PHEV und freie Werkstätten?

PHEV und freie Werkstätten?

Snoopy70
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Hallo,

Ich stehe kurz vor der Anschaffung eines 2017er PHEV und frage mich, ob ich weiterhin meine freie Werkstatt verwenden darf.
Ich habe in der Vergangenheit mit Vertragswerkstätten nicht die besten Erfahrungen gemacht und nun endlich eine Werkstatt gefunden, der ich vertraue.
Da würde ich doch ungern wieder zu der Vertragswerkstatt. Auch wenn ich Mitsubishi noch nicht hatte.

Wie sieht es denn mit der Garantie aus? Eigentlich müssen die freien doch auch Arbeiten ausführen dürfen, ohne dass hier Garantie verloren geht, oder?

Wie sieht es denn mit dem DBCAM aus? Kann dies auch die freie Werkstatt. Dies sind zwar schon geschult, haben aber noch nicht so viel Erfahrung mit den BEVs oder PHEVs. Was braucht man eigentlich dazu? Und ist dies wirklich notwendig?
Beim gewünschten Fahrzeug ist der Stand bei knapp 87% und es wurde bisher nie ausgeführt bei einer Laufleistung von knapp 40TKm.

Wie sind Eure Erfahrungen so?
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Re: PHEV und freie Werkstätten?

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..rechtlich gesehen gibt es da keine Probleme, aber die Frage ist - wie Du schon schreibts - ob sie es technisch/fachlich auch können und zB auch die Tools und evtl. Schulung haben?
IONIQ Premium MY19/vFL, seit 08/19
IONIQ 5, LR, RWD, UNIQ, Relax, AHK, MY22, bestellt 03/22, gebaut 06.07.22, Übernahme am 23.09.22
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Outlander PHEV Intro, MY19, 10/18 - 05/22

Re: PHEV und freie Werkstätten?

sko
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Theroetisch möglich, praktisch hat die freie Werkstatt keine Möglichkeit Prüfungen am HV-System durchzuführen (wenn überhaupt eine HV-Schulung vorhanden ist!) und kann keine Softwareupdates durchführen. Führt ein fehlendes Update (z.B. Motorsoftware) zu einem Schaden kann die Garantie verweigert werden - kam wohl schon beim Thema Motorschaden durch Ölverdünnung beim 2,2l Diesel vor, da die Ölverdünnung durch Softwareupdate und Kleinstmengenkalibrierung beim Service auf Normalmaß reduziert wird.
Hinzu kommt das fehlende Fachwissen über Modelleigenheiten, kein Zugriff auf Serviceliteratur und Technische Handbücher und oft werden in freien Werkstätten arbeiten normal Verrechnet, die bei der Vertragswerkstatt per Garantie abgewickelt werden (z.B. frühzeitiger Bremsenverschleiß beim Space Star). Auch werden typische Mängel in der Vertragswerkstatt evtl erkannt bevor sie dem Kunden auffallen und vorzeitig abgestellt/behoben (z.B. untere Heckklappenscharniere bei den Outlander CW!).

Ausserdem wird sich bei aufwändigeren oder unklaren Garantiefällen keine Vertragswerkstatt großartig verrenken um das als Garantiefall durch zu bekommen (dazu werden Garantiearbeiten viel zu schlecht bezahlt). Ist das Fahrzeug im Kundenstamm und die Historie bekannt hat die Werkstatt deutlich mehr Argumentationsspielraum um auch außergewöhnliche Schäden ggf zumindest teilweise als Garantie abzuwickeln. Wenn das Fahrzeug nicht bekannt ist wird sich kein Händler gegenüber seinem Außendienst weit aus dem Fenster lehnen und riskieren dann dumm dazustehen weil das Fahrzeug nicht/falsch gewartet wurde...

Und was viele immer wieder vergessen: die Garantie ist keine Gewährleistung! Letztere ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich auf Produktmängel die bereits beim Kauf bestand hatten. Ab dem 2. Jahr gilt hier Beweislastumkehr, der Kunde muss diesen Sachverhalt also nachweisen können. Bei BMW gibts z.B. nur diese gesetzliche Gewährleistung und keine Garantie!
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Importeurs und ist an dessen Vorgaben gebunden. Dazu zählt z.B. der regelmäßige Wartungsdienst und dieser kann auch in einer Vertragswerkstatt vorgeschrieben sein. Ist das der Fall, dann erlischt die Garantie wenn das Fahrzeug dazu in eine freie Werkstatt kommt. (Porsche hat z.B. eine solche Klausel!)
2022 Hyundai IONIQ 5 AWD UNIQ, 1991 Mitsubishi Sigma 3.0-24V, 1989 Mitsubishi Galant GLS, 1988 Galant VR4

Re: PHEV und freie Werkstätten?

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Auch hier muss ich dir wieder teilweise widersprechen.

Der Hersteller muss auch (evtl. gegen Endgeld), den Freien auch in seine Schulungen lassen.
Software (MUT) kann sich jeder Händler offiziell kaufen, Zugriff auf Literatur muss gegeben sein (auch hier evtl. gegen Bezahlung), Garantieabwicklung muss möglich sein.
Ist alles gesetzlich geregelt.

Richtig ist natürlich, was du über Garantie und Gewährleistung schreibst. Das wird sehr gerne falsch verstanden.
Garantie kann abgelehnt werden.
Wenn Porsche da eine Klausel hat, dann ist das sehr schaden und unschön. Auf der anderen Seite auch etwas nachvollziehbar.

Wenn man es aber wie andere Hersteller macht und vernünftige Schulungen für freie Werkstätten anbietet, kann man auch trotzdem Garantie geben.

Ich habe hier zwei freie Werkstätten, die haben tausend Mal mehr KnowHow, wie die Markenwerkstatt (sowohl bei Mercedes (hatte ich vor dem PHEV), wie auch bei meinem Renault Cabrio Youngtimer.

Re: PHEV und freie Werkstätten?

muinasepp
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Summa summarum würde ich mit einem in Herstellergarantie befindlichen Fahrzeug immer eine Vertragswerkstatt einer freien Werkstatt vorziehen, so lange ich nicht mit der Vertragswerkstatt total unzufrieden bin. Selbst dann würde ich zuerst prüfen, ob nicht eine andere Vertragswerkstatt in akzeptabler Nähe ist. Jede freie Werkstatt, die tatsächlich eine "Gute" ist, wird dafür Verständnis haben, wenn man erst nach Ablauf der Garantie zu ihr kommt.
EV-Historie seit Anno Domini 1974 :o
Herkules E1 - Opel Corsa B Elektra - Fiat 500e Zebra - BH emotion Nitro 29 - Mitsubishi Outlander PHEV - Nova Motors eRetro Star - Mini Cooper SE

Re: PHEV und freie Werkstätten?

sko
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MBj1703 hat geschrieben: Der Hersteller muss auch (evtl. gegen Endgeld), den Freien auch in seine Schulungen lassen.
Software (MUT) kann sich jeder Händler offiziell kaufen, Zugriff auf Literatur muss gegeben sein (auch hier evtl. gegen Bezahlung),
Den MUT-Tester können nur Vertragswerkstätten kaufen, der Hersteller muss aber für die "grundlegenden, zur Wartung nötigen Funktionen" Daten zugänglich machen, die dann von Herstellern wie z.B. Gutmann oder Bosch in deren Universaltester aufgenommen werden.
Dass Produkt- und Technikschulungen für Fremdwerkstätten zugänglich sein müssen wäre mir neu, vor allem da die Buchungen nur über die Händlerportale möglich sind. Mir ist auch von 2 Fällen bekannt in denen ein freier Werkstattmitarbeiter (bzw Lancer Evo Tuner/Spezialwerkstatt) über den "befreundeten" Händler zu Schulungen angemeldet wurde und auch den MUT-Tester bezogen hat.

Aber es gibt allgemeine Schulungsprogramme z.B. über regionale Teilelieferanten (Trost, Neimcke, WM usw...) für die Hersteller grundlegende Serviceliteratur zugänglich machen müssen, die dann in solchen Kursen verwendet wird.
Garantieabwicklung muss möglich sein.
Ist alles gesetzlich geregelt.
Ja, wenn die "Wartung nach Herstellervorgaben" erfolgt ist. Wenns wirklich drauf ankommt müsste die Werkstatt das nachweisen können - also z.B. dass eine Schulung für speziell dieses Fahrzeugmodell absolviert wurde. Unterm strich läufts auf wortklauberei raus und der Hersteller sitzt am wesentlich längeren Hebel, denn wie gesagt kann er die Garantiebedingungen frei bestimmen.
Zudem schickt eine freie Werkstatt i.d.r. jeden für Garantiearbeiten zur Vertragswerkstatt, einfach weil denen die Abwicklung zu umständlich ist...

MMD-Werkstätten gehören sicher nicht zu den teuren Werkstätten - weder was Stundensätze noch Teilepreise betrifft. Hier in der Region gibt es sogar freie Werkstätten mit (deutlich) höheren Stundensätzen! Bei uns ist die Anzahl der "Rückkehrer" von freien Werkstätten größer als die der Abwanderer - und die meisten sind positiv überrascht dass es bei uns günstiger ist (und nicht bei jedem Service angeblich Stoßdämpfer oder Abgasanlage defekt sind zu dem zufällig "gerade ein Aktionsangebot läuft" :roll:).
2022 Hyundai IONIQ 5 AWD UNIQ, 1991 Mitsubishi Sigma 3.0-24V, 1989 Mitsubishi Galant GLS, 1988 Galant VR4

Re: PHEV und freie Werkstätten?

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Danke, absolut korrekt.
BTW finde ich auch, dass MMD Werkstätten nicht teuer sind.

Und im Allgemeinen halte ich das wie muinasepp. Während der Garantie gehe ich immer nur in die Fachwerkstatt.

Re: PHEV und freie Werkstätten?

pmd
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Wenn der Hersteller vorschreibt, dass zur Erhaltung der Garantie die Wartung beim Vertragspartner nötig ist, kann man am einfachsten zu jeder freien Werkstatt gehen, da solche Reglungen vor Gericht längst als rechtswidrig geurteilt wurden. (Voraussetzung: Kein Leasing, dort gelten verschärfte regeln)

Daher kommt es inzwischen zur Klausel "Wartung nach Herstellervorgaben", das sollte man vorher abklären, ob die Werkstatt das entsprechend protokolliert und bestätigt - wenn sie das kann und tut, wird sie auch mit einem PHEV zurecht kommen, denn das sind einfache Checklisten. Das EV-System gilt wahrscheinlich als "wartungsfrei", genaueres dazu weiß vielleicht jemand der die offizielle Wartungsliste hat.

Von günstigen MMD Werkstätten hört man wenig, ich kann erst in 2 Wochen genaueres dazu sagen. Was man aber so liest ist der erste 20.000er Service im Bereich 300€ und mehr, das ist teuer. Mein Skoda Kodiaq "erster Service" war inklusive Mietwagen bei 270€ Brutto, obwohl man dort 4,7l Öl a 20,90€ netto abgezockt hat. Die Inspektion selbst hat 87,00€ Netto gekostet (~105€ Brutto). Wenn man das mit den Einträgen hier im Forum vergleicht, ist die Inspektion selbst der teure Teil bei MMD, dafür wird man beim Öl nicht ganz ausgeblutet, weshalb man am Ende wohl nur knapp über den VAG Preisen liegt. Allerdings sind so Preise regional unterschiedlich, ich bin aber recht zuversichtlich, dass mein Service die 300er Marke knackt.

Aber: auch wenn die Preisgestaltung der freien Werkstätten meiner Meinung nach fairer ist und ich einer Werkstatt vertrauen würde, die sagt sie macht das nach Vorgaben des Herstellers - ich persönlich gehe in die Vertragswerkstätten, weil ich beim Verkauf das "teure" Scheckheft vorzeigen können will. Nach 2-3 Jahren sieht das beim Verkauf einfach besser aus.
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