Dashcam Stromanschluss

Re: Dashcam Stromanschluss

pelziger37
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ich weiß zwar nicht ,was dein Vorposter da geschrieben hat ( will ich auch nicht )
aber du hast natürlich Recht.
selbstverständlich darf die Polizei die Cam überprüfen und beschlagnahmen zur Beweissicherung
da reicht sogar schon Personenschaden
und das finde ich auch völlig ok so
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Re: Dashcam Stromanschluss

Max2495
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OT: § 46 OWiG i.V.m. §§ 94,98 StPO
War hier ursprünglich eigentlich nicht Thema, verstehe auch nicht die Schärfe, die hier reingebracht wurde...bin raus😒

Re: Dashcam Stromanschluss

pelziger37
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welche Schärfe ??
hab ich was übersehen ??

Re: Dashcam Stromanschluss

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Sehe auch keine „Schärfe“.

Und ich bleibe dabei, meine Cam (hab keine, also wenn) und/oder SDCard darf und wird keiner beschlagnahmen.
Wer etwas anders behauptet, zeigt mir bitte die gesetzliche Grundlage (und nicht irgend eine Webseite von einer Autozeitung ;) )

Re: Dashcam Stromanschluss

Max2495
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Dann schau dir bitte die Vorschriften an, die ich bereits nannte...im Strafrecht (gilt auch für das Verkehrsstrafrecht) sind die §§ 94ff StPO nebst Formvorschriften einschlägig, im Ordnungswidrigkeitenrecht die Überleitungsvorschrift aus dem § 46 OWiG i.V.m. §§ 94StPO ff, im Ordnungswidrigkeitenrecht sind noch insbesondere die Ermessens- und Verhältnismäßigkeitsprüfungen zu beachten.

Also grundsätzlich wären je nach Einzelfallprüfung durchaus auch Sicherstellungen (freiwillige Herausgabe)/Beschlagnahmen (der gegen den Willen des über den Gegenstand Herrschaft Habenden, aber bei Beschlagnahmen mit Gefahr im Verzuge ist der Richtervorbehalt zu beachten, also das nachträgliche Einholen der richterlichen Beschlagnahmebestätigung nach spätestens drei Tagen) von Videoaufzeichnungen möglich.
Wenn ich mir den tragischen Unfall in Berlin Moabit angucke, wo Menschen zu Tode gekommen sind, könnte sehr wohl eine Beschlagnahme von Videomaterial (also auch dashcams) durch die Sicherheits- bzw. Justizbehörden problemlos in Betracht kommen, zumal ja selbst die Sicherstellung/Beschlagnahme des Unfallfahrzeugs erfolgte.

Gruß

Re: Dashcam Stromanschluss

pelziger37
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ja und ??
ich suche immer noch die " Schärfe " ,die du ansgesprochen hast ..

Re: Dashcam Stromanschluss

Max2495
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Ich habe deine Beiträge eben subjektiv als Schärfe empfunden, insbesondere deine Kritik an einem meiner Posts, die du mit dem worst case eines Unfalls in Verbindung brachtest (bin eben ne sensible pussy...😱)
Lass gut sein, alles schick, habe keine Lust, mich hier für irgendwas „rechtfertigen“ zu müssen.

Gruß

Re: Dashcam Stromanschluss

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Max2495 hat geschrieben: Dann schau dir bitte die Vorschriften an, die ich bereits nannte...im Strafrecht (gilt auch für das Verkehrsstrafrecht) sind die §§ 94ff StPO nebst Formvorschriften einschlägig, im Ordnungswidrigkeitenrecht die Überleitungsvorschrift aus dem § 46 OWiG i.V.m. §§ 94StPO ff, im Ordnungswidrigkeitenrecht sind noch insbesondere die Ermessens- und Verhältnismäßigkeitsprüfungen zu beachten.
Habe ich, kann aber nichts zur Dashcam finden.

Warum? Weil die ja nicht immer aufzeichnen DARF (in DE), also ist es auch kein Beweismittel, welches evtl. unter besonderen Umständen beschlagnahmt werden kann.
Ich würde nie etwas rausrücken...hab da auch schon so meine Erfahrungen gemacht :mrgreen:

Re: Dashcam Stromanschluss

Max2495
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Die Fragestellung hier war doch die Eingriffsmaßnahme der Beschlagnahme von Videomaterial durch die Exekutive, und warum sollte die als Beweismittel nicht in Betracht kommen? Und die Beschlagnahme ist nun einmal im 94ff geregelt, egal ob dort die „dashcam“ explizit genannt wird oder nicht.
Die Gerichtsverwertbarkeit von Videoaufnahmen von dashcams ist ein komplett anderes rechtliches Spielfeld. Und auch wenn ich mich wiederhole, auch hierzu gibt es durchaus unterschiedliche Gerichtsurteile sicherlich auch in Abhängigkeit des Einzelfalls,, wobei sich offensichtlich zunehmend eine eher anzunehmende Verwertbarkeit durchsetzt, je „höherwertiger“ das „Delikt“ und je größer der in Rede stehende Schaden.

Gruß

Re: Dashcam Stromanschluss

miresc
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Eine der ärgerlichsten Erfahrungen hier im Forum ist, dass immer wieder User Threads derart umfuktionieren, dass die Beiträge nichts mit dem Thema des Threads, oft auch selbst im weitesten Sinne nichts mit dem Outlander PHEV zu tun haben. Da fragt jemand nach dem Stromanschluss einer Dashcam im Outi - und man landet in Rechtsfragen der Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Aufnahmen. Mehr Selbstdisziplin bitte! Wählt zumindest passende Threads für solche Beiträge oder macht notfalls neue an passender Stelle auf.
Ob ein “Danke im Voraus“ angebracht ist?
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