DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

miresc
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MrMaus hat geschrieben: Wetten, die Zulassung haben das mit 70% gemacht.
Wetten, dass nicht! Erstens wäre das gegen die Vorschriften zum WLTP, die einen Start des Tests mit neuem vollem Akku verlangen. Zweitens sind mit 70% Kapazität die der Zulassung zugrunde liegenden Werte (45km WLTP-Reichweite im Mischbetrieb (57km im Stadtzyklus) bei 2,0l Verbrauch und 46g Co2-Ausstoß niemals zu erreichen!
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Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

MrMaus
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miresc hat geschrieben: Wetten, dass nicht! Erstens wäre das gegen die Vorschriften zum WLTP, die einen Start des Tests mit neuem vollem Akku verlangen
Aber mit Welchem Gesundheitswert?

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

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Einfach mal das KBA fragen, die sollten es ja wissen .


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Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

Disasterman
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Hier wird aber Gang schön rumgezackert *fg* es ist doch ganz normal, das z.b. ein Verbrenner Toleranten hat.....Gebäude ist es auch bei einem Akku. Klar was ist nicht schön finde, das Du ein "Gutachten" erstellen lässt und dieses selbst bezahlen musst, der Hersteller aber später sagen kann......So berufend auf diese Werte.....bekommst Du dann auch einen Bonus, sollte diese Kulanz nicht Eintreffen ?
Wie das Wörtchen Kulanz schon sagt, es ist eine kann Leistung, keine muss Leistung. Werden diese Werte auch herangezogen, sobald sie für Dich sprechen?

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

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Ich verstehe nach wie vor diese sinnlosen Diskussionen nicht.
Es liegt kein Mangel vor und schon gar kein eindeutiger.

Wer hat SELBER die WLTP nachgemessen? Keiner!
Wer weiß, wie der WLTP von Mitsubishi gemacht wurde (z.B. SOH)? Keiner!

Ihr wisst weder über die Hintergründe, noch die Test, noch wie genau die WLTP Werte generell gemessen werden.

Also hört doch endlich mit dem Unfug auf!
Wenn euch die Karre nicht passt, dann verkauft sie!

Habt ihr das bei klassischen Verbrennern früher auch so gemacht??
Oh, ich brauche mehr Sprit, oh die NEFZ (WLTP) Werte stimmen nicht, ich muss das KBA informieren....

Messt ihr Zuhause auch den Stromverbrauch nach, ob der Fön statt 1.500W vielleicht sogar 1.700W verbraucht??

Und jetzt kommt nicht wieder mit dem Schwachsinnigen Tankvergleich...ist ja wie wenn der Tank immer kleiner wird...
Das kann man überhaupt nicht vergleichen!!

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

miresc
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@mbj1703: Ich würde eher sagen, wem diese Diskussion nicht passt und wer sie für "sinnlos" hält, der sollte sich nicht daran beteiligen, vielleicht die entsprechenden Threads gar nicht lesen. - Oder aber vielleicht sich von diesem Forum verabschieden: ganz, wie du es im Herbst mit eigens dafür begonnenem Thread angekündigt und dann doch nicht vollzogen hast - oder überwiegend, wie du es für Februar 2020 vorangekündigt und nicht getan hast.
Deine sachlichen Beiträge schätze ich, deine persönlich werdenden Ausfälle hingegen gar nicht.

Ob ein Mangel in einer Sache vorliegt, das ist einerseits subjektiv ein individuelles Urteil eines Betroffenen, andererseits in diesem Fall etwas, was ggf. Gerichte oder das KBA mit Hilfe technischer Gutachten entscheiden müssten. Jedenfalls nicht etwas, was du autoritär für andere oder alle entscheidest.

Zu den von dir aufgeworfenen Vergleichen:
- Ja, wer es sich leisten konnte, hat ggf. schon in früheren Jahren den Spritverbrauchs seines Verbrenners mit den Normwerten der Hersteller unter vergleichbaren Laborbedingungen gutachterlich vergleichen lassen und ab 10% Überschreitung von den Gerichten Schadenersatz oder Wandlungsrecht zugesprochen bekommen.

- Leider ist es ja so, dass aus Kostengründen "Otto Normalverbraucher" dazu nicht in der Lage ist. Überaus bezeichnend ist es, dass z. B. unter solchen Gegebenheiten der VW(-Konzern)-Dieselskandal erst in Amerika aufgedeckt werden musste, obwohl doch vollständig hierzulande konstruiert. Das KBA hat hier zweifellos geschlafen und versagt und ist erst im Nachhinein tätig geworden. Das muss doch nicht immer so bleiben.

- Eigentlich wäre die Lösung des hier beim Outlander PHEV bestehenden Problems ganz einfach: Wenn Mitsubishi das von sich aus nicht tun will, dann ordnet das KBA ein Software-Update für die BMU an, damit diese den SOH-Abfall ganz nahe an den - viel besseren - Akku-Werten prognostiziert und vorgibt, welche sich regelmäßig in Abhängigkeit von Akku-Alter und Stromdurchsatz bei den DBCAM-Messungen ergeben.

Solange das nicht geschieht, wird die Diskussion weitergehen, ob du sie unterbinden möchtest oder nicht - insbesondere falls es stimmen sollte, dass MMD seine Händler angewiesen hat, für die Durchführung von DBCAM (wenn die hier genannten Beträge stimmen, m. E. viel zu hohe) Kosten zu berechnen.
Zuletzt geändert von miresc am Fr 14. Feb 2020, 13:12, insgesamt 5-mal geändert.

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

MrMaus
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MBj1703 hat geschrieben: Es liegt kein Mangel vor
Das kannst du nicht eigenhändig definieren, ob der vorliegt oder nicht.

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

MrMaus
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miresc hat geschrieben: insbesondere falls es stimmen sollte, dass MMD seine Händler angewiesen hat, für die Durchführung von DBCAM (wenn die hier genannten Beträge stimmen, m. E. viel zu hohe) Kosten zu berechnen.
Naja.. Theoretisch, ist ja das noch kein Garantiefall...

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

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@miresc

1. man kann die VW Geschichte doch überhaupt nicht vergleichen, hier geht es um vorsätzlichen Betrug
2. du scheinst ja den Akku und die BMU zerlegt und reversengineert haben, da du genau weiß, dass der Akku viel besser ist, als die Werte aus der BMU. Und diese Werte hast du woher? Watchdog? Eine App, de jemand mal schnell gecoded hat und damit Daten ausliest...aha

@MrMaus

ich kann das nicht festlegen (Mangel), aber ich weiß, was ein Mangel bedeutet.
Zitat Wikipedia:
Der Mangel kommt bei mehreren Vertragstypen vor, insbesondere beim Kaufvertrag, im Mietrecht und Werkvertragsrecht. Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die der Gegenstand haben soll. Ist eine Leistung mangelhaft, stehen ihrem Gläubiger verschiedene Gewährleistungsrechte offen.
Weist die tatsächlichen Beschaffenheit von der Beschaffenheit ab? Nein, Mitsubishi hat dir nie eine Reichweite von x KM versprochen oder zugesichert.
Wie jeder andere Hersteller geben sie bis zu xKM an!

Re: DBCAM gemacht - Mitsubishi verlangt jetzt Bezahlung trotz eindeutigem Mangel

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DB1703 bringt es auf den Punkt, das bringt nichts.
Weil niemand den ganzen Film abspult vom Zulassungs Messverfahren bis hin zum echten Wert an nicht nur einer Karre.
o.Rechtsberatung. Von Mangel bis betrügerischen Verkauf würde ich sagen ist da nichts zu erreichen.

Der Karren ist für die meisten doch der erste Erfahrungssammler in Sachen e-mobilität.
Und nur weil der Akku diesmal an Hand der km Leistung sofort beurteilt wird, entsteht überhaupt die Alterungsdiskussion.
Beim Akkubohrhammer von Hilti merkt doch keiner das der keine 5Ah mehr bringt aber erst 4Wochen alt ist.
Oder wer fährt sein eBike ans Akkuende?
Läuft also komp. unter Lehrgeld
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