Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Ambi Valent hat geschrieben:
i3lady hat geschrieben: Die EU inreressiert Österreich nicht wirklich
Dann sollten sie wohl austreten. Wer drinbleibt hat sich an die Regeln die für alle gelten zu halten. So einfach ist das.
Viele Österreicher meinen ja das sie soo relevant sind auf der Welt und keiner ist besser. Wenn man denen dann sagt das sie nicht größer sind als ein Bundesland in Deutschand und das sie wirtschaftlich von der EU und der restlichen Welt abhängen dann steiten sie das ab. Bin ja selber Österreicher.
Ähnliches gilt ja auch für Bayern, besonders die CSU. Leider haben die mit der weltfremden Einstellung die EU ruiniert, schade weil die EU wäre mal eine gute Sache gewesen. Danke ü60
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Mir würde ja schon mehr Demoktratie genügen, nicht alle Länder müssen zustimmen und auch nicht die staatschefs sondern das Eu Parlament. Dazu sollte alles was Sinn macht wenn man es europaweit regelt von der EU geregelt werden. Aber auch DE müsste mal aufhören immer zu bremsen, besondes bei der Elektromobilität und den Flottengrenzwerten.

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

eMarkus
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Ich verstehe nicht genau, wie man in einer IG-L Zone mehr wie 100km/h fahren kann. Ich wäre schon über 80km/h froh und ihr redet von über 100km/h !

Oder redet ihr von Sonntag Morgen um 4 Uhr ?

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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eMarkus hat geschrieben: Oder redet ihr von Sonntag Morgen um 4 Uhr ?
Z.B. letzten Samstag bei Salzburg war es eigentlich ohne weiteres möglich, da schneller zu fahren, aber schon ein einziger Verbrennerfahrer, der bei 100 auf der linken Spur bleibt, weil man ja "sowieso nicht schneller" fahren darf, führt die Ausnahmeregel ad absurdum...

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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phonehoppy hat geschrieben:
eMarkus hat geschrieben: Oder redet ihr von Sonntag Morgen um 4 Uhr ?
Z.B. letzten Samstag bei Salzburg war es eigentlich ohne weiteres möglich, da schneller zu fahren, aber schon ein einziger Verbrennerfahrer, der bei 100 auf der linken Spur bleibt, weil man ja "sowieso nicht schneller" fahren darf, führt die Ausnahmeregel ad absurdum...
da fahre ich rechts einfsch vorbei, ist ja rechtsfahrgebot

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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Helfried
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eMarkus hat geschrieben:Ich verstehe nicht genau, wie man in einer IG-L Zone mehr wie 100km/h fahren kann.
Ich überhole da auch immer rechts, wenn nötig. Meist fließt aber der Verkehr in Österreich ähnlich beschaulich wie in Dänemark. Also freie Fahrt.

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

jonn68
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eMarkus hat geschrieben: Ich verstehe nicht genau, wie man in einer IG-L Zone mehr wie 100km/h fahren kann. Ich wäre schon über 80km/h froh und ihr redet von über 100km/h !

Oder redet ihr von Sonntag Morgen um 4 Uhr ?
Inntalautobahn könnte man ab 20.00 mit 200+ fahren so leer ist die oft. Wir fahren im Winter jeden zweiten Freitag mit dem MS und denke 130 wäre schon nett und gut machbar.
Model 3P, Mini SE,

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

rcrack2k
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Dieses Mal hats mich richtig ärgerlich erwischt. Bin mit einem TESLA MODEL Y als Langzeitmiete unterwegs und bin auf der A10 geblitzt worden, im I-GL. Lenkererhebung ging an meinen Mietpartner und der hat für die Auskunft mir eine Rechnung über 30 EUR Aufwandspauschale geschickt.

Ich sehe das wie folgt: Dem Sachbearbeiter muss auf dem Foto der TELSA aufgefallen sein. Alleine die Tatsache, dass TESLA ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge herstellt entbehrt jeglicher Notwendigkeit, mir eine Strafe wegen "Speeding" aus zu stellen und Strafe zu verlangen. Meiner Meinung nach ist hier ein Tatbestand des Betrugs festzustellen, da mir auch meine Rechte hierzu nicht mitgeteilt wurden, sondern nur eine Aufforderung zur Zahlung übermittelt wurde.

Ich habe folgendes an die Bezirkshauptmannschaft Hallein geschickt:
Sehr geehrte Bezirkshauptmannschaft Hallein,

hiermit legen wir Widerspruch zum Tatvorwurf unter der Bearbeitungsnummer TA/561230050852 ein.

Der von Ihnen genannte Verkehrsdelikt ist aufgrund einer Regelung im Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) bei Verwendung eines Elektrofahrzeugs nicht tatkräftig.

Mir stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Schreiben manuell versenden, oder ob dies ein Computer für Sie erledigt. Sollten Sie die Sache manuell bearbeiten, so dürfte ich Ihnen sicherlich unterstellen, dass Sie unter betrügerischen Absichten handeln (§§ 146, 147 Strafgesetzbuch (StGB)).

Es sollte wohl seit Jahren einschlägig bekannt sein, dass die Firma TESLA keinerlei Verbrennungsmotoren oder Hybridantriebe in deren Fahrzeuge verwendet. Zudem ist auf dem Radarfoto eindeutig ein TESLA MODEL Y zu sehen und zu erkennen.

Sie fordern mich ausschließlich dazu auf, die Rechnung zu bezahlen, erteilen mir aber keine Rechtsbelehrung, dass im Falle der Nutzung eines vollständig betriebenen Fahrzeugs mit Elektroantrieb diese Strafe nicht zu entrichten ist. Sie teilen mir nicht mit, wie ich die Sache mit Ihnen klären kann und welche Unterlagen einzureichen sind, um im Falle eines vollelektrischen Fahrzeugs die Strafe unwirksam zu machen. Dem entgegengesetzt weisen Sie mich nur auf die Folgen der Nichtbeachtung der Anzeige hin, was einen Druck gegen meine Person ausübt und mich somit zu unüberlegten Handeln (begleichen des Ordnungsgeldes) zwingt.

Aus den oben genannten Punkten lässt sich schlussfolgern, dass Sie nicht in guter Absicht handeln, was den Tatbestand nach §§ 146, 147 Strafgesetzbuch (StGB) noch einmal verdeutlicht.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie dazu auf, das Strafverfahren mit sofortiger Wirkung einzustellen und mich hierüber in Kenntnis zu setzen. Zudem werden Sie aufgefordert, die Auslagen der Autovermietungsfirma ARNDT vollumfänglich auszugleichen. Diese Forderung machen wir aus diesem Grund geltend, da es Ihnen zumutbar gewesen wäre, das Auto korrekt als E-Fahrzeug zuzuordnen und somit von einer Strafanzeige abzusehen. Sollten Sie sich nicht kooperativ zeigen, die Rechnung der Firma ARNDT zu begleichen, werden wir gegen Sie Strafanzeige erstatten und eine Musterfeststellungsklage einleiten und im Anschluss ein zivilrechtliches Verfahren führen.
Rückantwort:
Screenshot 2023-04-16 122620.jpg
Im Anhang noch die originale Strafanzeige, hier kurz zitiert:
BEGEHUNG EINES VERKEHRSDELIKTES IN ÖSTERREICH Zahlungsaufforderung; Informationsschreiben gemäß EU-Richtlinie 2015/413/EU

Am 10.12.2022 wurde in Österreich durch den Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen EU-RQ850E ein die Straßenverkehrssicherheit gefährdendes Verkehrsdelikt im Sinne des Artikels 2 der EU-Richtlinie 2015/413/EU (Speeding) begangen.

Sie sind als Fahrzeughalter des genannten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begehung des Verkehrsdelikts registriert.

Die Geldstrafe für dieses Verkehrsdelikt beträgt € 80,00 und ist innerhalb von 4 Wochen ab Ausfertigung dieses Schreibens einzuzahlen (SEPA Überweisung).

Hinweis: Im Falle einer fristgerechten Bezahlung der Geldstrafe wird weder gegen Sie noch gegen den tatsächlichen Fahrzeuglenker ein Strafverfahren eingeleitet. Das Verkehrsdelikt wird nicht weiterverfolgt, es erfolgt auch keine Verständigung anderer Behörden. Solange der Lenker unbekannt ist, können zum gegenständlichen Verkehrsdelikt nur die im Abschnitt B angeführten Informationen erteilt werden.
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

ChrSchaefer
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Was ja ein bisschen widersinnig ist, dass im ersten Schreiben ein "die Straßenverkehrssicherheit gefährdendes Verkehrsdelikt" festgestellt wird. Wenn ein e-Auto schnell fährt ist das für die Sicherheit weniger problematisch als bei einem Verbrenner?
Kia Niro 64kWh 11kW MJ 2021 seit 07/2021

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Helfried
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Stimmt, da kann man davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter das Wort IG-L noch nie gehört hat. Das Tempolimit hat ja mit Verkehrssicherheit überhaupt nichts zu tun *kopfschüttel*.

Aber der Aspekt, dass man sein Glück mit geborgten oder geleasten Fahrzeugen in IG-L-Bereichen lieber nicht herausfordert, weil Strafakte wirre Wege gehen, ist interessant.
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