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Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 00:44
von Greenhorn
@ steamachine
Mit dem fälschen liegst du, glaube ich, falsch.
Wenn du einen 30 Euro Schein herstellst, ist es Falschgeld, obwohl es keinen 30er gibt.
Die Plakette sieht genauso aus wie die grüne.

Aber was ist an der Plakette in der Scheibe eigentlich so schlimm? Die klebt in der Ecke und gut ist.

Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 08:13
von eDEVIL
Urkundenfälschung sehe ich da auch nicht, da der Unterschied hinreichend auffällig ist.
Bedenklich könnte evtl. das "secudata protect" sein, aber man kann das ja als Satire deuten o.ä. :mrgreen:

Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 13:27
von Yahira
Es kostet 80€ und es gibt keinen Punkt.

Da die Behörden die Plaketen erstellen (auch Zukünftige) könnte, wenn's blöd läuft der Vorwurf erhoben werden, dass man eine amtlich wirkende Urkunde erstellt hat.

§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
  1. 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Wenn mann Glück hat geht es als Satire/Kunst durch.
Grüße
Uwe

Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 13:33
von MarkusD
Yahira hat geschrieben:§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt
Ich denke, das ist der Knackpunkt.
Die blaue Plakette wird ja nicht zur Täuschung hergestellt.
Viele Tesla-Fahrer haben auch auch eine weiße Plakette mit der 0 drauf.

DIe Originalfarben der Plaketten sind rot, gelb, grün.
Dürfen rot-grün-blinde Leute als Polizist oder Verkehrsüberwacher arbeiten? Wenn ja, dann hätten die ja jetzt schon ein Problem und sie könnten rot und grün nur anhand der Nummer unterscheiden.

Unbenommen von alledem:
Die Umweltplakette gilt als Urkunde im Sinne des StGB.

Gruß
Markus

Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 02:54
von steamachine
eDEVIL hat geschrieben:Bedenklich könnte evtl. das "secudata protect" sein, aber man kann das ja als Satire deuten o.ä. :mrgreen:
Hast du mal geschaut, was da stattdessen auf der grünen Plakette zu lesen ist? Mich dünkt, du bist der Annahme erlegen, dass da das gleiche drauf steht. Aber in Wirklichkeit steht da: "Securasta Perfect" :!: :lol:
Und mal so unvoreingenommen, erginge es mir wohl ebenso zu glauben, zweiteres sei eine Persiflage des ersten und nicht anders herum. :shock:
Greenhorn hat geschrieben:Mit dem fälschen liegst du, glaube ich, falsch.
Wenn du einen 30 Euro Schein herstellst, ist es Falschgeld, obwohl es keinen 30er gibt.
Die Plakette sieht genauso aus wie die grüne.
Aber was ist an der Plakette in der Scheibe eigentlich so schlimm? Die klebt in der Ecke und gut ist.
Der Vergleich zur Geldfälscherei ist vom Prinzip her durchaus machbar, aber er läßt doch ein wenig die Verhältnismäßigkeit außer Acht. Aber vielleicht klopft ja demnächst der Verfassungsschutz einmal an meine Tür. Zumindest hat dieser in der Vergangenheit einen Mangel an Verhältnismäßigkeit in der Gewichtung seiner Arbeitsgebiete bewiesen.

Die Farbe der Plakette bemisst sich am gemessenen Schadstoffausstoß des Abgases hinten am Auto. Das einzige, womit ein EV vorerst neben der Lärmbelästigung punktet, ist das Ausbleiben dieser Umweltbelastung. In diesem Fall nehme ich den Fahrradfahrer hinter mir als unmittelbaren Maßstab für eine solche Umweltunfreundlichkeit, weil es mir derzeit oft exakt so geht und mir die "Luft zum Atmen" genommen wird.
Da ein EV bei seiner Herstellung rund doppelt so viel CO2 wie ein vergleichbares Vehikel produziert, empfinde ich mich im Ausgleich dafür verpflichtet, diese alternative Antriebstechnologie so gut wie möglich im Straßenverkehr präsent zu machen und es als unfair, auf eine Stufe mit Leuten gestellt zu werden, die mich auf meinem Bike "Dreck fressen" lassen. :evil:
Und ab da bekommt mein ziviler Ungehorsam einen gewissen Reiz, dem nicht so ganz widerstehen kann 8-)

Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Do 3. Jul 2014, 16:29
von Greenhorn
Vater Staat ist da ja sehr kleinlich. Es gibt ja viele die sich auf das Nummernschild einen Sylt Aufkleber zwischen die Buchstaben machen. Auch das ist Urkundenfälschung.
Ziemlicher Schwachsinn.
Wo kein Kläger.......

Aber auf der anderen Seite hat man auch schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen :-D

Re: Akzeptanz der blauen Euro 5 Plakete für Elektroautos

Verfasst: Fr 4. Jul 2014, 21:32
von stromer
Und jetzt gibt es, zumindest im Kreis Konstanz, eine blaue Plakette für kostenloses Parken.
http://www.suedkurier.de/region/kreis-k ... 32,7064050