - wäre dies so, hätte man auch hier eine Anpassung vornehmen müssen.

Es geht daher nur um das unberechtigte Parken auf Stellflächen nach EmoG. Wer dort ohne E-Kennzeichen lädt, riskiert ab morgen ebenfalls ein 55-Euro-Knöllchen - genau wie der Verbrenner. Wer hingegen ein E-Kennzeichen hat und nur parkt (ohne zu laden) macht (formell) alles richtig.

Re: Änderungen der StVO helfen auch den Elektroautofahrern

Verfasst: Mo 27. Apr 2020, 15:58
von Anmar
@mweisEl
Zu 1.
Warum sollst Du wegen nichteinhalten der Corona-Regeln belangt werden, wenn Du alles nach STVO richtig gemacht hast und der Motorrollefahrer falsch?

Zu 2.
Die "Bürgersteige" neben der Fahrbahn sind eigendlich, so wie ich es verstanden habe, Gehwege. Diese werden, normalerweise, nicht beschildert. Es sei denn, wenn man "Radfahrer frei" darunter steht, zum Beispiel.

Wenn dann aber die "Mutter mit Kind" zu sehen sind, dann ist das ein Fußgängerbereich.

Übrigens wurde schon im alten Bußgeldkatalog, beide Sachverhalte, unterschieden. Ist also nicht neu.